| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 571 qm |
| Quadratmeterpreis | 130,00 €/m2 |
| Hausanschlusskosten | 3.778,14 € |
| Kaufpreis |
78.008,14 €
Kaufpreis |
| Flurstücknummer | 18/5 |
| Straße / Hausnummer | Anna-Müller-Weg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Die Bauplatzbewerber verpflichten sich, innerhalb von 5 Jahren ab der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ein Wohnhaus bezugsfertig zu erstellen. |
| Haustypen | |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Burgau |
Das Baugebiet richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen
gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Städtische Wohnbaugrundstücke zur Selbstnutzung. Im Burgauer Stadtteil Limbach stehen in den Baugebieten "Frühlingstraße II" und "Müller Areal" weiterhin noch vier freie Wohnbauplätze zur Verfügung. Ebenso steht im Burgauer Stadtteil Unterknöringen in dem Baugebiet „Von-Freyberg-Straße / Schlossweg“ ein weiteres Wohnbaugrundstück zur Verfügung. Insgesamt werden somit 5 Wohnbauplätze in dieser Ausschreibung angeboten. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 22.07.2026 und endet am 30.08.2026.
BEWERBUNGSPHASE VON 22.07.2026 BIS 30.08.2026
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde im Burgauer Stadtteil Limbach das Baugebiet Frühlingsstraße II mit einer Größe von ca. 1,7 ha entwickelt. Es entstehen hier 20 Bauplätze. Aufgrund der vorhandenen Strukturen und der benachbarten Wohnbebauung wird das Gebiet als allgemeine Wohnbaufläche festgesetzt. Um Konfliktsituationen weitgehend zu reduzieren wurden die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 Baunutzungsverordnung (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zugelassen. Für das gesamte Areal sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Das Areal wird in zwei Nutzungsbereiche mit den Bezeichnungen WA1 und WA2 eingeteilt. Der Bereich WA1, in welchem das noch freie Grundstück zur Verfügung steht liegt am Ortsrand und soll daher in der Geschossnutzung reduziert werden. Darum erfolgt die Festsetzung auf zwei Vollgeschosse wobei das zweite Geschoss im Dach liegen muss (sog. IIa- Bebauung), zudem sind hier nur Satteldächer mit 30 - 48 °Dachneigung zulässig.
In der Frühlingstraße II wurden Zisternen eingebaut.
Die Kosten der jeweiligen Zisterne, sowie der Kanalhausanschlusskosten und der Wasserhausanschlusskosten sind in den "Hausanschlusskosten" zusammengefasst.
Ebenfalls wurde zeitgleich in unmittelbarer Nachbarschaft das Müller Areal mit einer Größe von ca. 0,3 ha erschlossen. Hier entstehen 5 Bauplätze; 3 davon stehen weiterhin zur freien Verfügung. Das Baugebiet richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Kanalhausanschlusskosten und die Wasserhausanschlusskosten sind in den "Hausanschlusskosten" zusammengefasst.
Darüber hinaus befindet sich im Burgauer Stadtteil Unterknöringen im Baugebiet „Von-Freyberg-Straße / Schlossweg“ ein weiteres freies Wohnbaugrundstück. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die noch frei zur Verfügung stehende Wohnbaufläche als allgemeine Wohnbauchfläche festgesetzt. Folgende Ausnahmen, wie Betriebe mit Beherbergungsgewerbe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sind nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulässig. Auf dieser Wohnbaufläche sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4, eine Geschossflächenzahl von 0,6 und eine Bebauung von max. zwei Vollgeschossen, sowie eine offene Bauweise im Sinne des § 22 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.
Alle Kosten sind unter dem Quadratmeterpreis zusammengefasst.
Weitere Details und wichtige Informationen entnehmen Sie den einzelnen Grundstücken, den dazugehörigen Dokumenten und Plänen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Burgau