Baugebiet 'Frühlingstraße II & Müller Areal & Von-Freyberg-Straße / Schlossweg | KRITERIENVERFAHREN' 89331 Burgau

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Grundstück: Grundstück 06 – Limbach
Status: verfügbar
Größe: 856 m2
Preis: 120.851,52 €
Vollgeschosse:
GFZ: 0,8
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Tinyhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Grundstück 21 - Limbach
Status: verfügbar
Größe: 603 m2
Preis: 82.069,85 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise:
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Grundstück 22 - Limbach
Status: verfügbar
Größe: 571 m2
Preis: 78.008,14 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise:
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Grundstück 23 - Limbach
Status: verfügbar
Größe: 603 m2
Preis: 81.900,08 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise:
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Grundstück 01 - Unterknöringen
Status: verfügbar
Größe: 618 m2
Preis: 123.600,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,4
GRZ: 0,6
Dachform:
Bauweise: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Tinyhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Frühlingstraße II & Müller Areal & Von-Freyberg-Straße / Schlossweg | KRITERIENVERFAHREN

Städtische Wohnbaugrundstücke zur Selbstnutzung. Im Burgauer Stadtteil Limbach stehen in den Baugebieten "Frühlingstraße II" und "Müller Areal" weiterhin noch vier freie Wohnbauplätze zur Verfügung. Ebenso steht im Burgauer Stadtteil Unterknöringen in dem Baugebiet „Von-Freyberg-Straße / Schlossweg“ ein weiteres Wohnbaugrundstück zur Verfügung. Insgesamt werden somit 5 Wohnbauplätze in dieser Ausschreibung angeboten. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 22.07.2026 und endet am 30.08.2026.


BEWERBUNGSPHASE VON 22.07.2026 BIS 30.08.2026


Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde im Burgauer Stadtteil Limbach das Baugebiet Frühlingsstraße II mit einer Größe von ca. 1,7 ha entwickelt. Es entstehen hier 20 Bauplätze. Aufgrund der vorhandenen Strukturen und der benachbarten Wohnbebauung wird das Gebiet als allgemeine Wohnbaufläche festgesetzt. Um Konfliktsituationen weitgehend zu reduzieren wurden die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 Baunutzungsverordnung (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zugelassen. Für das gesamte Areal sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Das Areal wird in zwei Nutzungsbereiche mit den Bezeichnungen WA1 und WA2 eingeteilt. Der Bereich WA1, in welchem das noch freie Grundstück zur Verfügung steht liegt am Ortsrand und soll daher in der Geschossnutzung reduziert werden. Darum erfolgt die Festsetzung auf zwei Vollgeschosse wobei das zweite Geschoss im Dach liegen muss (sog. IIa- Bebauung), zudem sind hier nur Satteldächer mit 30 - 48 °Dachneigung zulässig.

In der Frühlingstraße II wurden Zisternen eingebaut.
Die Kosten der jeweiligen Zisterne, sowie der Kanalhausanschlusskosten und der Wasserhausanschlusskosten sind in den "Hausanschlusskosten" zusammengefasst.

Ebenfalls wurde zeitgleich in unmittelbarer Nachbarschaft das Müller Areal mit einer Größe von ca. 0,3 ha erschlossen. Hier entstehen 5 Bauplätze; 3 davon stehen weiterhin zur freien Verfügung. Das Baugebiet richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Kanalhausanschlusskosten und die Wasserhausanschlusskosten sind in den "Hausanschlusskosten" zusammengefasst.

Darüber hinaus befindet sich im Burgauer Stadtteil Unterknöringen im Baugebiet „Von-Freyberg-Straße / Schlossweg“ ein weiteres freies Wohnbaugrundstück. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die noch frei zur Verfügung stehende Wohnbaufläche als allgemeine Wohnbauchfläche festgesetzt. Folgende Ausnahmen, wie Betriebe mit Beherbergungsgewerbe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sind nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulässig. Auf dieser Wohnbaufläche sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4, eine Geschossflächenzahl von 0,6 und eine Bebauung von max. zwei Vollgeschossen, sowie eine offene Bauweise im Sinne des § 22 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. 

Alle Kosten sind unter dem Quadratmeterpreis zusammengefasst.

Weitere Details und wichtige Informationen entnehmen Sie den einzelnen Grundstücken, den dazugehörigen Dokumenten und Plänen.

Weitere Angaben

Altlasten

Altlasten sind keine bekannt.

Einschränkungen

Details entnehmen Sie dem Bebauungsplan und dem dazugehörigen Textteil.

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Bewerbungsfrist: 30.08.2026


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.


Ansprechpartner

Sandra Schedel
stellvertretende Stadtkämmerin
Stadt Burgau

Telefon: 08222/4006-3708222/4006-37
Telefax: 08222/4006-50
E-Mail: schedel@burgau.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Werner Mihatsch
Leiter Bauamt
Stadt Burgau

Telefon: 08222/4006-6008222/4006-60
Telefax: 08222/4006-50
E-Mail: mihatsch@burgau.de

Anbieterinformationen

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Dokumente

Pläne
Gutachten
Formulare und Vorlagen

Fakten

Stadt / Gemeinde: Burgau
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 130,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 571 m2 bis 856 m2
Grundstücke in Baugebiet: 5
Freie Grundstücke: 5
Bebauungsplan rechtskräftig seit: n/a
Baugebiets-Id: BG2653
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Wasserversorgung
Energieversorgung
Nah- oder Fernwärme
Gas

Kommunikation

VDSL
Kabelanschluss
Glasfaseranschluss
DSL

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