Erklärung zur Barrierefreiheit für Kund*innen und Besucher*innen der Internetseite www.baupilot.com

Einleitung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot der BAUPILOT GmbH, Pfluggasse 16–18, 88400 Biberach, unter der Domain baupilot.com sowie für die von uns betriebenen Baupilot-Portale zur digitalen Bauplatzvergabe.

Ziel ist es, unsere Plattform so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden kann.

Wer wir sind und was wir anbieten

Die BAUPILOT GmbH ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Wir stellen Kommunen eine Online-Plattform zur Verfügung, mit der diese Baugebiete und Bauplätze digital veröffentlichen und Vergabeverfahren durchführen können.

Bürgerinnen und Bürger können sich über die Baupilot-Portale der Kommunen informieren, Nutzerkonten anlegen, Baugebiete und Grundstücke auswählen, sich online auf Bauplätze bewerben und den Bearbeitungsstand ihrer Anfragen einsehen. Die Nutzung der Plattform richtet sich damit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher.

Rechtliche Grundlagen und Standards

Für unsere Dienstleistung gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Für die technische Ausgestaltung orientieren wir uns insbesondere an:

  • der europäischen Norm EN 301 549 „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“,
  • den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich dieser Erklärung und Stand der Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die von der BAUPILOT GmbH bereitgestellte Plattform „Baupilot“ in der jeweils aktuellen Webversion (Desktop und mobile Browser). Kommunale Internetauftritte, in die Baupilot eingebunden oder von denen aus auf Baupilot verlinkt wird, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist die Plattform „Baupilot“ weitgehend barrierefrei im Sinne der oben genannten Anforderungen. Die zentralen Funktionen (Registrierung, Anmeldung, Anzeige von Baugebieten und Bauplätzen, Teilnahme an Vergabeverfahren, Einsicht in den Verfahrensstatus) sind mit der Tastatur bedienbar und mit gängigen Screenreadern nutzbar.

Vorgehen zur Prüfung der Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit der Plattform wird regelmäßig geprüft. Dies umfasst insbesondere:

  • manuelle Tests der Tastaturbedienbarkeit,
  • Tests mit Screenreader-Software,
  • automatisierte Prüfungen ausgewählter Kriterien (Struktur, Alternativtexte, Kontraste usw.),
  • redaktionelle Prüfungen von Meldungen, Hilfetexten und Formularen.

Die letzte umfassende Prüfung wurde am 02.12.2025 durchgeführt.

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen kann es im Einzelfall zu Einschränkungen kommen. Folgende Punkte sind uns derzeit bekannt:

  • Einzelne PDF-Dokumente, die von Kommunen in Baugebietsprofilen bereitgestellt werden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Sehr komplexe Tabellenansichten in Verwaltungsbereichen können für Screenreader-Nutzende eingeschränkt komfortabel sein.

Wir arbeiten daran, verbleibende Barrieren schrittweise zu reduzieren und die Plattform kontinuierlich zu verbessern.

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie bei der Nutzung von Baupilot auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit mit:

  • die betreffende Seite oder Funktion (z. B. URL oder Bezeichnung des Baugebiets),
  • das von Ihnen verwendete Gerät, Betriebssystem und den Browser,
  • gegebenenfalls eingesetzte Hilfsmittel (z. B. Screenreader, Vergrößerungssoftware),
  • eine kurze Beschreibung der Barriere.

BAUPILOT GmbH
Pfluggasse 16–18
88400 Biberach
Deutschland

E-Mail: support@baupilot.com
Telefon: +49 (0) 7351 / 539 969-0

Wir sind bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Werktagen zu beantworten.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Plattform nicht innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet wurde oder Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Deutschland

Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.12.2025 erstellt und zuletzt am 02.12.2025 überprüft.

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen der Plattform „Baupilot“ wesentlich ändern.

Folgende Informationen finden Sie hier:

Einleitung

Wer wir sind & Angebot

Rechtliche Grundlagen & Standards

Geltungsbereich & Stand der Barrierefreiheit

Prüfung der Barrierefreiheit

Bekannte Einschränkungen

Feedback & Kontakt

Marktüberwachungsbehörde

Stand dieser Erklärung

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

BAUPILOT GmbH
Pfluggasse 16-18
88400 Biberach