VERGABE FREIBLEIBEND GEGEN HÖCHSTGEBOT:
Die Stadt Radolfzell verkauft das Gebäude Güttinger Straße 13 in Radolfzell einschließlich einer Grundstücksfläche mit ca. 583 m² (künftiges Flst. Nr. 266/13) freibleibend gegen Höchstgebot.
DIE BEWERBUNGSFRIST ENDET MIT ABLAUF DES 27.09.2026!
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Gremienzustimmung.
1.Grundstückszuschnitt:
Gegenwärtig ist das Gebäude Güttinger Straße 13 Teil des Gesamtgrundstücks Flst. Nr. 266, auf dem sich unter anderem das Kultur- und Tagungszentrum „Milchwerk“ befindet. Für den Verkauf der Güttinger Straße 13 ist die geplante Verkaufsfläche mit ca. 583 m² vorab zu vermessen. Ein Lageplan sowie ein entsprechender Vermessungsentwurf ("Entwurf Fortführungsnachweis Nr. 2026/20 für die Gemarkung Radolfzell") sind unter der Rubrik "Dokumente" eingestellt. Dort ist die Verkaufsfläche als künftiges Flst. Nr. 266/13 bezeichnet.
Die westliche Grenze orientiert sich am Ende der bestehenden Hecke im Norden (zwischen Gebäude und angrenzendem öffentlichen Parkplatz). Sie soll in einer Geraden nach Süden verlaufen, sodass ausreichend Raum zu dem auf Flst. Nr. 266/5 befindlichen Baum besteht. Zudem kann so eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf eine künftige Bebauung des Flst. Nr. 266/5 gewahrt werden.
Die nördliche Grenze verläuft auf Höhe der Stützmauer des Eingangsbereichs der Güttinger Straße 13 nach Westen, zwischen Hecke und öffentlichem Parkplatz. Die Hecke wird somit mit veräußert. Die in der Hecke befindlichen Straßenschilder werden von der Stadt aus der Hecke entfernt und nach Norden versetzt.
Der östlich geplante Grenzverlauf orientiert sich grundsätzlich am tatsächlichen Ausbauzustand des Gehwegs (Hinterkante Bordstein).
Die im Lageplan schwarz dargestellte Fläche mit ca. 43 qm wird ebenfalls mit veräußert und ist Teil der vermessenen Verkaufsfläche mit insgesamt ca. 583 qm. Der Käufer hat die Möglichkeit, dort die für das Gebäude gegebenenfalls nachzuweisenden Stellplätze unterzubringen. Aktuell handelt es sich um drei öffentliche Parkplätze (Parkdauer 30 Min.), die durch den Verkauf entfallen. Die Fläche wird durch entsprechende Entwidmung der öffentlichen Nutzung entzogen.
Die finale, amtliche Messurkunde des zuständigen Vermessungsamtes (Fortführungsnachweis) steht zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch aus – geringe Messabweichungen im Bereich weniger Quadratmeter gegenüber dem im Entwurf dargestellten Flächenmaß sind möglich.
2. Kaufpreis:
Der Käufer hat der Stadt Radolfzell für den Erwerb der vorgenannten Grundstücksfläche inklusive des Gebäudes Güttinger Straße 13 einen einmaligen Kaufpreis zu entrichten. Dessen Betrag wird definiert durch das höchste eingehende Gebot im Rahmen dieser Ausschreibung – vorbehaltlich der Zustimmung der für die Vergabe zuständigen Gremien. Die Ausschreibung erfolgt freibleibend zum Höchstgebot. Nach Ausschreibungsende entscheidet das Gremium, ob eine Vergabe zu dem von dem Höchstbietenden genannten Kaufpreis erfolgen soll. Ein Anspruch des Höchstbietenden auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht somit nicht.
Das Mindestgebot ist festgelegt auf 650.000 €.
Zum Kaufpreis hinzu kommen einmalig die Vermessungskosten sowie alle mit dem Erwerb zusammenhängenden, einmaligen Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.).
3. Bestehendes Gebäude:
Das Gebäude Güttinger Straße 13 wurde 1948/1949 zur Wohnnutzung erbaut. Es handelt sich -Stand heute- um kein eingetragenes Kulturdenkmal. Im Zuge weiterer Prüfungen und im Rahmen künftiger Bauanträge kann sich dieser Status gegebenenfalls ändern.
Das Haus umfasst ein Kellergeschoss, zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss mit Dachschrägen. Die Netto-Raumfläche beträgt im aktuellen Ausbauzustand insgesamt ca. 366 qm. Der aktuelle Grundrissplan mit Außenansichten ist unter "Dokumente" ersichtlich.
Im derzeitigen Ausbauzustand verfügt das Gebäude weder über Balkone noch über eine Garage bzw. Stellplätze. Ein Aufzug ist nicht vorhanden – Barrierefreiheit ist nicht gegeben.
Bei allen Wänden handelt es sich um bauzeitliche Substanz. Die Böden sind teils mit Laminat belegt, teilweise noch im ursprünglichen Zustand. Im Jahr 2007 fand die letzte Außensanierung der Liegenschaft statt. Die letzte Sanierung innerhalb des Gebäudes wurde im Jahr 2012 im Dachgeschoss durchgeführt. Aktuell sind im Bereich des Bauunterhalts keine Schäden bzw. kein Handlungsbedarf oder Sanierungsstau bekannt.
Das Gebäude ist an die Nahwärmeversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH angeschlossen. Alle gängigen Anschlüsse (Wasser, Strom, Abwasser, Telefon-/Internet) sind vorhanden. Ein Glasfaseranschluss sowie ein Kabel-TV-Anschluss liegen nicht vor.
Aktuelle Nutzung, künftige Nutzungsmöglichkeiten:
Aktuell wird das Gebäude durch den Fachbereich Kultur der Stadtverwaltung genutzt. Die betroffenen MitarbeiterInnen werden künftig in anderen Räumlichkeiten untergebracht. Der Auszug soll im Verlauf des Jahres 2027 erfolgen.
Im Bereich der Güttinger Straße 13 liegt gegenwärtig kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Das Gebäude wurde seinerzeit zu Wohnzwecken genehmigt.
Künftig ist sowohl eine Wohnnutzung als auch eine gewerbliche Nutzung denkbar und zulässig, beispielsweise als Büro- bzw. Verwaltungsräume. Gegebenenfalls wird eine entsprechende Genehmigung der angestrebten Nutzungsänderung erforderlich.
Je nach beabsichtigter Nutzung bzw. etwaigen baulichen Änderungen/Erweiterungen ist gegebenenfalls ein Stellplatznachweis zu erbringen.
Alle Interessierten werden gebeten, sich umfassend insbesondere über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten hinsichtlich eines etwaigen Erwerbs, zu angestrebten Umbaumaßnahmen und künftigen Nutzungen sowie die damit verbundenen Kosten zu informieren.
4. Besichtigungstermin:
Für nachhaltig Interessierte werden während des Ausschreibungszeitraums ungeführte, offene Sammel-Besichtigungstermine des Gebäudes angeboten:
> Donnerstag, 13.08.2026 von 16:00 – 18:00 Uhr;
> Mittwoch, 26.08.2026 von 14:00 – 16:00 Uhr;
> Montag, 21.09.2026 von 16:00 – 18:00 Uhr.
Zur Anmeldung für einen der vorgenannten Besichtigungstermine wenden Sie sich bitte rechtzeitig
im Vorfeld an:
Stadtverwaltung Radolfzell
Dezernatsverwaltung III
Dezernatsverwaltung3@radolfzell.de
Tel.: 07732 81 329.
Eine Teilnahme an einem Besichtigungstermin ohne vorherige Anmeldung kann nicht garantiert werden.
5. Beurkundungstermin / Kaufpreisfälligkeit:
Der Grundstückskaufvertrag soll noch im Jahr 2026 beurkundet werden. Für den 09.12.2026 um 09:00 Uhr wurde deshalb -vorbehaltlich der Gremienzustimmung- ein entsprechender Notartermin reserviert. Der Kaufpreis wird 7 Tage vor Beurkundung zur Zahlung an die Stadt Radolfzell fällig. Mit seiner Bewerbung erklärt sich der Bewerber -für den Fall des Zuschlags an ihn- mit dem avisierten Beurkundungstermin sowie der rechtzeitigen Kaufpreiszahlung einverstanden.
6. Besitzübergang / weitere Nutzung durch die Stadt:
Aktuell wird das Gebäude durch den Fachbereich Kultur der Stadtverwaltung genutzt. Die betroffenen MitarbeiterInnen werden künftig in anderen Räumlichkeiten untergebracht. Der Auszug soll im Verlauf des Jahres 2027 erfolgen.
Die Besitzübergabe an den Erwerber erfolgt am Tag der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags nach vorheriger Kaufpreiszahlung. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Rechte und Pflichten am Grundstück und Gebäude auf den Erwerber über.
Die Nutzung der gesamten Räumlichkeiten des Gebäudes Güttinger Straße 13 durch die Stadt Radolfzell, Fachbereich Kultur, soll über den Besitzübergang hinaus bis zum endgültigen "Auszug" des Fachbereichs im Laufe des Jahres 2027 fortgeführt werden. Über diesen befristeten Zeitraum ist zu gegebener Zeit ein entsprechender Mietvertrag zwischen der Stadt Radolfzell und dem Erwerber / künftigen Eigentümer des Gebäudes abzuschließen. Die Eckpunkte der Anmietung werden bereits heute definiert – sie sind unter "Dokumente" beigefügt. Sie sind für die Stadt als auch den künftigen Käufer verbindlich.
Der Bewerber / potenzielle Erwerber erklärt sich mit seiner Bewerbung ausdrücklich mit einer Vermietung an die Stadt Radolfzell zu den genannten Konditionen einverstanden.
7. Baumbestand / Duldung Überwuchs:
Auf der Verkaufsfläche befindet sich ein gewachsener Baumbestand. Bis auf die Großsträucher/Kleinbäume (Hartriegel mit Wildaufwuchs Ahorn und Efeu bzw. Perückenstrauch) an der südöstlichen Ecke des Gebäudes unterliegen sämtliche Bäume der Baumschutzsatzung und sind vom Erwerber zu erhalten. Der Baumbestand ist dauerhaft zu erhalten und regelmäßig fachgerecht zu pflegen. Der Unterhalt, die Baumkontrolle und Baumpflege zur Sicherung der Verkehrssicherheit obliegen dem Erwerber / künftigen Grundstückseigentümer. Im Kaufvertrag wird eine entsprechende Verpflichtung mit angemessener Sanktionierung bei Verstoß aufgenommen.
Die nördlich an die Verkaufsfläche angrenzenden Platanen auf der öffentlichen Parkplatzfläche ragen in Richtung des Gebäudes Güttinger Str. 13 hinüber. Es ist zu erwarten, dass die Bäume weiter an Höhe und Breite zunehmen und bis zur Fassade bzw. zum Dach der Güttinger Straße 13 hinüber und über das Gebäude hinweg reichen werden. Ein Rückschnitt durch die Stadt ist nur unregelmäßig und im Abstand von einigen Jahren möglich.
Westlich an die Verkaufsfläche angrenzend befindet sich ein Walnussbaum – dieser verbleibt auf städtischer Grundstücksfläche. Die Äste und Krone des Baumes ragen über die Grenze des städtischen Grundstücks hinweg auf die Verkaufsfläche.
Im Rahmen des Grundstückskaufvertrags wird deshalb zulasten der Verkaufsfläche eine Dienstbarkeit zur dauerhaften Duldung des Überwuchses durch die vorgenannten Bäume vereinbart.
8. Leitungsrechte / Kanäle:
In der Verkaufsfläche verlaufen – neben den eigenen Hausanschlüssen der Güttinger Straße 13 – diverse Leitungen der Stadt bzw. der Stadtwerke Radolfzell GmbH.
Im südlichen Randbereich der Verkaufsfläche befindet sich ein Lichtmast (LM) mit zugehörigen Leitungen der Stadt. Zudem verlaufen dort Stromleitungen der Stadtwerke Radolfzell GmbH.
Östlich des Gebäudes verläuft ein öffentlicher Regenwasserkanal der Stadt.
In der schwarz dargestellten Parkplatzfläche verlaufen ein öffentlicher Regenwasserkanal sowie eine Rinne zur Ableitung des Niederschlagswassers der gesamten Parkplatz-/Hoffläche.
Zudem verläuft dort der Hausanschluss (Schmutzwasserkanal mit Kontrollschacht) des Gebäudes Güttinger Straße 13. Je nach Qualität und Zustand des Kanals ergeben sich gegebenenfalls Einschränkungen für die Bebaubarkeit/Nutzbarkeit der Fläche.
Sämtliche einliegende Leitungen werden im Rahmen des Grundstückskaufvertrags durch entsprechende Dienstbarkeiten dinglich im Grundbuch gesichert.
9. Baulasten:
Bei dem Ausgangsflurstück Nr. 266 ist eine Vereinigungsbaulast eingetragen: „Die Flurstücke Nrn. 266 und 266/1 werden bauordnungsrechtlich so behandelt, wie wenn sie ein Grundstück bilden würden.“
Bei Abtrennung der geplanten Verkaufsfläche geht die Baulast von Amts wegen mit auf das neu gebildete Flurstück 266/13 (d.h. die Verkaufsfläche) über. Die Möglichkeit einer etwaigen Löschung kann vom Erwerber im weiteren Verfahren in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde geprüft werden.
Das Vordach des Eingangsbereichs im Norden des Gebäudes Güttinger Straße 13 wirft eine Abstandsfläche nach Norden. Hiervon kann ein Teil auf der eigenen Grundstücksfläche (Verkaufsfläche) abgebildet werden. Für die darüberhinausgehende Teilfläche wird möglicherweise eine Abstandsflächen-Baulast auf der nördlich angrenzenden Grundstücksfläche, die in städtischem Eigentum verbleibt, notwendig. Die Baulast wird bei Bedarf nach Vorliegen des amtlichen Messergebnisses der Verkaufsfläche (Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes) durch Erklärung der Stadt Radolfzell als Eigentümerin der belasteten Fläche bestellt werden.
10. Eintritt Wärmeliefervertrag:
Für das Gebäude Güttinger Straße 13 besteht ein Wärmeliefervertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung. Dessen Rechte und Pflichten gehen mit auf den Erwerber über - der Eintritt in das bestehende Vertragsverhältnis wird im Grundstückskaufvertrag geregelt. Aktuelle Vertragslaufzeit ist bis 31.12.2029.
11. Baulandpolitische Grundsätze:
Bei Verkauf städtischer Grundstücke finden grundsätzlich die „Baulandpolitischen Grundsätze“ der Stadt Radolfzell vom 30.10.2018 Anwendung. Entsprechend der beabsichtigten Nutzung hat sich der Bewerber bzw. potenzielle Erwerber umfassend über etwaige Auflagen zu informieren:
https://www.radolfzell.de/Wirt...
VERMARKTUNG:
Die Vermarktung erfolgt ausschließlich über BAUPILOT.
Das Grundstück sowie das Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Radolfzell. Über die Vergabe beschließt abschließend der Gemeinderat der Stadt Radolfzell. Die Vergabe erfolgt freibleibend gegen Höchstgebot des Kaufpreises. Das Mindestgebot für das Gebäude Güttinger Straße 13 inklusive der in dieser Ausschreibung benannten Grundstücksfläche wird auf 650.000 € festgesetzt.
Nach Bewerbungsfristende erfolgt die Auswertung der eingegangenen Bewerbungen durch die Verwaltung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmungen an denjenigen Bewerber, der das höchste Kaufpreisgebot eingereicht hat.
Bei der „freibleibenden“ Ausschreibung besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer tatsächlichen Vergabe – hierüber wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit auf Basis der eingegangenen Kaufpreisgebote beschließen. Zudem kann ein Vergabebeschluss lediglich vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber wird seitens der Stadt Radolfzell ausgeschlossen.
BEWERBUNG:
Jedem Interessenten steht die Teilnahme am Bewerbungs- und Vergabeverfahren frei. Bewerben können sich sowohl volljährige natürliche Personen als auch juristische Personen. Pro Haushalt bzw. pro juristischer Person darf nur eine Bewerbung abgegeben werden. Mit seiner Bewerbung verpflichtet sich jeder Bewerber verbindlich, im Falle einer Vergabe an ihn sämtliche in den Vergaberichtlinien ausgeführte Konditionen umzusetzen. Deren Einhaltung wird im Rahmen des Kaufvertrages geregelt und Rechtsfolgen für den Fall der Nichteinhaltung definiert. Das Bewerbungs- und Vergabeverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Erwerb der Grundstücksfläche inklusive des Gebäudes Güttinger Straße 13 haben, geben Sie Ihre Bewerbung inklusive der erforderlichen Unterlagen bitte digital über BAUPILOT ab. Einzureichen sind:
> Bewerberfragebogen inklusive Kaufpreisgebot (blauer Botton rechts);
> Finanzierungsbestätigung (Erläuterung siehe unten).
Im Bewerberfragebogen hat jeder Bewerber verbindlich sein Gebot für den jährlichen Erbbauzins anzugeben. Das individuelle Kaufpreisgebot des Bewerbers ist als absoluter Betrag in vollen Euro anzugeben. Das Gebot ist als Gesamtbetrag für das Gebäude inklusive der in der Ausschreibung benannten Grundstücksfläche anzugeben. Die Nennung eines Betrags unterhalb des aufgeführten Mindestgebotes, die Nennung unterschiedlich hoher Beträge oder einer Staffelung oder Ähnlichem sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Eventuell durch den Bewerber angegebene Nachkommastellen beim Kaufpreisgebot finden keine Berücksichtigung.
Das Mindestgebot für das Gebäude Güttinger Straße 13 inklusive der in dieser Ausschreibung benannten Grundstücksfläche wird auf 650.000 € festgesetzt.
Das eingegebene Kaufpreisgebot kann vom jeweiligen Bewerber während der Bewerbungsfrist jederzeit nochmals abgeändert werden. Eine Änderung des Gebots nach Bewerbungsfristende ist nicht mehr möglich. Das vom jeweiligen Bewerber eingereichte Gebot wird für die Stadtverwaltung Radolfzell erst nach Ablauf der festgelegten Bewerbungsfrist sichtbar.
Die vollständige Bewerbung mit dem Kaufpreisgebot inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 27.09.2026 einzureichen (Ausschlussfrist!).
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen schließen eine mögliche Vergabe aus! Die mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen sind vorstehend aufgeführt sowie dem Bewerberfragebogen (blauer Button) zu entnehmen. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst hier umfassend über das Objekt und die aktuellen sowie geplanten Gegebenheiten.
Um die Zugänglichkeit zum Vergabeverfahren für alle Interessenten zu gewährleisten, kann der vollständig ausgefüllte Bewerberfragebogen inklusive Kaufpreisgebot und aller erforderlichen Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) alternativ in Papierform bei der Stadt Radolfzell, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung die erforderlichen Dokumente in Papierform zur Verfügung. Die Unterlagen erhalten Interessenten auf Anfrage nach vorheriger Terminvereinbarung unter liegenschaften@radolfzell.de oder Tel. 07732 81 222 oder 221 innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Schützenstraße 16/2, 78315 Radolfzell. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen inklusive der erforderlichen Dokumente müssen innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell auf dem Postweg eingehen. Alternativ kann die Bewerbung inkl. aller erforderlichen Dokumente in den Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell, eingeworfen oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Schützenstr. 16/2, 78315 Radolfzell abgegeben werden. Maßgeblich für die Beurteilung der fristgerechten Einreichung der Bewerbung ist das Datum des Posteingangsstempels der Stadt Radolfzell. Die Verwaltung hat die auf diesem Wege eingereichten Bewerbungen in das jeweilige Bewerbungsverfahren mit aufzunehmen und beim Vergabeprozess analog der elektronisch eingereichten Bewerbungen zu berücksichtigen.
Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per Email ist nicht möglich!
FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG:
Jeder Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung mindestens in Höhe des individuell vom jeweiligen Bewerber abgegebenen Kaufpreisgebotes beizufügen. Die Finanzierungsbestätigung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren. Ein entsprechender Vordruck für die Finanzierungsbestätigung wird im Rahmen der Ausschreibung mit den Bewerbungsunterlagen veröffentlicht.
Bitte verwenden Sie den unter "Dokumente" bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die Bestätigung der geforderten Summe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Der geforderte Mindestbetrag ist zwingend einzuhalten. Unterschreitungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Sofern der Bewerber eine (teilweise) Finanzierung aus Eigenkapital beabsichtigt, ist eine entsprechende Bestätigung des Kreditinstituts vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über die geforderte Summe in Form von Eigenkapital verfügt. Eine kombinierte Bestätigung über liquide Eigenmittel und eine gesicherte Finanzierung durch ein Kreditinstitut ist möglich.
Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate und muss vom Kreditinstitut unterschrieben sein. Formwidrige Finanzierungsbestätigungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern/-vermittlern oder Online-„Finanzierungszertifikate“ sind nicht ausreichend.
Vorstehend sind nicht alle die Ausschreibung betreffenden relevanten Punkte vollumfänglich wiedergegeben. Sämtliche Informationen zum Ausschreibungsgegenstand, den Erwerbskonditionen sowie zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den unter "Dokumente" eingestellten Unterlagen. Insbesondere wird auf die gültigen VERGABERICHTLINIEN INKL. DER VERTRAGLICHEN AUFLAGEN verwiesen.
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Radolfzell liegt am westlichsten Punkt des Bodensees. Als die drittgrößte Stadt am Bodensee verfügt sie über einen reizvolle Altstadt mit einer großen Fußgängerzone. Eingebettet ist der Ort in zahlreiche Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Natur pur erlebt man auf den zahlreichen Spazier- und Wanderwegen - mit herrlichen Ausblicken auf Bodensee und Alpen!
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| Nutzung | n/a |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 583 qm |
| Quadratmeterpreis | nicht bekannt |
| Mindestgebot |
650.000,00 €
Kaufpreis zzgl. Vermessungskosten, |
| Flurstücknummer | 266/13 |
| Straße / Hausnummer | Güttinger Straße 13 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | |
| Haustypen | |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Radolfzell am Bodensee |
Es liegen keine Baugrunduntersuchungen oder diesbezügliche Erkenntnisse vor.
Das Objekt Güttinger Straße 13 ist Teil des Altstandortes „Milchwerk Radolfzell“, welcher im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt wird.
In diesem Zusammenhang überlässt die Stadt dem Bewerber im Rahmen dieser Ausschreibung die ihr hierzu vorliegenden Unterlagen
> Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster vom 13.07.2026;
> Altlast Objekt Nr. 457, laufende Nummer der Erhebung: 211 a.
Die Stadt haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der obigen Unterlagen.
Der Verkauf der geplanten Teilfläche, künftiges Flst. Nr. 266/13, erfolgt unter Ausschluss von Mängelansprüchen des Käufers für Sach- und Rechtsmängel, ebenso wie für alle Folgeschäden, wie beispielhaft verzögerte Nutzung.
Sämtliche Informationen zum Ausschreibungsgegenstand sowie zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den unter "Dokumente" eingestellten Unterlagen. Insbesondere wird auf die gültigen VERGABERICHTLINIEN INKL. DER VERTRAGLICHEN AUFLAGEN verwiesen.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
VERGABE FREIBLEIBEND GEGEN HÖCHSTGEBOT: Wohn- und Geschäftshaus.
BEWERBUNGSPHASE 29.07.2026 BIS 27.09.2026
Die Stadt Radolfzell verkauft -vorbehaltlich der Gremienzustimmung- eine Grundstücksfläche mit ca. 583 m² (künftiges Flst. Nr. 266/13) einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes Güttinger Straße 13 in Radolfzell freibleibend gegen Höchstgebot.
Alle wichtigen Details zum Objekt sowie zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte der weiteren Beschreibung durch ANKLICKEN DES GRUNDSTÜCKS (nachstehend aufgeführt).
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase
auf bis zu Grundstücke bewerben.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Radolfzell am Bodensee