Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße' 88299 Leutkirch im Allgäu

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Grundstück: Flurstück Nr. 589 Friesenhofen (DHH)
Status: verfügbar
Größe: 307 m2
Preis: 55.260,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Flurstück Nr. 588 Friesenhofen (DHH)
Status: verfügbar
Größe: 316 m2
Preis: 56.880,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Flurstück Nr. 600 Friesenhofen (EFH)
Status: verfügbar
Größe: 543 m2
Preis: 108.057,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH)
Status: verfügbar
Größe: 545 m2
Preis: 108.455,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Friesenhofen Hinznanger Straße

Die Stadt Leutkirch wird voraussichtlich im September 2025 zwei Bauplätze für Einzelhäuser und zwei Plätze für Doppelhaushälften in der Ortschaft Friesenhofen öffentlich ausschreiben.

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    Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

    Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

    Die Grundstückspreise für die 2022 noch nicht verkauften Plätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Leutkirch am 10.10.2022 wie folgt neu festgesetzt:
    - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
    - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
    Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


    Einfamilienhaus- und Doppelhaushälfte-Plätze


    Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Derzeit sind noch Bewerbungen möglich. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) beginnt im September 2025 hier auf BAUPILOT. Genaueres wird rechtzeitig hier bekanntgegeben. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Friesenhofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den genauen Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

    Zeitgleich werden voraussichtlich 2 EFH-Plätze in Gebrazhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.

    Die Vergabe erfolgt dann nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Friesenhofen in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).

    Ablauf Bewerbungsverfahren:

    a) Bewerbungsphase:
    Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (ca. 5 Wochen). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Friesenhofen beschlossen wird.

    b) Prioritätenabgabe:
    Im zweiten Schritt werden dann für die 4 ausgeschriebenen Bauplätze die 4 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 und der Vierte 4. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

    c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:

    Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

    d) Endgültige Zuteilung:

    Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

    e) Nachrückverfahren:

    Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 5. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

    Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

    Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

    Bewerber um einen der beiden Doppelhaushälfte-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Grobplanung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

    Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten (Regelungen im Kaufvertrag):

    • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
    • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
    • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
    • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

    Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.

    Mehrfamilienhäuser / Miet- und Eigentumswohnungen

    Zwei Areale für insgesamt 6 Mehrfamilienhäuser wurden nach öffentlicher Ausschreibung 2020 an 2 Investoren vergeben und inzwischen auch bebaut.  

    Weitere Angaben

    Lage

    Friesenhofen liegt 9 km südlich der Kernstadt Leutkirch, auf halbem Weg zwischen Leutkirch und Isny. Es bietet eine Grundschule, einen Kindergarten, einen Sportplatz mit Turnhalle, das Bürgercafé "Alte Schule" und ein reges Vereinsleben. Gute Einkaufsmöglichkeiten sind in Leutkirch und Isny vorhanden.

    Verkehrsanbindung:
    Die Städte Leutkirch und Isny sind durch eine gute Busverbindung erreichbar.

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    Grundstücke

    Folgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.

    Interessentenliste Wohnbau

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    Ansprechpartner

    Marion Natterer
    Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
    Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

    Telefon: 07561/87-11707561/87-117
    E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de


    Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

    Roland Wagner
    Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

    Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
    E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de

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    Fakten

    Stadt / Gemeinde: Leutkirch im Allgäu
    Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
    Angebotstyp: Verkauf
    Preis: ab 180,00 €/m2
    Grundstücksgrößen: ab 307 m2 bis 545 m2
    Grundstücke in Baugebiet: 4
    Freie Grundstücke: 4
    Bebauungsplan rechtskräftig seit: 17.12.2020
    Baugebiets-Id: BG1306
    Bauzwang:
    Erschließungsdatum: seit dem 06.04.2020
    Einheimischenklausel:

    Infrastruktur

    Wasserversorgung
    Nah- oder Fernwärme
    Energieversorgung
    Gas

    Kommunikation

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    Kabelanschluss
    VDSL
    DSL

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