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Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach.
Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden.
Die Grundstückspreise wurden wie folgt neu festgesetzt:
- EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
- Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.
Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) lief vom 9. September 2025 bis 13. Oktober 2025 hier auf BAUPILOT.
Bewerbungen sind keine mehr möglich.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 316 qm |
| Quadratmeterpreis | 180,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
56.880,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 588 |
| Straße / Hausnummer | Mohnblumenweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 17.12.2020 |
| Erschließungsdatum | seit dem 06.04.2020 |
| Bauzwang | Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz. |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 20° - 40° |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 8,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Leutkirch im Allgäu |
Nutzungsrecht und Pflegeverpflichtung für östlich angrenzende Fläche Flst. Nr. 587
An Bauplatz Nr. 588 grenzt östlich das Grundstück Nr. 587 mit 57 m² Fläche und 3 m Breite an, das im Eigentum der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu bleibt. Dem Käufer als zukünftigem Eigentümer von Flst. Nr. 588 wird das Grundstück Flst. Nr. 587 unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Andererseits ist der Käufer verpflichtet, das Grundstück Flst. Nr. 587 auf seine Kosten in ordentlichem Zustand zu halten. Der Stadt Leutkirch ist es gestattet, das Grundstück Flst. Nr. 587 als Zufahrt zu der nördlich angrenzenden Grünfläche / zum Sickerbecken jederzeit unentgeltlich betreten und befahren zu können. Der Zugang zu dieser Fläche von Norden und von Süden darf nicht versperrt werden.
Wegen der Verpflichtung, die Fläche in einem ordentlichen Zustand zu halten, wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag eine Reallast zu Lasten von Flst. Nr. 588 und zu Gunsten der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu im Grundbuch eingetragen.
Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen
Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
Naturnahe Gartengestaltung
Zum Schutz von Arten, insbesondere der Bienen und Insekten im Allgemeinen, verpflichtet sich der Käufer, die nicht für Gebäude oder Zufahrten bzw. Terrassen oder Wege in Anspruch genommenen privaten Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen, zu begrünen und zu pflegen. Das Anlegen von losen Kies- und Materialschüttungen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie Thuja, Zypressen u.a.. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan (siehe örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Friesenhofen Hinznanger Straße“, Ziffer 3.10).
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat zuletzt zwei Bauplätze für Einzelhäuser und zwei Bauplätze für Doppelhaushälften in der Ortschaft Friesenhofen öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen waren vom 09.09. bis 13.10.2025 möglich.
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Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach.
Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden.
Die Grundstückspreise wurden wie folgt neu festgesetzt:
- EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
- Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.
Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) lief vom 9. September 2025 bis 13. Oktober 2025 hier auf BAUPILOT.
Bewerbungen sind keine mehr möglich.
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