Hinweise zum Datenschutz bei der Wohnbauplatz-Vergabe
Im Folgenden informieren wir Sie gem. Art. 13 /14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Vergabe von städtischen Grundstücken bei der
Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - vertreten durch den Oberbürgermeister
Flächen- und Gebäudemanagement
Marktstr. 26, 88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon: 07561 / 87 - 117, E-Mail: info@leutkirch.de, Homepage: www.leutkirch.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu
Datenschutz
Marktstr. 26, 88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon: 07561 / 87 - 156, E-Mail: datenschutz@leutkirch.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b)DSGVO verarbeitet, da diese für die Begründung und Durchführung der
Bauplatzvergabe bei der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu erforderlich sind. Sollte nach der Bewerbung und Zuteilung ein Vertrag abgeschlossen werden, werden die Daten für die Vertragsabwicklung weiterverarbeitet. Die Datenverarbeitung ist somit für die Auswahl der Bewerber, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und gegebenenfalls zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich.
Bei freiwilligen Angaben, Kontaktanfragen und sonstigen Anliegen erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Sie sind
beispielsweise nicht verpflichtet, Ihre Telefonnummer, Faxnummer oder EMailadresse mitzuteilen. Diese Angaben erleichtern und beschleunigen die Kontaktaufnahme mit Ihnen. Fehlen diese Angaben, kann nur schriftlich mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden. Dies kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung der Daten erfolgt durch das Verfahren Baupilot des Auftragsverarbeiters BAUPILOT GmbH.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge der Verarbeitung weitergegeben an:
- Zuständiges Landratsamt als Fach- und Rechtsaufsicht
- Mitarbeiter der Kommune bzw. Bevollmächtigte
- Gemeinderat sowie Ortschaftsräte und Ausschüsse
- Notar, Grundbuchamt, Finanzamt (Weitergabe im Falle eines Vertragsabschlusses)
- Ggf. weitere Auftragsverarbeiter, welche von der Stadt beauftragt wurden
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Dauer der Datenspeicherung und Löschung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist, in der Regel bis zum Abschluss des
Bauplatzvergabeverfahrens.
Ihre Rechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor:
Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Die Ausübung der Betroffenenrechte kann ggf. durch spezialgesetzliche Regelungen eingeschränkt sein. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen,
prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail an eine der o.g. Adressen
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie haben das Recht, die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail an eine der o.g. Adressen.
Beschwerderecht
Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger
Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Die Kontaktdaten und weitere Informationen können der Webseite des Landesdatenschutzbeauftragten BW unter folgendem Link entnommen werden: https://www.baden-wuerttemberg...
Folgen der Nichtbereitstellung
Sie sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten zum genannten Zweck anzugeben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass weder eine ordnungsgemäße Vergabe gemäß den Vergabekriterien noch eine Teilnahme am Vergabeverfahren stattfinden kann.