Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

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    Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

    Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

    Die Grundstückspreise wurden wie folgt neu festgesetzt:
    - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
    - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
    Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


    Einfamilienhaus- und Doppelhaushälfte-Plätze


    Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) läuft seit Dienstag, den 9. September 2025 hier auf BAUPILOT. Bewerbungen sind bis Montag, den 13. Oktober 2025 möglich. 

    Zeitgleich werden 2 EFH-Plätze in Gebrazhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.

    Die Vergabe erfolgt nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Friesenhofen zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).

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    Ablauf Bewerbungsverfahren:

    a) Bewerbungsphase:
    Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (vom 09.09. bis 13.10.2025). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Friesenhofen beschlossen wird.

    b) Prioritätenabgabe:
    Im zweiten Schritt werden dann für die 4 ausgeschriebenen Bauplätze die 4 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 und der Vierte 4. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

    c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:

    Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

    d) Endgültige Zuteilung:

    Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

    e) Nachrückverfahren:

    Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 5. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

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    Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

    Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

    Bewerber um einen der beiden Doppelhaushälfte-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Grobplanung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

    Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten (Regelungen im Kaufvertrag):

    • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
    • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
    • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
    • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

    Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.

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    Mehrfamilienhäuser / Miet- und Eigentumswohnungen

    Zwei Areale für insgesamt 6 Mehrfamilienhäuser wurden nach öffentlicher Ausschreibung 2020 an private Investoren vergeben und inzwischen auch bebaut. Bewerbungen bei der Stadt Leutkirch für Wohnungen sind nicht möglich.  


    Fakten

    Nutzung Allgemeines Wohngebiet
    Angebotsart Verkauf
    Fläche 545 qm
    Quadratmeterpreis 199,00 €/m2
    Kaufpreis 108.455,00 €
    Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
    Flurstücknummer 599
    Straße / Hausnummer Hinznanger Straße
    Bebauungsplan rechtskräftig seit 17.12.2020
    Erschließungsdatum seit dem 06.04.2020
    Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
    Haustypen Einfamilienhaus
    Dachformen Satteldach
    Dachneigung 20° - 40°
    GFZ
    GRZ 0,4
    Vollgeschosse II
    Maximale Gebäudehöhe 8,5 m
    Einheimischenklausel
    Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

    Einschränkungen

    Passive Lärmschutzmaßnahmen

    An den in der Planzeichnung des Bebauungsplans gekennzeichneten Südostseiten künftiger Gebäude auf Bauplatz Flst. Nr. 599 sind bei Schlafräumen und bei Räumen mit sauerstoff-verbrauchender Energiequelle schallgedämmte Lüftungseinrichtungen erforderlich. Anderenfalls müssen vorgenannte Räumlichkeiten auf der zur Hinznanger Straße abgewandten Gebäudeseite errichtet werden – siehe Festsetzung im Bebauungsplan.

    Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen

    Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)  

    Naturnahe Gartengestaltung  

    Zum Schutz von Arten, insbesondere der Bienen und Insekten im Allgemeinen, verpflichtet sich der Käufer, die nicht für Gebäude oder Zufahrten bzw. Terrassen oder Wege in Anspruch genommenen privaten Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen, zu begrünen und zu pflegen. Das Anlegen von losen Kies- und Materialschüttungen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie Thuja, Zypressen u.a.. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan (siehe örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Friesenhofen Hinznanger Straße“, Ziffer 3.10).


    Infrastruktur

    Energieversorgung
    Gas
    Nah- oder Fernwärme
    Wasserversorgung

    Kommunikation

    DSL
    Glasfaseranschluss
    Kabelanschluss
    VDSL

    Umgebung

    Alten- und Pflegeheime
    Ärzte
    Einkaufsmöglichkeiten
    Kindergarten
    Kinderkrippe
    Kitas
    Krankenhäuser / Kliniken
    Mobiler Pflegedienst
    Öffentlicher Personennahverkehr
    Schulen
    Schwimmbäder / Badeseen
    Sozialstationen
    Spielplätze
    Sporteinrichtungen


    Alle Grundstücke im Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

    Friesenhofen Hinznanger Straße

    Baugebiet und Umgebung

    Die Stadt Leutkirch schreibt derzeit zwei Bauplätze für Einzelhäuser und zwei Plätze für Doppelhaushälften in der Ortschaft Friesenhofen öffentlich aus. Bewerbungen sind vom 09.09. bis 13.10.2025 möglich.

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      Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

      Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

      Die Grundstückspreise wurden wie folgt neu festgesetzt:
      - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
      - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
      Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


      Einfamilienhaus- und Doppelhaushälfte-Plätze


      Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) läuft seit Dienstag, den 9. September 2025 hier auf BAUPILOT. Bewerbungen sind bis Montag, den 13. Oktober 2025 möglich. 

      Zeitgleich werden 2 EFH-Plätze in Gebrazhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.

      Die Vergabe erfolgt nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Friesenhofen zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).

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      Ablauf Bewerbungsverfahren:

      a) Bewerbungsphase:
      Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (vom 09.09. bis 13.10.2025). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Friesenhofen beschlossen wird.

      b) Prioritätenabgabe:
      Im zweiten Schritt werden dann für die 4 ausgeschriebenen Bauplätze die 4 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 und der Vierte 4. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

      c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:

      Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

      d) Endgültige Zuteilung:

      Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

      e) Nachrückverfahren:

      Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 5. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

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      Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

      Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

      Bewerber um einen der beiden Doppelhaushälfte-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Grobplanung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

      Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten (Regelungen im Kaufvertrag):

      • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
      • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
      • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
      • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

      Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.

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      Mehrfamilienhäuser / Miet- und Eigentumswohnungen

      Zwei Areale für insgesamt 6 Mehrfamilienhäuser wurden nach öffentlicher Ausschreibung 2020 an private Investoren vergeben und inzwischen auch bebaut. Bewerbungen bei der Stadt Leutkirch für Wohnungen sind nicht möglich.  


      Zum Baugebiet
      Objekt-Nr.: GR3885
      Grundstücksgröße: 545 qm
      Kaufpreis: 108.455,00 €
      Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag


      Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.



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      Ansprechpartner

      Marion Natterer
      Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

      Telefon: 07561/87-11707561/87-117
      E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



      Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

      Roland Wagner
      Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

      Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
      E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



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