Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

.

    Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

    Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

    Die Grundstückspreise wurden wie folgt neu festgesetzt:
    - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
    - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
    Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.

    Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) lief vom 9. September 2025 bis 13. Oktober 2025 hier auf BAUPILOT. 

    Bewerbungen sind keine mehr möglich.


    Fakten

    Nutzung Allgemeines Wohngebiet
    Angebotsart Verkauf
    Fläche 545 qm
    Quadratmeterpreis 199,00 €/m2
    Kaufpreis 108.455,00 €
    Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
    Flurstücknummer 599
    Straße / Hausnummer Hinznanger Straße
    Bebauungsplan rechtskräftig seit 17.12.2020
    Erschließungsdatum seit dem 06.04.2020
    Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
    Haustypen Einfamilienhaus
    Dachformen Satteldach
    Dachneigung 20° - 40°
    GFZ
    GRZ 0,4
    Vollgeschosse II
    Maximale Gebäudehöhe 8,5 m
    Einheimischenklausel
    Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

    Einschränkungen

    Passive Lärmschutzmaßnahmen

    An den in der Planzeichnung des Bebauungsplans gekennzeichneten Südostseiten künftiger Gebäude auf Bauplatz Flst. Nr. 599 sind bei Schlafräumen und bei Räumen mit sauerstoff-verbrauchender Energiequelle schallgedämmte Lüftungseinrichtungen erforderlich. Anderenfalls müssen vorgenannte Räumlichkeiten auf der zur Hinznanger Straße abgewandten Gebäudeseite errichtet werden – siehe Festsetzung im Bebauungsplan.

    Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen

    Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)  

    Naturnahe Gartengestaltung  

    Zum Schutz von Arten, insbesondere der Bienen und Insekten im Allgemeinen, verpflichtet sich der Käufer, die nicht für Gebäude oder Zufahrten bzw. Terrassen oder Wege in Anspruch genommenen privaten Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen, zu begrünen und zu pflegen. Das Anlegen von losen Kies- und Materialschüttungen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie Thuja, Zypressen u.a.. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan (siehe örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Friesenhofen Hinznanger Straße“, Ziffer 3.10).


    Infrastruktur

    Energieversorgung
    Gas
    Nah- oder Fernwärme
    Wasserversorgung

    Kommunikation

    DSL
    Glasfaseranschluss
    Kabelanschluss
    VDSL

    Umgebung

    Alten- und Pflegeheime
    Ärzte
    Einkaufsmöglichkeiten
    Kindergarten
    Kinderkrippe
    Kitas
    Krankenhäuser / Kliniken
    Mobiler Pflegedienst
    Öffentlicher Personennahverkehr
    Schulen
    Schwimmbäder / Badeseen
    Sozialstationen
    Spielplätze
    Sporteinrichtungen


    Alle Grundstücke im Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

    Friesenhofen Hinznanger Straße

    Baugebiet und Umgebung

    Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat zuletzt zwei Bauplätze für Einzelhäuser und zwei Bauplätze für Doppelhaushälften in der Ortschaft Friesenhofen öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen waren vom 09.09. bis 13.10.2025 möglich.

    .

      Das Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

      Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In diesem Abschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

      Die Grundstückspreise wurden wie folgt neu festgesetzt:
      - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
      - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
      Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.

      Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) lief vom 9. September 2025 bis 13. Oktober 2025 hier auf BAUPILOT. 

      Bewerbungen sind keine mehr möglich.


      Zum Baugebiet
      Objekt-Nr.: GR3885
      Grundstücksgröße: 545 qm
      Kaufpreis: 108.455,00 €
      Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

      Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


      Exposé downloaden
      auf Merkliste setzen


      Ansprechpartner

      Marion Natterer
      Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

      Telefon: 07561/87-11707561/87-117
      E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



      Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

      Roland Wagner
      Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

      Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
      E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



      Anbieterinformationen

      Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Leutkirch im Allgäu

      Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters


      Dokumente