3 (Flst. Nr. 8459) - Baugebiet '"Am Iffzer Weg" (1. Bauabschnitt) – EH | HÖCHSTGEBOTSVERFAHREN'

Grundstücks-Info

Beschreibung

3 (Flst. Nr. 8459) - Baugebiet '"Am Iffzer Weg" (1. Bauabschnitt) – EH | HÖCHSTGEBOTSVERFAHREN'

Das hier angebotenen Grundstück wird im Rahmen eines Höchstpreisverfahrens vergeben. Das Mindestgebot beträgt 490 €/m² Grundstücksfläche. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraums ein verbindliches Gebot abgeben. Die Vergabe erfolgt an die Bieterinnen und Bieter mit dem höchsten Gebot, sofern alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Stadt behält sich vor, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Lage

Am Schlittenbuckel 44


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 576 qm
Quadratmeterpreis 490,00 €/m2
Mindestgebot 282.240,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 8459
Straße / Hausnummer Am Schlittenbuckel 44
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus
Dachformen Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach, Zeltdach
Dachneigung
GFZ
GRZ
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Baden-Baden

Baugrund

Für die geplante Erschließung des Baugebietes „Am Iffzer Weg“ in Sandweier hat das Ingenieurbüro augeon GmbH & Co. KG umfassende Baugrunduntersuchungen sowie ergänzende umwelttechnische Prüfungen veranlasst. Auf Basis der ermittelten Ergebnisse, der topografischen Aufnahme und der vorliegenden Unterlagen wurde das vorliegende geo- und umwelttechnische Gutachten erstellt. Es ist auf dieser Seite als Dokument hinterlegt und enthält detaillierte Angaben zu den Boden- und Schichtenverhältnissen des Untersuchungsgebiets.


Altlasten

Aufgrund der im Rahmen der orientierenden Untersuchungen festgestellten PFC-Gehalte in den betroffenen Untersuchungsflächen bestand zunächst der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung (SBV) im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes.Zur Klärung wurde eine Detailuntersuchung (DU) nach bodenschutzrechtlichen Vorgaben beauftragt und durchgeführt. Die Ergebnisse liegen im Sachstandsbericht des Büros für Umweltgeologie (BfU), Dr. Walzenbach, vom 12.04.2018 vor und sind auf dieser Seite als Dokument hinterlegt. Die Untersuchungen konzentrierten sich auf den Wirkungspfad Boden–Grundwasser. Dabei zeigte sich, dass die von den gemessenen PFC-Gehalten ausgehenden Einträge ins Grundwasser so gering sind, dass keine SBV vorliegt. Weder werden die vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwerte überschritten, noch kommt es zu unzulässigen PFC-Frachten.Auch für den Wirkungspfad Boden–Mensch ergibt sich keine SBV. Die von der LUBW festgelegten Beurteilungswerte (Feststoffwerte) liegen so hoch, dass selbst stark belastete landwirtschaftliche Flächen – wie sie aus der PFC-Problematik im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt bekannt sind – diese nicht erreichen.Für den Wirkungspfad Boden–Nutzpflanze existieren derzeit keine verbindlichen Bewertungsmaßstäbe, die eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung ermöglichen würden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einem Nutzpflanzenanbau innerhalb der untersuchten Flächen zu relevanten PFC-Anreicherungen in den Pflanzen kommt.


Einschränkungen

Nachfolgend werden einige allgemeine Einschränkungen/Auflagen dargestellt. Für eine vollständige Übersicht über alle allgemeinen Einschränkungen/Auflagen verweisen wir u.a. auf den schriftlichen u. zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sowie auf die Begründung.

Nicht im Kaufpreis enthalten sind Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten der Versorgungsträger (z.B. für Wasser, Energie, Wärme, Telekommunikation).

Dem Bewerber ist bekannt, dass er je nach Anschlussart (Strom, Gas, Wasser) noch mit (privatrechtlichen) Forderungen durch die zuständigen Versorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke, Tiefbauamt) rechnen muss.

Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung für inhaltliche, formelle, juristische oder sonstige Fehler, die mit der Veröffentlichung im Zusammenhang stehen.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet '"Am Iffzer Weg" (1. Bauabschnitt) – EH | HÖCHSTGEBOTSVERFAHREN'

"Am Iffzer Weg" (1. Bauabschnitt) – EH | HÖCHSTGEBOTSVERFAHREN

Baugebiet und Umgebung

Das Neubaugebiet „Am Iffzer Weg“ in Sandweier stellt aktuell das größte Erschließungsprojekt in Baden‑Baden dar. Der erste Bauabschnitt umfasst 3,88 Hektar und liegt auf einer weitläufigen Wiesenfläche westlich des Ortsteils, zwischen Sandweier und der Autobahn A5. In diesem Bereich werden zehn städtische Bauplätze im Rahmen dieses Höchstgebotsverfahrens vergeben. Parallel dazu werden acht weitere städtische Bauplätze im Zuge eines Kriterienverfahrens zum Verkauf angeboten.

Das Baugebiet "Am Iffzer Weg" wird in zwei Abschnitten erschlossen und in 2 Teilbereichen entwickelt. 

BEWERBUNGSPHASE VOM 01.04.2026 bis 27.05.2026

In diesem ersten Abschnitt entstehen 44 Baugrundstücke. Davon sind 40 Parzellen für Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser vorgesehen, während auf drei Grundstücken Mehrfamilienhäuser geplant sind. Ein weiteres Areal ist für eine Wohnanlage für Seniorinnen und Senioren reserviert, die jedoch erst im zweiten Bauabschnitt realisiert wird. Mit diesem soll begonnen werden, sobald die über das Gebiet verlaufenden Hochspannungsleitungen auf eine neue Trasse verlegt wurden. Insgesamt könnten im gesamten Neubaugebiet später bis zu 500 Menschen ein Zuhause finden.

Der überwiegende Teil der Grundstücke befindet sich im Eigentum der Stadt. Im ersten Bauabschnitt werden insgesamt 24 Baugrundstücke vergeben – unter anderem im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung: zehn Bauplätze über dieses Höchstgebotsverfahren sowie vierzehn weitere städtische Bauplätze, die parallel in einem Kriterienverfahren angeboten werden.

Die hier angebotenen zehn Grundstücke werden im Rahmen eines Höchstpreisverfahrens vergeben. Das Mindestgebot beträgt 490 €/m² Grundstücksfläche. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraums ein verbindliches Gebot abgeben. Die Vergabe erfolgt an die Bieterinnen und Bieter mit dem höchsten Gebot, sofern alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Stadt behält sich vor, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Erschließung des ersten Bauabschnitts soll Ende 2026 abgeschlossen sein, sodass die ersten Neubauten voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 entstehen können.

Geplant ist ein Wohngebiet mit hoher städtebaulicher Qualität. In unmittelbarer Nähe zur Grundschule entsteht ein Spielplatz. Im Zentrum des Quartiers ist zudem ein großzügiger Platz vorgesehen, der – ebenso wie die Seniorenwohnanlage – im zweiten Bauabschnitt realisiert wird. Darüber hinaus ist angedacht, das Gebiet durch eine neue Haltestelle an die Buslinie 212 anzubinden.

Neben dem Topinamburweg wird es die Straßen „Am Schlittenbuckel“ und „An der Grundschule“ geben. Der Topinamburweg wird das Areal von Norden nach Süden erschließen und mit einem breiten Gehweg, Parkplätzen und Bäumen ausgestattet sein.

Die Stadt hat die Projektabwicklung an die ESB KommunalProjekt AG aus Bruchsal übertragen, die als Erschließungsträger fungiert. Die Bauarbeiten vor Ort führt die Firma Groetz aus Gaggenau aus. Die Verlegung der Leitungen und Kabel – einschließlich moderner Glasfaseranschlüsse – übernehmen die Stadtwerke.

FÜR DIE BEWERBUNG
Eine Auflistung, Hinweise und Erläuterungen zu den vorzulegenden Nachweisen sowie die im Bewerberfragebogen genannten Formulare erhalten Sie  auf der rechten Seite unter Dokumente.

Der Bewerberfragebogen sowie die Nachweise und Selbsterklärungen (Formulare Nr. 6 bis Nr. 8) sind vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten und anschließend hochzuladen.

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Fehlende Nachweise zu Bewertungskriterien können zu Punktabzügen führen. Fehlende zwingend erforderliche Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht ausdrücklich nicht.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für die Grundstücke des ersten Bauabschnitts. Der zweite Abschnitt wird frühestens 2027 zur Vergabe stehen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14792
Grundstücksgröße: 576 qm
Mindestgebot : 282.240,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag