Einzelhausplatz 4024 (BPl. Nr. 32) - Baugebiet 'Ströhlerweg'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Einzelhausplatz 4024 (BPl. Nr. 32) - Baugebiet 'Ströhlerweg'

Beim Grundstück Flurstück Nr. 4024 handelt es sich um einen Einzelhausbauplatz am Roggenweg im Baugebiet "Ströhlerweg" in Leutkirch im Allgäu mit 545 m² Fläche. Er ist im Bebauungsplan mit der Ziffer "32" bezeichnet.

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Fernwärmeanschluss


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Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 25 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:

  • Grundstücksanschluss (Baukostenzuschuss): 6.206,00 € brutto, zahlungsfällig zusammen mit dem Kaufpreis
  • Hausanschluss, Anbindung an die Fernwärme:
    • Bau Wärmeleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude: Die Stadtwerke Leutkirch rechnen die Kosten für den Rohrleitungsbau der Wärmeleitung mit dem Grundstückseigentümer ab. Die Leistungen für den Tiefbau (Erdarbeiten) und Kernbohrungen sind bauseits auf Kosten des Wärmekunden (Käufers) zu erbringen.
    • Einbau Übergabestation durch die Firma KWA: 12.435,50 € brutto 

(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 545 qm
Quadratmeterpreis 295,00 €/m2
Kaufpreis 160.775,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 4024
Straße / Hausnummer Roggenweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 18.11.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.10.2023
Bauzwang Beginn Hausbau: 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags; Bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses: innerhalb weiterer 2 Jahre; Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Zeltdach
Dachneigung 18° - 30°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 8,7 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Einschränkungen

  1. Passive Lärmschutzmaßnahmen /  Lärmschutzbereich 5
    (Im Bebauungsplan mit "LS5" gekennzeichnet)
    1. Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. Zur Bestimmung der o.g. baulichen Schallschutzanforderungen ist von einem nach DIN 4109 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel an der den Verkehrsachsen nächstgelegenen Gebäudeseite von max. 62 dB(A) auszugehen. / 
    2. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sind die zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) auf der Bahnlinie "Aulendorf - Leutkirch" abgewandten Gebäudeseiten (nach Norden, Osten, Westen) zu orientieren. /
    3. Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen entsprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen.  / 
    4. Die geplanten Wohnnutzungen sind erst nach der Errichtung und Funktionsfähigkeit der aktiven Lärmschutz-Maßnahme LSM zulässig. Bis zum Eintritt des o.g. Umstandes sind ausschließlich Nutzungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
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  2. Naturnahe Gartengestaltung: Verbot von sogenannten Schottergärten, Verbot von Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja oder Zypressen. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan.

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Ströhlerweg'

Ströhlerweg

Baugebiet und Umgebung

Das Bewerbungsverfahren (2. Runde) für 4 städtische Einzelhaus- (EFH-) und 2 Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze lief vom 24.02. bis 30.03.2026. Jetzt läuft das Verfahren zur Zuteilung der Bauplätze. AKTUELL SIND KEINE NEUEN BEWERBUNGEN MEHR MÖGLICH.

 

Das neue Wohnbaugebiet liegt am westlichen Rand der Kernstadt von Leutkirch im Allgäu. Der Bebauungsplan "Ströhlerweg" ist rechtskräftig. Die Planzeichnung und der Textteil sind hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.

Die Grundstückspreise für die städtischen Einzelhaus- (EFH-) und Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze wurden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wie folgt festgesetzt:

295,00 Euro/m² für EFH-Bauplätze
280,00 Euro/m²
für DHH-Bauplätze

Diese Preise gelten jeweils für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die Kosten der privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten.

Hinzu kommen noch die die Anschlusskosten für Fernwärme - siehe unten, die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (Strom, Telefon, Breitband) sowie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchamtskosten.

   

Städtische Grundstücke für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH) zum Selbstbezug - BEWERBUNGSVERFAHREN

Bewerbungen in der 2. Vergaberunde konnten vom 24.02. bis 30.03.2026 hier auf BAUPILOT abgegeben werden. Derzeit sind keine Bewerbungen mehr möglich. Ein Zeitplan für den Beginn einer 3. Vergaberunde steht noch nicht fest. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Kernstadt Leutkirch“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

Vermarktet werden in der 2. Runde 4 städtische EFH-Plätze (451 m² - 551 m²) und 2 DHH-Plätze (279 m² und 323 m²). Das Verfahren und die Vergabe erfolgt nach den „Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken“ (siehe hier unter Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘).

Ablauf Bewerbungsverfahren:

a) Bewerbungsphase:

Jeder Bewerber konnte in einem ersten Schritt zwischen dem 24.02. und 30.03.2026 eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Gemeinderat voraussichtlich am 20.04.2026 beschlossen wird.

b) Prioritätenabgabe:
Im zweiten Schritt werden dann für die 6 ausgeschriebenen Bauplätze die 6 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 usw.. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit.

c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt (voraussichtlich Ende April / Anfang Mai).

d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt (voraussichtlich Anfang Mai). Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

e) Nachrückverfahren:
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 7 (voraussichtlich Mai/Juni 2026). Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

Bewerber um Doppelhaus-Bauplätze werden beim Ausfüllen des Bewerberfragebogens gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

  • Es gilt folgende Baufrist: Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
  • Es gibt ein Eigennutzungsgebot (Selbstbewohnung mit Erstwohnsitz für die Dauer von 5 Jahren ab Fertigstellung). Bei einem Verstoß ist eine Nachzahlung in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu leisten.
  • Nach der Fernwärmesatzung besteht eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung für die Fernwärme (siehe unten nächster Punkt).
  • Nach dem Bebauungsplan haben die Bauherren passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude (z.B. Grundrissorientierung) umzusetzen (siehe örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ströhlerweg“, Ziffer 1.16 sowie Hinweis bei jedem einzelnen Bauplatz auf BAUPILOT unter dem Punkt ‚Auflagen/Einschränkungen‘).
  • Naturnahe Gartengestaltung: Verbot von sogenannten Schottergärten, Verbot von Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja oder Zypressen. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan.

Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen.

Fernwärmeanschluss


Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 25 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:

  • Grundstücksanschluss (Baukostenzuschuss): 6.206,00 € brutto, zahlungsfällig zusammen mit dem Kaufpreis
  • Hausanschluss, Anbindung an die Fernwärme:
    • Bau Wärmeleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude: Die Stadtwerke Leutkirch rechnen die Kosten für den Rohrleitungsbau der Wärmeleitung mit dem Grundstückseigentümer ab. Die Leistungen für den Tiefbau (Erdarbeiten) und Kernbohrungen sind bauseits auf Kosten des Wärmekunden (Käufers) zu erbringen.
    • Einbau Übergabestation durch die Firma KWA: 12.435,50 € brutto 

(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").

Weitere Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg“

Die südlich angrenzenden Gewerbebauplätze sind bereits alle verkauft und größtenteils auch bebaut. 

Ein am östlichen Rand liegender städtischer Mischgebietsplatz wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Er wird nicht über BAUPILOT vermarktet. Im Mischgebiet sollen Gebäude mit einer Kombination aus nicht störendem Gewerbe und einem Wohnteil errichtet werden. Interessenten für den städtischen Bauplatz können sich direkt per E-Mail bei der Stadt Leutkirch melden (Kontakt: marion.natterer@leutkirch.de) und ihr Gewerbe und ihr Bauvorhaben kurz beschreiben. Dort werden gesonderte Vormerklisten für Mischgebietsflächen geführt.

Die im Baugebiet liegenden EFH-, DHH- und RH-Plätze sowie ein Mischgebietsplatz, die im Eigentum der Volksbank Allgäu-Oberschwaben stehen, werden von dieser selbst vermarktet. 

Die im Baugebiet geplanten Mehrfamilienhäuser werden von der Volksbank Allgäu-Oberschwaben gebaut. Es entstehen ca. 110 neue Mietwohnungen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14865
Grundstücksgröße: 545 qm
Kaufpreis : 160.775,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag