Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen' 88299 Leutkirch im Allgäu

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Grundstück: Flurstück Nr. 68/24 Gebrazhofen (EFH)
Status: verfügbar
Größe: 620 m2
Preis: 123.380,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Flurstück Nr. 68/30 Gebrazhofen (EFH)
Status: verfügbar
Größe: 561 m2
Preis: 111.639,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Gebrazhofen Obstwiesen

Die Stadt Leutkirch wird voraussichtlich im September 2025 zwei Bauplätze für Einzelhäuser in der Ortschaft Gebrazhofen öffentlich ausschreiben.

Das Baugebiet "Gebrazhofen Obstwiesen" liegt am südlichen Rand von Gebrazhofen. Es wurde in 2 Bauabschnitten 2010 und 2019 erschlossen, die Bauplätze wurden in 3 Bewerbungsrunden vergeben.

Nun sind noch 2 Einzelhaus-Plätze (EFH) mit 620 m² und 561 m² verfügbar, die bisher noch nicht ausgeschrieben wurden. Sie werden voraussichtlich im September 2025 erstmals zum Kauf angeboten. Genaueres wird rechtzeitig hier bekanntgegeben. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Gebrazhofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den genauen Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

Zeitgleich werden voraussichtlich 2 EFH- und 2 DHH-Plätze in Friesenhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.

Der Grundstückspreis beträgt 199,00 Euro/m² voll erschlossen, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.

Das Vergabeverfahren erfolgt dann nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Gebrazhofen in öffentlicher Sitzung am 03.06.2025 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“). 

Ablauf Bewerbungsverfahren:


a) Bewerbungsphase:

Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (ca. 5 Wochen). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Gebrazhofen beschlossen wird.

b) Prioritätenabgabe:

Im zweiten Schritt werden dann für die 2 ausgeschriebenen Bauplätze die 2 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

e) Nachrückverfahren:
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 3. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

Kaufvertragsbestimmungen

Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

  • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren ab Kaufvertragsschluss, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
  • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
  • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
  • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.

Weitere Angaben

Lage

Gebrazhofen gehört zur Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu und liegt ca. 8 km südlich der Kernstadt. Nach Kißlegg sind es 6 km, nach Wangen im Allgäu 14 km. Die Ortschaft bietet ein reges Vereinsleben. Für das leibliche Wohl sorgen die örtlichen Gasthöfe. Die herrliche Voralpenlandschaft lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten zu allen Jahreszeiten ein.

Gebrazhofen verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule. Weiterführende Schulen sind in Leutkirch oder Wangen. Im Baugebiet Obstweisen liegt ein Spielplatz.

Im Ort gibt es eine Bäckerei mit kleinem Lebensmittelsortiment, außerdem einen Arzt, eine Bankfiliale und einen Friseur. Weitere Einkaufsmöglichkeiten sind in Leutkirch und Kißlegg vorhanden.

Verkehrsanbindung:

Gebrazhofen liegt sehr verkehrsgünstig in der Nähe der A 96 München-Lindau, zwischen den Anschlussstellen "Leutkirch Süd" und "Kißlegg". Die Städte Leutkirch und Wangen sind durch eine regelmäßige Schulbusverbindung erreichbar.

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Grundstücke

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Ansprechpartner

Marion Natterer
Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Roland Wagner
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de

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Fakten

Stadt / Gemeinde: Leutkirch im Allgäu
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 199,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 561 m2 bis 620 m2
Grundstücke in Baugebiet: 2
Freie Grundstücke: 2
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 06.03.2010
Baugebiets-Id: BG1305
Bauzwang:
Erschließungsdatum: seit dem 01.10.2010
Einheimischenklausel:
Maximale Gebäudehöhe: 8 m

Infrastruktur

Gas
Energieversorgung
Wasserversorgung
Nah- oder Fernwärme

Kommunikation

DSL
Kabelanschluss
Glasfaseranschluss
VDSL

Umgebung

Einkaufsmöglichkeiten
Kitas
Schulen
Öffentlicher Personennahverkehr
Ärzte
Sozialstationen
Kinderkrippe
Mobiler Pflegedienst
Kindergarten
Spielplätze
Sporteinrichtungen
Schwimmbäder / Badeseen
Alten- und Pflegeheime
Krankenhäuser / Kliniken