Flurstück Nr. 68/24 Gebrazhofen (EFH) - Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück Nr. 68/24 Gebrazhofen (EFH) - Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen'

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Das Baugebiet "Gebrazhofen Obstwiesen" liegt am südlichen Rand von Gebrazhofen. Es wurde in 2 Bauabschnitten 2010 und 2019 erschlossen, die Bauplätze wurden in 3 Bewerbungsrunden vergeben.

Nun sind noch 2 Einzelhaus-Plätze (EFH) mit 620 m² und 561 m² verfügbar, die bisher noch nicht ausgeschrieben wurden. Sie wurden vom 9. September 2025 bis 13. Oktober 2025  erstmals zum Kauf angeboten. Derzeit läuft die Auswertung und die Vergabeentscheidung.

Bewerbungen sind keine mehr möglich.

Grundstückspreis: 199,00 Euro/m²
Dieser Preis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 620 qm
Quadratmeterpreis 199,00 €/m2
Kaufpreis 123.380,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 68/24
Straße / Hausnummer Pfarrer-Strauß-Weg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 06.03.2010
Erschließungsdatum seit dem 01.10.2010
Bauzwang Es wird darauf hingewiesen, dass es für städtische Bauplätze eine Bauverpflichtung gibt. Danach muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses soll innerhalb weiterer 2 Jahre erfolgen.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 25-40°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 8 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Altlasten

Abgebrochener Schuppen  

Im nordöstlichen Bereich von Bauplatz Nr. 68/24, an der Grenze zum Pfarrer-Strauß-Weg, stand ein landwirtschaftlich genutzter Schuppen, der mittlerweile abgebrochen wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass noch alte Fundamentreste bzw. bauschutthaltige Auffüllungen vorhanden sein könnten. Das Tiefbauamt der Stadt Leutkirch ist vor Beginn von Aushubarbeiten auf dem Grundstück zu kontaktieren. Sollten im Zuge des Aushubs entsprechende Altablagerungen oder Gebäudeteile wie Fundamente etc. zum Vorschein kommen, wird die Stadt Leutkirch dem Bauherren einen geeigneten Lagerort in der näheren Umgebung zuweisen. Die eventuellen Kosten des Ausbaus des Materials und der Fahrtkosten zum Lagerort trägt der Käufer des Grundstücks. Die Stadt Leutkirch im Allgäu verpflichtet sich, das Material kostenlos zu übernehmen und gegebenenfalls zu entsorgen.


Einschränkungen

Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen  

Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)

Naturnahe Gartengestaltung  

Zum Schutz von Arten, insbesondere der Bienen und Insekten im Allgemeinen, verpflichtet sich der Käufer, die nicht für Gebäude oder Zufahrten bzw. Terrassen oder Wege in Anspruch genommenen privaten Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen, zu begrünen und zu pflegen. Das Anlegen von losen Kies- und Materialschüttungen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie Thuja, Zypressen u.a.. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan (siehe Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Gebrazhofen Obstwiesen“, Pflanzliste Ziffer 3.1 bis 3.3).


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen'

Gebrazhofen Obstwiesen

Baugebiet und Umgebung

Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat zuletzt zwei Bauplätze für Einzelhäuser in der Ortschaft Gebrazhofen öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen waren vom 09.09. bis 13.10.2025 möglich.

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Das Baugebiet "Gebrazhofen Obstwiesen" liegt am südlichen Rand von Gebrazhofen. Es wurde in 2 Bauabschnitten 2010 und 2019 erschlossen, die Bauplätze wurden in 3 Bewerbungsrunden vergeben.

Nun sind noch 2 Einzelhaus-Plätze (EFH) mit 620 m² und 561 m² verfügbar, die bisher noch nicht ausgeschrieben wurden. Sie wurden vom 9. September 2025 bis 13. Oktober 2025  erstmals zum Kauf angeboten. Derzeit läuft die Auswertung und die Vergabeentscheidung.

Bewerbungen sind keine mehr möglich.

Grundstückspreis: 199,00 Euro/m²
Dieser Preis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR13528
Grundstücksgröße: 620 qm
Kaufpreis: 123.380,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Marion Natterer
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Roland Wagner
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



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