Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 561 qm |
Quadratmeterpreis | 199,00 €/m2 |
Kaufpreis |
111.639,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 68/30 |
Straße / Hausnummer | Wilhelm-Bauer-Straße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 06.03.2010 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.10.2010 |
Bauzwang | Es wird darauf hingewiesen, dass es für städtische Bauplätze eine Bauverpflichtung gibt. Danach muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses soll innerhalb weiterer 2 Jahre erfolgen. |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 25-40° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 8 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Leutkirch im Allgäu |
keine
Leitungsrecht für Regenwasser- und Abwasserleitung:
Schutzstreifen 3 m Breite entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze darf nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden (siehe auch Festsetzung im Bebauungsplan, Planzeichnung mit "lr" = Leitungsrecht gekennzeichnet)
Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen
Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
Naturnahe Gartengestaltung
Zum Schutz von Arten, insbesondere der Bienen und Insekten im Allgemeinen, verpflichtet sich der Käufer, die nicht für Gebäude oder Zufahrten bzw. Terrassen oder Wege in Anspruch genommenen privaten Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen, zu begrünen und zu pflegen. Das Anlegen von losen Kies- und Materialschüttungen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie Thuja, Zypressen u.a.. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan (siehe Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Gebrazhofen Obstwiesen“, Pflanzliste Ziffer 3.1 bis 3.3).
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Stadt Leutkirch wird im September 2025 zwei Bauplätze für Einzelhäuser in der Ortschaft Gebrazhofen öffentlich ausschreiben. Aktuell sind noch keine Bewerbungen möglich.
Das Baugebiet "Gebrazhofen Obstwiesen" liegt am südlichen Rand von Gebrazhofen. Es wurde in 2 Bauabschnitten 2010 und 2019 erschlossen, die Bauplätze wurden in 3 Bewerbungsrunden vergeben.
Nun sind noch 2 Einzelhaus-Plätze (EFH) mit 620 m² und 561 m² verfügbar, die bisher noch nicht ausgeschrieben wurden. Sie werden voraussichtlich im September 2025 erstmals zum Kauf angeboten. Genaueres wird rechtzeitig hier bekanntgegeben. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Gebrazhofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den genauen Beginn der 3. Vergaberunde informiert.
Zeitgleich werden voraussichtlich 2 EFH- und 2 DHH-Plätze in Friesenhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.
Der Grundstückspreis beträgt 199,00 Euro/m² voll erschlossen, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.
Das Vergabeverfahren erfolgt dann nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Gebrazhofen in öffentlicher Sitzung am 03.06.2025 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).
Ablauf Bewerbungsverfahren:
a) Bewerbungsphase:
Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (ca. 5 Wochen). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Gebrazhofen beschlossen wird.
b) Prioritätenabgabe:
Im zweiten Schritt werden dann für die 2 ausgeschriebenen Bauplätze die 2 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).
c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.
d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
e) Nachrückverfahren:
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 3. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.
Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.
Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.
Kaufvertragsbestimmungen
Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:
Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.
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