Flurstück Nr. 68/30 Gebrazhofen (EFH) - Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück Nr. 68/30 Gebrazhofen (EFH) - Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen'


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 561 qm
Quadratmeterpreis 199,00 €/m2
Kaufpreis 111.639,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 68/30
Straße / Hausnummer Wilhelm-Bauer-Straße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 06.03.2010
Erschließungsdatum seit dem 01.10.2010
Bauzwang Es wird darauf hingewiesen, dass es für städtische Bauplätze eine Bauverpflichtung gibt. Danach muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses soll innerhalb weiterer 2 Jahre erfolgen.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 25-40°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 8 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Altlasten

keine


Einschränkungen

Leitungsrecht für Regenwasser- und Abwasserleitung:  

Schutzstreifen 3 m Breite entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze darf nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden (siehe auch Festsetzung im Bebauungsplan, Planzeichnung mit "lr" = Leitungsrecht gekennzeichnet)  

Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen  

Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)  

Naturnahe Gartengestaltung  

Zum Schutz von Arten, insbesondere der Bienen und Insekten im Allgemeinen, verpflichtet sich der Käufer, die nicht für Gebäude oder Zufahrten bzw. Terrassen oder Wege in Anspruch genommenen privaten Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen, zu begrünen und zu pflegen. Das Anlegen von losen Kies- und Materialschüttungen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie Thuja, Zypressen u.a.. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan (siehe Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Gebrazhofen Obstwiesen“, Pflanzliste Ziffer 3.1 bis 3.3).


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Gebrazhofen Obstwiesen'

Gebrazhofen Obstwiesen

Baugebiet und Umgebung

Die Stadt Leutkirch wird im September 2025 zwei Bauplätze für Einzelhäuser in der Ortschaft Gebrazhofen öffentlich ausschreiben. Aktuell sind noch keine Bewerbungen möglich.

Das Baugebiet "Gebrazhofen Obstwiesen" liegt am südlichen Rand von Gebrazhofen. Es wurde in 2 Bauabschnitten 2010 und 2019 erschlossen, die Bauplätze wurden in 3 Bewerbungsrunden vergeben.

Nun sind noch 2 Einzelhaus-Plätze (EFH) mit 620 m² und 561 m² verfügbar, die bisher noch nicht ausgeschrieben wurden. Sie werden voraussichtlich im September 2025 erstmals zum Kauf angeboten. Genaueres wird rechtzeitig hier bekanntgegeben. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Gebrazhofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den genauen Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

Zeitgleich werden voraussichtlich 2 EFH- und 2 DHH-Plätze in Friesenhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.

Der Grundstückspreis beträgt 199,00 Euro/m² voll erschlossen, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.

Das Vergabeverfahren erfolgt dann nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Gebrazhofen in öffentlicher Sitzung am 03.06.2025 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“). 

Ablauf Bewerbungsverfahren:


a) Bewerbungsphase:

Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (ca. 5 Wochen). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Gebrazhofen beschlossen wird.

b) Prioritätenabgabe:

Im zweiten Schritt werden dann für die 2 ausgeschriebenen Bauplätze die 2 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

e) Nachrückverfahren:
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 3. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

Kaufvertragsbestimmungen

Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

  • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren ab Kaufvertragsschluss, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
  • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
  • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
  • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR13529
Grundstücksgröße: 561 qm
Kaufpreis: 111.639,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Interessentenliste Wohnbau

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Ansprechpartner

Marion Natterer
Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Roland Wagner
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



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