Bauplatz Nr. 93/35 Diepoldshofen (MFH) - Baugebiet 'Diepoldshofen Wittum II'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz Nr. 93/35 Diepoldshofen (MFH) - Baugebiet 'Diepoldshofen Wittum II'

Öffentliches Bewerbungsverfahren

Ab Samstag, den 11. April 2026 läuft ein Bewerbungsverfahren für Investoren für Geschosswohnungsbau. Frist für die Abgabe eines Bebauungs- und Nutzungskonzepts zum Erwerb des Bauplatzes Flst. Nr. 93/35 in Diepoldshofen ist Montag, der 15. Juni 2026 um 12.00 Uhr.

Informationen zum Bewerbungsverfahren und zum Baugrundstück (Lageplan, Bebauungsplan, Geotechnisches Gutachten) sind hier unter „Dokumente“ veröffentlicht.

Lage

Am Nordrand des Baugebiets "Diepoldshofen Wittum II"


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 3391 qm
Quadratmeterpreis 215,00 €/m2
Kaufpreis 729.065,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 93/35
Straße / Hausnummer An der Breite
Bebauungsplan rechtskräftig seit 17.12.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.05.2022
Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Bauvorhaben nach einem zuvor vorgelegten Bebauungs- und Nutzungskonzept begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Gebäudes hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
Haustypen Mehrfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 25°-35°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse III
Maximale Gebäudehöhe 10,6 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Baugrund

siehe Geotechnisches Gutachten (unter "Dokumente")


Altlasten

keine bekannt


Einschränkungen

Mit dem Grunderwerb werden folgende Dienstbarkeiten bestellt und im Grundbuch in Abt. II eingetragen:

  • Betonsockel für Straßen- bzw. Gehweg-Abschlusssteine:  
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Leutkirch betreffend Recht, entlang der öffentlichen Wege und Straßen eine Anböschung vorzunehmen und ein ca. 15 ca. breites Betonfundament zur Sicherung des Gehwegs bzw. des Straßenabschlusssteines einzulegen
  • Straßenbeleuchtungskörper und -leitungen:  
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Leutkirch betreffend Recht, Leitungen für die Straßenbeleuchtung einzulegen sowie Straßenbeleuchtungskörper zu errichten sowie diese Leitungen und die Beleuchtungskörper dauernd zu belassen und zu unterhalten sowie Betretungsrecht
  • Immissionen Landwirtschaft:  
    Bedingte gleichrangige Grunddienstbarkeiten zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Diepoldshofen Flst. Nr. 74/1, 93/1 und 92 je betreffend entschädigungslose Duldung von Geruchs- und Geräuschbelästigungen aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
  • Immissionen Sportanlage:  
    Grunddienstbarkeit zugunsten des nördlich gelegenen Grundstücks Flst. Nr. 93/1 (Sportanlage / Bolzplatz) betreffend Duldung von Beeinträchtigungen jeder Art, die aufgrund des Betriebs und der Benutzung der Sportanlage entstehen können, insbesondere Geräuschbelästigungen
  • Immissionen Bürgerhaus:  
    Grunddienstbarkeit zugunsten des westlich angrenzenden Grundstücks Flst. Nr. 99, Zur Brunnenstube 18 (Bürgerhaus Diepoldshofen / Proberaum Musikkapelle) betreffend Duldung von Beeinträchtigungen jeder Art, die aufgrund des Betriebs und der Benutzung des Bürgerhauses entstehen können, insbesondere Geräuschbelästigungen z.B. durch Musikproben, Veranstaltungen sowie durch den damit verbundenen Zu- und Abfahrtsverkehr


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Diepoldshofen Wittum II'

Diepoldshofen Wittum II

Baugebiet und Umgebung

In Diepoldshofen wurde 2022 ein neues Baugebiet erschlossen. Zwei Vergaberunden für EFH- und DHH-Plätze sind abgeschlossen, ein Zeitplan für die 3. Vergaberunde steht noch nicht fest. AKTUELL SIND KEINE BEWERBUNGEN MÖGLICH. Vom 11. April bis 15. Juni 2026 läuft eine öffentliche Investoren-Ausschreibung für einen Bauplatz für Geschosswohnungsbau.

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Das Neubaugebiet "Diepoldshofen Wittum II" liegt am östlichen Ortsrand. Es sieht 15 Einzelhäuser (451 bis 564 m² Fläche) und 6 Doppelhaushälften (324 bis 357 m²) sowie 1 Areal für Mehrfamilienhäuser (3.391 m²) vor. Die Bauplätze werden in mehreren Abschnitten vermarktet.

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Die Planzeichnung mit Textteil und Begründung sind hier unter dem Punkt "Dokumente" zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.

Grundstückspreise:

Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
MFH (Mehrfamilienhaus): 215,00 Euro/m²

Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften zum Selbstbezug
 - VERGABEVERFAHREN ÜBER BAUPILOT

Zwei Vergaberunden sind abgeschlossen. Derzeit sind keine Bewerbungen mehr möglich. Ein Zeitplan für den Beginn einer 3. Vergaberunde steht noch nicht fest. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Diepoldshofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den Beginn der 3. Vergaberunde informiert.


Grundstück für Geschosswohnungsbau - INVESTORENAUSSCHREIBUNG

Im nördlichen Randbereich ist das Grundstück Flurstück Nr. 93/35 mit 3.391 m² Fläche zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen (Festsetzung des Bebauungsplans: 3-geschossige Bebauung, Satteldach 25-35°, Wandhöhe max. 7,60 m, Firsthöhe max. 10,60 m, GRZ 0,4).

Die öffentliche Ausschreibung beginnt am Samstag, den 11. April 2026, Frist für die Abgabe eines Bebauungs- und Nutzungskonzepts ist Montag, der 15. Juni 2026 um 12.00 Uhr. Informationen zum Grundstück und die Bewerbungsbedingungen sind hier: (Link) "Bauplatz Flst. Nr. 93/35" unter dem Punkt "Dokumente" veröffentlicht.

Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Vorberatung durch den Ortschaftsrat Diepoldshofen durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu voraussichtlich Ende Juli 2026.



E
igentums- oder Mietwohnungen

Interessenten für Eigentums- oder Mietwohnungen können sich gerne etwa Ende 2026 bei der Stadt Leutkirch melden. Sie werden dann informiert, ob schon feststeht, wer die Mehrfamilienwohnhäuser bauen wird. Der Verkauf bzw. die Vermietung der Wohnungen erfolgt dann direkt über den Investor.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14818
Grundstücksgröße: 3391 qm
Kaufpreis : 729.065,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Marion Natterer
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Tina Gronmaier
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-35107561/87-351
E-Mail: tina.gronmaier@leutkirch.de



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