| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 366 qm |
| Quadratmeterpreis | 395,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
144.570,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 11924 |
| Straße / Hausnummer | Hedy-Epstein-Straße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 11.04.2024 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | innerhalb von 3 Jahren ab Kaufabschluss |
| Haustypen | Einfamilienhaus |
| Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach |
| Dachneigung | 0-45 Grad |
| GFZ | 0,8 |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 10,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Ettenheim |
Auf den Grundstücken ist kein Oberboden mehr vorhanden.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet „Supperten II“ liegt im Kernort Ettenheim am Westrand der Bebauung. Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und werden voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen. Die Stadt Ettenheim bietet im ersten Vermarktungsabschnitt 15 Einfamilienhaus- und 6 Doppelhausgrundstücke zum Kaufpreis von 395,00 €/m² an. Bewerbungen können im Zeitraum von 19.12.2025 bis einschließlich 20.02.2026 über Baupilot eingereicht werden.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde im Westen Ettenheims das Baugebiet „Supperten II“ mit rund 3 Hektar Fläche entwickelt.
Für das Wohngebiet wurden folgende Zielvorstellungen definiert:
- Schaffung von Wohnraum unter Integration verdichteter Wohnformen
- flächensparende Siedlungsstruktur
- ökonomische, orientierungsleichte und den Verkehr minimierende Erschließung
- Anbindung an Gewässer (Marbach und Ettenbach) und Kita St. Barbara
- Integration in das Orts- und Landschaftsbild
- Sicherung der städtebaulichen Ordnung
Insgesamt soll das Gebiet Platz für rund 350 Menschen bieten mit insgesamt 159 Wohneinheiten, davon 82 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern.
Bewerbung und Vergabeverfahren
Der Gemeinderat der Stadt Ettenheim hat den Verkaufspreis und das Vermarktungskonzept für die städtischen Baugrundstücke im Gebiet „Supperten II“ beschlossen. Interessenten können innerhalb der Bewerbungsfrist ihre Bewerbung über die Onlineplattform Baupilot einreichen. Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt nicht auf ein konkretes Grundstück, sondern auf das gesamte Gebiet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Stadtverwaltung die fristgerecht eingereichten und vollständigen Bewerbungen anhand der Kriterien zur Bauplatzvergabe in Ettenheim aus und erstellt eine Rangfolge entsprechend der erreichten Punktzahl. Gemäß der Rangfolge dürfen sich die zugelassenen Bewerber das jeweilige Grundstück aussuchen. Die Auswahl der Bauplätze und Angabe der Prioritäten hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Bewerber erhalten eine Nachricht über ihren Rangplatz und ihre Punktezahl. Bewerber, die zunächst keinen Bauplatz erhalten, werden informiert, dass sie auf der Warteliste stehen. Nach Zuteilung aller ausgeschriebenen Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat der Stadt Ettenheim über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend erfolgt der Abschluss des Kaufvertrages.
Weitere Informationen können den Kriterien zu Bauplatzvergabe in Ettenheim entnommen werden.
Wichtige Hinweise zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Einzureichende Nachweise
Die für die Auswahlkriterien einzureichenden Nachweise sind den Kriterien zur Bauplatzvergabe in Ettenheim zu entnehmen. Die Kriterien sind im Portal Baupilot unter der Rubrik „Dokumente“ > „Richtlinien und Vorschriften“ hinterlegt.
Bspw. wird für den Nachweis des Wohnsitzes in Ettenheim eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt. Eine Ausweiskopie ist nicht ausreichend. Dies trifft auf die Bewerbenden sowie die Eltern(-teile) oder Kinder zu. Die Meldebescheinigungen stellt das Bürgerbüro aus.
Aktualität der Unterlagen und Dokumente
Die einzureichenden Unterlagen müssen aktuell sein. Sie dürfen nicht älter sein, als ein Monat vor Beginn der Bewerbungsfrist. Mit Bewerbungsstart 19.12.2025 dürfen die Unterlagen folglich nicht älter als 19.11.2025 sein.
Formulare und Vorlagen
In Baupilot sind unter der Rubrik „Dokumente“ > „Formulare und Vorlagen“ hinterlegt, die als Grundlage verwendet werden können. Diese sind nicht verpflichtend. Sofern Sie den Nachweis in einer abweichenden Form erbringen (bspw. vom Kreditinstitut ausgestellte Finanzierungsbestätigung), müssen die wesentlichen Inhalte des städtischen Formulars beinhaltet sein.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Ettenheim