unbebautes Grundstück; von der Veräußerung ist eine Gehwegfläche im südöstlichen Bereich ausgenommen; Baufeld nicht teilbar; alle mit der Vermessung entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen
Medien: im Grenzbereich zum öffentlichen Straßenraum liegen Strom, Glasfaser (Telekom), Wasser, Abwasser und Gas an; diese Medien sind teilweise per Dienstbarkeit zu sichern
Bebaubarkeit: die Bebaubarkeit richtet sich nach B-Plan Nr. 294, Dresden-Klotzsche Nr. 6, Rähnitzsteig; Baugebiete (BGE ) 1, 2 und 6
Veräußerungsfläche: ca. 19.500 m²
GRZ: 0,6
Firsthöhe:
BGE1: 8 m, BGE 2: 10 m, BGE 6: 12 m
Mindestgebot: 3.122.000 € (einschl. Ablösebetrag für die Erschließung); gewertet werden nur Gebote mit fixer Kaufpreissumme
Vergabekriterien: Die Vergabe des Grundstücks erfolgt gegen Gebot. Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die wenigstens dem Mindestgebot entsprechen und einen fixen Betrag darstellen. Ein Verkauf an Projektentwickler bzw. Privatunternehmen mit den Geschäftszwecken Vermittlung/Verwaltung/Vermietung/Verpachtung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden an Dritte ist nicht zulässig.
Der Preis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Entscheidung ein. Weiteres Entscheidungskriterium ist die Förderfähigkeit i. S. der Positivliste des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die zu 80 Prozent in die Entscheidungsfindung einfließt. Bei gleichwertigen Geboten werden weitere Kriterien (Arbeitsplatzdichte) einbezogen.
Lage
im kommunalen Gewerbegebiet Rähnitzsteig im Norden des Stadtgebietes Dresden
| Nutzung | Gewerbegebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 2,0 ha |
| Quadratmeterpreis | 160,10 €/m2 |
| Mindestgebot |
3.122.000,00 €
Kaufpreis |
| Flurstücknummer | 1283/1 |
| Straße / Hausnummer | Richard-Riemerschmid-Straße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | |
| Haustypen | |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Landeshauptstadt Dresden |
auf dem Grundstück befinden sich Reste von Müllablagerungensind Reste von früheren Müllablagerungen vorhanden, die auf Kosten des Käufers zu entfernen sind (weitere Informationen siehe Baugrundgutachten)
eine Dienstbarkeit (Schutzstreifen einer Wasserleitung) im nördlichen Grenzbereich sowie eine Abstandflächenbaulast im südlichen Grenzbereich sind zu dulden
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
unbebautes Grundstück; von der Veräußerung ist eine Gehwegfläche im südöstlichen Bereich ausgenommen; Baufeld nicht teilbar; alle mit der Vermessung entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen
Medien: im Grenzbereich zum öffentlichen Straßenraum liegen Strom, Glasfaser (Telekom), Wasser, Abwasser und Gas an; diese Medien sind teilweise per Dienstbarkeit zu sichern
Bebaubarkeit: richtet sich nach B-Plan Nr. 294, Dresden-Klotzsche Nr. 6, Rähnitzsteig; Baugebiete GE 1, 2 und 6
Veräußerungsfläche: ca. 19.500 m²
GRZ: 0,6
Firsthöhe: GE 1: 8 m; GE 2: 10; GE 6: 12 m
Mindestgebot: 3.122.000 € (einschl. Ablösebetrag für die Erschließung); gewertet werden nur Gebote mit fixer Kaufpreissumme
Vergabekriterien: Die Vergabe des Grundstücks erfolgt gegen Gebot. Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die wenigstens dem Mindestgebot entsprechen und einen fixen Betrag darstellen. Ein Verkauf an Projektentwickler bzw. Privatunternehmen mit den Geschäftszwecken Vermittlung/Verwaltung/Vermietung/Verpachtung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden an Dritte ist nicht zulässig.
Der Preis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Entscheidung ein. Weiteres Entscheidungskriterium ist die Förderfähigkeit i. S. der Positivliste des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die zu 80 Prozent in die Entscheidungsfindung einfließt. Bei gleichwertigen Geboten werden weitere Kriterien (Arbeitsplatzdichte) einbezogen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase
auf bis zu Grundstücke bewerben.
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