| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 416 qm |
| Flurstücknummer | 1264 |
| Straße / Hausnummer | Gerhard-Brexel-Straße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 19.02.2015 |
| Erschließungsdatum | vorauss. bis zum 30.11.2026 |
| Bauzwang | Baubeginn innerhalb von 3 Jahren Jahren nach Kaufvertragsabschluss |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach |
| Dachneigung | 38° - 48° +/- 3° |
| GFZ | 0,6 |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Velen |
| Kaufpreis |
112.320,00 €
Kaufpreis |
| Quadratmeterpreis | 270,00 €/m2 |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Mit dem neuen Wohnbaugebiet mit dem schönen Namen "Musekamp" kann die Stadt Velen nach vielen Jahren endlich wieder Baugrundstücke zur Wohnbebauung anbieten. Angeboten werden insgesamt 82 Grundstücke.
BEWERBUNG VON 02.11.2026 BIS 14.12.2026
Die Vergabe der städtischen Wohnbaugrundstücke erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Velen am 06.07.2026 beschlossenen Richtlinie „VeRa Eigenheim“ – Richtlinie für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke in der Stadt Velen zur Förderung der Eigentumsbildung“.
Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Vergabeverfahren auf der Verbundenheit mit der Stadt Velen, sowie die Berücksichtigung sozialer Kriterien und dass insbesondere diejenigen Interessentinnen und Interessenten gefördert werden, die bislang noch kein eigenes Wohneigentum erwerben konnten.
Im Baugebiet "Musekamp" sind sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser erlaubt. Doppelhäuser müssen zu mind. 50% zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Derzeit befindet sich noch die 2. Änderung des Bebauungsplanes BW 44 "Musekamp" im Verfahren unter "Dokumente". Die Änderungen sind in der nicht verbindlichen Anlage "Lageplan nach Änderung B-Plan" ersichtlich.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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