BEWERBUNGSPHASE VON 06.10.2026 BIS 18.01.2027
Bauplatzinformationen:
Gemeinschaftliche Innenhöfe: Der Erwerber erwirbt neben dem Eigentum am Baugrundstück einen Miteigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Innenhoffläche (im Plan blau markiert). Für diesen Bauplatz beträgt die Höhe des Miteigentumsanteils 613/10.000 (entspricht 6,13% der Innenhoffläche/ca. 39 qm). Neben den dafür anfallenden Grundstückskosten (hier rund 9.624,00 €) fallen zusätzlich Kosten für die Gestaltung des Innenhofs an. Diese werden aktuell mit 400,-€/qm Innenhofanteil kalkuliert (hier rund 15.399,00 €).
Der Bauplatzpreis inklusive dieser Kosten beträgt rund 207.183,00 €.
Hausanschlusskosten: Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten der Hausanschlussleitungen für Kanal, Regen- und Schmutzwasser, Strom und Wasser (sog. Parzellenanschlüsse) sowie die Baukostenzuschüsse für Wasser und Strom entsprechend den allgemeinen Anschluss- und Versorgungsbedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH.
Die Höhe dieser Kosten ist individuell.
Dienstbarkeiten: Informationen bezüglich einzutragenden Dienstbarkeiten/Baulasten können Sie dem im Bauplatz hinterlegtem Grundstückssteckbrief entnehmen.
Eigennutzung und Vermietung: Der Erwerber verpflichtet sich, das Baugrundstück innerhalb von zehn Jahren ab dem Einzugstermin nicht zu veräußern und selbst zu beziehen. Eine Vermietung innerhalb der zehn Jahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Bauverpflichtung: Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von einem Jahr nach Vertragsabschluss ein genehmigungsfähiges Baugesuch einzureichen und innerhalb von insgesamt 3 Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus mit dem Energiestandard KfW 40 nach genehmigtem Bauantrag errichtet zu haben.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 253 qm |
| Quadratmeterpreis | 720,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
207.183,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Straße / Hausnummer | Weiherstraße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 06.08.2025 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 35-40 ° |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Universitätsstadt Tübingen |
Bei den Baugrundstücken handelt es sich um bislang unbebaute landwirtschaftliche Flächen
Siehe Bebauungsplan als zeichnerischer Teil mit seinen textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften.Die Baulichen Angaben dienen grundsätzlich zur Orientierung. Die jeweiligen Festsetzungen der Einzelgrundstücke und die sich daraus ergebenden Berechnungen entnehmen Sie aus dem Bebauungsplan.Die zulässige GRZ ist eine max. Angabe und lässt sich nicht in dieser Höhe auf jedem Grundstück realisieren. Sie ist vielmehr als max. Durchschnittswert für alle Grundstücke zu verstehen.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
In Tübingen besteht eine große Nachfrage nach Wohnbaufläche. Deshalb sollen am Rand der Ortsteile Bühl, Kilchberg, Weilheim, Hagelloch, Unterjesingen und Pfrondorf neue Baugebiete entstehen. Die Universitätsstadt Tübingen steuert die Vergabe der Baugrundstücke, indem sie sämtliche Flächen erwirbt, entwickelt und erschließt. Danach beginnt der Verkauf der Bauplätze an Bauinteressenten zu bestimmten Terminen und nach festen vom jeweiligen Ortschaftsrat beschlossenen Vergabekriterien.
BEWERBUNGSPHASE VON 06.10.2026 BIS 18.01.2027
Am westlichen Ortsrand von Tübingen-Pfrondorf entsteht das Wohn- und Gewerbegebiet „Weiher“.
Es wird ein 2-teiliges Verfahren angewendet.
1 Bewerbung pro Ausschreibung genügt und wird im 1. Schritt zunächst gesammelt und nach Ablauf der Frist gemäß der Vergaberichtlinie berücksichtigt.
Die Prioritätenauswahl der zum Zuge kommenden Bewerber erfolgt dann im 2. Schritt.
Bitte nehmen Sie die den Ausschreibungen zugrunde liegenden Vergaberichtlinien zur Kenntnis. Mit Einreichen der Anfrage(n) akzeptieren Sie diese.
Haben sich Bewerber in mehreren Ausschreibungen bei der Kommune parallel beworben, wird nach Ende der Fristen zur Prioritätenabgabe aller parallelen 2-teiligen Ausschreibungen, den Bewerbern das „vorläufige Ergebnis“ kommuniziert.
In den Bewerbungen wird dann die zu diesem Zeitpunkt jeweils mögliche Zuteilung angezeigt bzw. mitgeteilt, so dass sich die Bewerber entscheiden können, welche Bewerbung aufrecht erhalten werden soll und welche zurückgezogen wird bzw. werden.
Jede Person kann, ob mit Einzelbewerbung(en) oder gemeinsamen Bewerbung(en) nur ein Grundstück von der Kommune erwerben.
Die Entscheidung muss innerhalb einer von der Kommune zu nennenden Frist erfolgen.
Sollte dieser Schritt bis zum genannten Datum von Bewerbern nicht vorgenommen worden sein, kann den betreffenden Bewerbern kein Grundstück zugeteilt werden und ihre Bewerbungen gelten als zurückgenommen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Universitätsstadt Tübingen