Die Stadt Sinsheim veräußert das Grundstück Flst.Nr. 54/1, Am Kloster 6, im Ortskern von Eschelbach. Das Grundstück ist mit einer Größe von 1.482 m² sofort bebaubar.
Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB und muss sich in die Umgebung einpassen. Eine Nachverdichtung ist in diesem Bereich gewünscht. Den überbaubaren Grundstücksbereich kann dem Plan in der Anlage entnommen werden. Darüber hinaus verfügt das Grundstück über eine starke Hanglage.
Die Fläche eignet sich für die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Es ist jedoch auch eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder mit Doppelhaushälften denkbar. Wohnen in Verbindung mit nicht störenden Gewerbe (Bsp. Büro, Praxis etc) ist möglich.
Für Gewerbeeinheiten richtet sich die Anzahl der Stellplätze nach der VwV für Stellplätze. Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.
Vorsorglich weist die Stadt Sinsheim darauf hin, dass in der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg vom Landesamt für Denkmalpflege für die Hausnummer „Am Kloster 6“ ein Bodendenkmal eingetragen ist.
Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser sind noch nicht vorhanden.
Die Anschlusskosten an das öffentliche Leitungsnetz werden vom Verkäufer getragen.
Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Ihre Bewerbung erfolgt auf der städtischen Homepage über die Plattform „Baupilot“. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.
Hinweis: Sollten Sie keinen Computer oder Internetzugang besitzen, besteht weiterhin die Möglichkeit sich schriftlich zu bewerben.
Nutzung | Mischgebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 1482 qm |
Quadratmeterpreis | 210,00 €/m2 |
Kaufpreis |
311.220,00 € Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 54/1 |
Straße / Hausnummer | Am Kloster 6 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Sinsheim |
Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung beizufügen.
Für
den Bauplatz gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des
Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von 10 Jahren, d.h. das Grundstück darf in
unbebauten Zustand nicht weiterveräußert werden.
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
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Spielplätze | |
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Kabelanschluss | |
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Wasserversorgung |
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