Zu VV Nr.:
Stand: August 2025
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Bauplatzvergabeverfahren / Informationspflichten
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und möchten Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Stadtverwaltung Sinsheim
vertreten durch Oberbürgermeister Marco Siesing
Wilhelmstr. 14-18
74889 Sinsheim
Tel.Nr. 07261 404-0
FaxNr. 07261 404-165
E-Mail: rathaus@sinsheim.de
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich
Stadt- und Flächenentwicklung
- Flächenmanagement -
Wilhelmstr. 14-18, 74889 Sinsheim
Tel.Nr.: 07261/404-225
Fax Nr: 07261/404-4524
E-Mail: FLM@sinsheim.de
Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadtverwaltung Sinsheim
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter -
Wilhelmstr. 14-18, 74889 Sinsheim
E-Mail: datenschutz@sinsheim.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Stadt Sinsheim verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes für Baden-Württemberg (LDSG). Die Daten werden erhoben, um die Vergabe von Bauplätzen in der Stadt Sinsheim durchführen zu können.
Im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) EU-DSVGO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung der Bauplatzvergabe erforderlich sind.
Die Stadt Sinsheim unterliegt zudem diversen gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben. In diesen Fällen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO. Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen.
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten
- innerhalb d. Verantwortlichen: Abt. Flächenmanagement
- Auftragsverarbeiter: Abt. Flächenmanagement
- Dritte (außerhalb d. Verantwortlichen): beauftragte Dienstleistungsunternehmen (z.B. Baupilot), Mitarbeiter/innen der Gemeinde, der Gemeinderat der Stadt Sinsheim (sowie ggf. seiner Ausschüsse), dem Notar, dem Grundbuchamt, dem Finanzamt, der L-Bank zur Zuschussbeantragung (sofern zutreffend), Rechtsanwälten, Gerichten, Gerichtsvollziehern (sofern erforderlich)
Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Dauer der Datenspeicherung und Löschung
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und Vorgaben erforderlich ist. Sollten Sie keinen Bauplatz erhalten, werden Ihre Daten spätestens 12 Monate nach Eingang Ihrer Bewerbung gelöscht. Im Falle eines Erwerbs bleiben Ihre Daten gespeichert, solange Sie Grundstückseigentümer sind.
Information über die Verpflichtung zur Datenbereitstellung und die Folgen der Nichtbereitstellung
Sind Sie verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten anzugeben:
- Ja: Die Bereitstellung der Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich
Die Folgen Ihrer Nichtbereitstellung sind: keine Teilnahme am Bewerbungsverfahren
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 Abs. 1 und 4 DS-GVO statt?
Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck Ihre personenbezogenen Daten werden für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als, den die Daten erhoben wurden:
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht von der verantwortlichen Stelle Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Art von personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, falls das Auskunftsrecht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Sie haben das Recht die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DS-GVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübermittlung (Art. 20 DS-GVO), sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Gleiches gilt für das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO.
Wenn sich die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2a DS-GVO stützt, besteht jederzeit das Recht die Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).
Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe besteht nach Art. 77 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der nachfolgend genannten Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de