Die Stadt Sinsheim veräußert das Grundstück Flst.Nr. 8959 Gemarkung Steinsfurt "Am Hölzl 23" in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Ehrstädt). Das Grundstück ist mit einer Größe von 511 m² voll erschlossen und sofort bebaubar.
Bei Bebauung des Grundstücks ist ein Einfamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan "Zwischen den Hölzern".
Der Preis pro Quadratmeter liegt bei 500,00 € (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge), somit insgesamt 255.500,00 €. Bei der Kaufpreisgestaltung kann ein Abschlag für Kinder berücksichtigt werden.
Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser, nach Ablauf der Bewerbungsfrist, nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum xx.xx.2026.
Lage
Steinsfurt ist ein Stadtteil der großen Kreisstadt Sinsheim. Die Kernstadt Sinsheim ist über das öffentliche Verkehrsnetz in wenigen Minuten erreichbar. Steinsfurt liegt verkehrsgünstig an der S-Bahn-Linie zwischen Heilbronn und Heidelberg sowie an den Anschlussstellen Sinsheim-Steinsfurt und Sinsheim-Süd der Bundesautobahn A6.Steinsfurt bietet zwei Kindergärten, eine Grundschule und Geschäfte für den täglichen Bedarf. Für Familien mit Kindern sind die vielfältigen Freizeitangebote in Steinsfurt und der großen Kreisstadt Sinsheim besonders interessant.
| Nutzung | Reines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 511 qm |
| Quadratmeterpreis | 500,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
255.500,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Flurstücknummer | 8959 |
| Straße / Hausnummer | Am Hölzl 23 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 20.02.2020 |
| Erschließungsdatum | seit dem 26.07.2021 |
| Bauzwang | Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung, d.h. das Grundstück muss mindestens 10 Jahre im Eigentum des Käufers bleiben. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach |
| Dachneigung | SD,WD 20-40°; PD 10-20°; FD |
| GFZ | |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Sinsheim |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
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