Das Baugrundstück Geschosswohnungsbau BF 2 liegt in der Nutzungszone 2b entsprechend des zeichnerischen Teil des Bebauungsplans. Entsprechend des Bebauungsplan sind drei Vollgeschosse mit Flachdach und einer maximalen Gebäudehöhe von 10,5 Metern möglich. Ferienwohnungen sind unzulässig.
Hinweis: Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl von 0,8 wäre in Abhängigkeit des Entwurfs eine Befreiung bis 1,2 denkbar.
Der Ablauf des Verfahrens sowie alle weiteren Rahmenbedingungen sind dem beigefügten Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Lage
Das Baugrundstück Geschosswohnungsbau BF 2 befindet sich im westlichen Teil des Baufelds . Die Erschließung erfolgt über den Tellusweg in Verlängerung der Malterer Straße. Das Baugrundstück hat eine Größe von 935 m2. Hinzu kommt ein Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Innenhof mit rund 109 m2. Demnach ergibt sich eine Gesamtfläche von 1044 m2.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 1044 qm |
| Quadratmeterpreis | 600,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
626.400,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 10676/1 |
| Straße / Hausnummer | Tellusweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 27.03.2025 |
| Erschließungsdatum | vorauss. bis zum 31.12.2027 |
| Bauzwang | Die Bauverpflichtung, also die bezugsfertige Bebauung des Baugrundstücks, beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages beziehungsweise mit Abschluss und Abnahme der Erschließungsarbeiten. |
| Haustypen | Mehrfamilienhaus |
| Dachformen | Flachdach |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | III |
| Maximale Gebäudehöhe | 10,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl |
Es liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor.
Einhaltung der verpflichtenden Vorgaben aus dem Nachhaltigkeits- und Gestaltungshandbuch, insbesondere Anschluss an das Nahwärmenetz, Grau- und Betriebswassernetz sowie die Umsetzung des Bauvorhabens in nachhaltiger Bauweise.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Mit dem Neubaugebiet „Breite III“ entsteht in Riegel ein vielfältiges Wohnquartier mit Bauplätzen für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau. Durch den ausgewogenen Mix unterschiedlicher Wohnformen wird ein lebendiges und generationenübergreifendes Wohnumfeld geschaffen, das die Gemeinschaft vor Ort stärkt. So entsteht ein neues Zuhause für künftige Bewohnerinnen und Bewohner – ein Ort zum Ankommen, Wohlfühlen und Leben.
Im ersten Vermarktungsabschnitt soll ein Grundstück in Baufeld 2 für die Realisierung eines Mehrfamilienwohnhauses im Rahmen einer Konzeptvergabe vergeben werden. Das Baufeld 2 verfügt über einen gemeinschaftlichen Innenhof, welcher zu Anteilen der jeweiligen Baugrundstücksfläche miterworben wird. Der Innenhof steht sodann im Gemeinschaftseigentum aller angrenzenden Baugrundstücke und wird gemeinsam gestaltet. Die Federführung für die Gestaltung des Innenhofs in Baufeld 2 liegt bei dem Erwerber des Grundstücks für das Mehrfamilienwohnhaus.
Durch die Etablierung eines gemeinschaftlichen Innenhofs sollen bedarfsgerechte Flächen entstehen, das Zusammenleben gefördert und eine lebendige Nachbarschaft entstehen.
Hinweis: Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl von 0,8 wäre in Abhängigkeit des Entwurfs eine Befreiung bis 1,2 denkbar.
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