Gewerbegrundstück Flst. 6650/2, Reutlingen (Urbanes Gebiet)

Grundstücks-Info

Beschreibung

Gewerbegrundstück Flst. 6650/2, Reutlingen (Urbanes Gebiet)



Allgemeines

Das Gewerbegrundstück Flst. 6650/2, Gemarkung und Flur Reutlingen, liegt im Neubaugebiet "Zwischen Christoph- und Storlachstraße". Der ehemalige Bauhof der Stadt Reutlingen wurde bereits abgerissen und wird nun sukzessive durch die WGR - Wohnungsgenossenschaft Reutlingen eG - mit neuen Wohngebäuden entwickelt. Das hier ausgeschriebene Baufeld darf ausschließlich gewerblich genutzt werden. Aufgrund des vorherrschenden Planungsrechts kann das Grundstück ausschließlich von Gewerbebetrieben, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, genutzt werden.
Weitere Informationen hierzu können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen: Gesetze im Internet - § 6a BauNVO

Weitere Informationen zum Neubaugebiet finden Sie unter:



Vermarktungsverfahren

Sollten Sie Interesse an diesem gewerblichen Grundstück im Neubaugebiet "Zwischen Christoph- und Storlachstraße" haben und Ihr Unternehmen bzw. Ihr Vorhaben zu den Vorgaben passen, dann melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse gewerbeflaechen@reutlingen.de.

Sollten Sie Rückfragen haben, dann können Sie sich gerne ebenfalls per E-Mail unter gewerbeflaechen@reutlingen.de an uns wenden. Wir nehmen dann anschließend Kontakt zu Ihnen auf.



Grundstück


Bei dem hier ausgeschriebenen Grundstück handelt es sich um das Flurstück 6650/2, Gemarkung und Flur Reutlingen, mit 680 m².



Planungsrecht / Bebauungsplan


Beachten Sie bitte zusätzlich die Bestimmungen des Bebauungsplans in Bezug auf Ihr konkretes Bauvorhaben.
Aufgrund des vorherrschenden Planungsrechts kann das Grundstück ausschließlich von Gewerbebetrieben, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, genutzt werden.

Der geltende Bebauungsplan (Textteil, Begründung, Planteil mit Legende) sowie weitere Informationen sind im Flächenprofil hinterlegt.

Nähere Informationen zur Lage und zum Grundstück, sowie zum geltenden Bebauungsplan, können über den digitalen Stadtplan eingesehen werden unter: Stadtplan Reutlingen. Hier kann im Suchfeld die Flurstücksnummer 6650/2, Gemarkung und Flur Reutlingen, eingegeben werden.

Lage

Zentrale Lage in einem Neubaugebiet, unweit der Reutlinger Innen- und Altstadt. ÖPNV-Haltestellen sind an der Christophstraße vorhanden und werden durch den Reutlinger Stadtverkehr (RSV) mit der Linie 6 angefahren.

Unweit des Baugebiets entsteht die neue Haltestelle der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb "RTunlimited".

Der Reutlinger Hauptbahnhof liegt ca. 1 km entfernt, südwestlich des Grundstücks.

Die Zufahrt zur Bundesstraße 27 ist ca. 1 km nördlich gelegen, die Bundesstraße 28 verläuft ca. 500 m südwestlich des Grundstücks.


Fakten

Nutzung Urbanes Gebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 680 qm
Quadratmeterpreis nicht bekannt
Kaufpreis nicht bekannt
Flurstücknummer 6650/2
Straße / Hausnummer Christophstraße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 10.10.2025
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Bauverpflichtung ab Kaufvertragsbeurkundung bzw. Ende der Erschließungsmaßnahmen: 30 % der maximal bebaubaren Fläche innerhalb 3 Jahren; 60 % der maximal bebaubaren Fläche innerhalb 6 Jahren
Haustypen Bürogebäude
Dachformen Flachdach
Dachneigung
GFZ
GRZ 0,8
Vollgeschosse IV
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Reutlingen

Baugrund

Informationen zum Baugrund können Sie dem Inserat angehängten Baugrund- und Gründungsgutachten der geoplan GmbH  - Gesellschaft für Angewandte Geowissenschaften mbH - entnehmen.


Altlasten

Für das Grundstück Flst. 6650/2, Gemarkung Flur Reutlingen, liegen öffentlich-rechtliche Altlastenverdachtsfälle vor. Diese werden im Rahmen der Entwicklung der Wohnbebauung bereits beseitigt. Das Grundstück wird in einem direkt bebaubaren Zustand veräußert.


Einschränkungen

  • Der Erwerber verpflichtet sich, sein Bauvorhaben entsprechend den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans zu erstellen. Der textliche Teil des geltenden Bebauungsplans nebst Lageplan finden Sie in der Anlage.
  • Bei städtischen Gewerbeflächenveräußerungen werden standardmäßig folgende Bedingungen aufgenommen:
    • Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung
    • Wiederkaufsrecht bzgl. Fristeinhaltung der Bauverpflichtung und unbebauter Weiterveräußerung
    • Nachzahlungsverpflichtung für den Einbau von Wohnraum

Infrastruktur

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung



Stadtplan von Reutlingen
Objekt-Nr.: GR14326
Grundstücksgröße: 680 qm
Kaufpreis: nicht bekannt



Ansprechpartner

Hr. Fabian Schäufele / Hr. Stefan Peterhansl
Stadt Reutlingen

Telefon: 07121 303 - 2543 / -420407121 303 - 2543 / -4204
E-Mail: gewerbeflaechen@reutlingen.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Bürgerbüro Bauen
Bereich: Bau- und Planungsberatung

Telefon: 07121/303-560007121/303-5600
Telefax: 07121/303-5505
E-Mail: buergerbuerobauen@reutlingen.de



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