Baugebiet 'Bauplätze für Doppelhaushälften in Sulzbach - Vergabe im EHM ' 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Grundstück: Parzelle 1
Status:
Größe: 395 m2
Preis: 193.550,00 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Parzelle 2
Status:
Größe: 409 m2
Preis: 200.410,00 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Parzelle 3
Status:
Größe: 417 m2
Preis: 204.330,00 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Parzelle 4
Status:
Größe: 409 m2
Preis: 200.410,00 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Bauplätze für Doppelhaushälften in Sulzbach - Vergabe im EHM

Die Bauparzellen im Bebauungsplan "An der Hohenwarter Straße" befinden sich im südlichen Teil von Sulzbach, am Bistumerweg. Die Bewerbungsphase beginnt voraussichtlich Mitte/Ende August 2026.

Das Ausschreibungsgebiet umfasst vier städtische Bauplätze zur Bebauung mit Doppelhaushälften. Im südlichen Gebiet befindet sich ein Regenrückhaltebecken. Die Besonderheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Bebauungsplan sowie dem Informationsblatt für die dingliche Absicherung. 

Weitere Angaben

Lage

Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Sulzbach der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der Ortsteil liegt im Westen der Stadt und schließt direkt an das Stadtgebiet an.

Baugrund

Es wird dem Grundstückseigentümer empfohlen, zur endgültigen Klärung der Untergrund- und Versickerungsverhältnisse für jede Parzelle gesondert ein Bodengutachten zu erstellen.

Altlasten

Im Gebiet befinden sich keine Altlastenverdachtsfälle. Dennoch kann es auf Teilflächen zu Verunreinigungen des Untergrunds gekommen sein. Bei Auffälligkeiten des Bodens ist das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu verständigen (siehe Vorgabe des Bebauungsplanes).

Einschränkungen

- Die Vergabe im Einheimischenmodell erfolgt gemäß der aktuellen Vergaberichtlinie, Stand 01.08.2023.

- Es besteht die Pflicht zur Umsetzung eines Effizienzhaus-Standards EE 40 EH.

- Bauzwang innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss.

- Bebauung: siehe hierzu die Vorgaben des Bebauungsplanes. 

- Aufgrund der noch durchzuführenden Regenrückhaltemaßnahme im südlichen Bereich des Planungsgebietes ist eine Bebauung frühestens ab Ende Herbst/Anfang Winter 2026 möglich.



      Grundstücke

      Folgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.


      Ansprechpartner

      Sophie Huber
      Stellv. Sachgebietsleitung
      Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

      Telefon: 08441 78-206408441 78-2064
      E-Mail: sophie.huber@stadt-pfaffenhofen.de


      Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

      Eileen Labun
      Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

      Telefon: 08441 - 78 10808441 - 78 108
      E-Mail: eileen.labun@stadt-pfaffenhofen.de

      Anbieterinformationen

      Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

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      Dokumente

      Pläne
      Richtlinien und Vorschriften
      Sonstige Dokumente

      Fakten

      Stadt / Gemeinde: Pfaffenhofen a. d. Ilm
      Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
      Angebotstyp: Verkauf
      Preis: ab 490,00 €/m2
      Grundstücksgrößen: ab 395 m2 bis 417 m2
      Grundstücke in Baugebiet: 4
      Freie Grundstücke: 0
      Bebauungsplan rechtskräftig seit: 31.07.2026
      Baugebiets-Id: BG2783
      Bauzwang:
      Erschließungsdatum: nicht bekannt
      Einheimischenklausel:

      Infrastruktur

      Energieversorgung
      Nah- oder Fernwärme
      Gas
      Wasserversorgung

      Kommunikation

      VDSL
      Glasfaseranschluss
      Kabelanschluss
      DSL

      Umgebung

      Kinderkrippe
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      Schwimmbäder / Badeseen
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      Spielplätze
      Alten- und Pflegeheime