Das Baugebiet liegt am westlichen Ortsrand in Richtung Bachappen, südlich der Uttenhofener Straße bzw. westlich des Schwalbenweges. Hier werden Bauplätze für 13 Einfamilienhäuser und 4 Doppelhaushälften ausgewiesen und vergeben. Das Bauleitplanverfahren wurde bereits abgeschlossen.
Die Erschließung ist abgeschlossen.
Lage
Das Plangebiet liegt im Westen von Affalterbach, am Ortsausgang Richtung Bachappen, südlich der Kreisstraße PAF9. Das geplante Wohngebiet schließt im Osten vollständig an den bebauten Ortsteil an. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße begrenzt. Nördlich der Kreisstraße befindet sich das Baugebiet „Am Berg“. Im Westen und Süden ist das Gebiet weiträumig von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünländern) umgeben.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 728 qm |
| Quadratmeterpreis | 600,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
436.800,00 € Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 1016/17 |
| Straße / Hausnummer | Starenweg 11 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 31.03.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.12.2022 |
| Bauzwang | Das Wohngebäude ist innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss bezugsfertig mit Außenputz fertigzustellen. |
| Haustypen | Einfamilienhaus |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Bodengutachten:
Dem Kaufinteressenten wird empfohlen, zur endgültigen Klärung der Untergrund- und Versickerungsverhältnisse für jede Parzelle vor dem Grunderwerb gesondert ein Bodengutachten zu erstellen.
Boden/Bodenschutz:
Bei allen Baumaßnahmen ist humoser Oberboden (Mutterboden) und Unterboden getrennt auszubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet zuzuführen und bis dahin getrennt zu Lagern. Erdaushub, der wiederverwendet wird, muss auf dem Grundstück zwischengelagert werden. Als Aufschüttungsmaterial darf kein belastetes Bodenmaterial und kein Oberboden verwendet werden.
Es sind keine Altlasten bekannt.
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, den Effizienzhaus-Standard EH 40 EE (Effizienzhaus 40, erneuerbare Energie-Klasse) umzusetzen. Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegten „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG), Stand 9. Dezember 2022“, welche dieser Urkunde zu Beweiszwecken als unverlesene Anlage beigefügt ist. Die Umsetzung des Effizienzhaus-Standard EH 40 EE hat unabhängig vom Baubeginn nach der vorgenannten Richtlinie (Stand 9. Dezember 2022) zu erfolgen.
Bebauung: Siehe hierzu die Vorgaben des Bebauungsplanes unter Dokumente.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Baugrundstücke befinden sich im Baugebiet "Bachappener Feld" im Ortsteil Affalterbach.
Das insgesamt ca. 1,3 ha große Baugebiet liegt am westlichen Ortsrand in Richtung Bachappen, südlich der Uttenhofener Straße bzw. westlich des Schwalbenweges. Hier sind insgesamt Bauplätze für 13 Einfamilienhäuser und vier Doppelhaushälften entstanden. Das Bauleitplanverfahren und die Erschließung sind abgeschlossen.
Hinweis: Für dieses Grundstück existieren bereits Reservierungsanfragen.
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