| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 609 qm |
| Quadratmeterpreis | 99,00 €/m2 |
| Hausanschlusskosten | 5.005,85 € |
| Kaufpreis |
65.296,85 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Flurstücknummer | 159/18 |
| Straße / Hausnummer | Anton-Brähler-Weg 11 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 16.03.2022 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach |
| Dachneigung | Vorgaben sind abhängig vom Dachtyp |
| GFZ | 0,3 |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | I |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Petersberg |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vergabe von zwei Baugrundstücken im Neubaugebiet "Sandfeld II", OT Almendorf
Im Neubaugebiet „Sandfeld II“ wurden von der Gemeinde Petersberg insgesamt 15 Baugrundstücke in der Straße „Anton-Brähler-Weg“ erschlossen und in mehreren Abschnitten verkauft.
Nun sollen die Baugrundstücke des letzten Abschnitts zum Kauf angeboten werden. Hierbei handelt es sich um die Baugrundstücke „Anton-Brähler-Weg 8“ (Gemarkung Almendorf, Flur 3, Flurstück 159/9, 704 m²) und „Anton-Brähler-Weg 11 (Gemarkung Almendorf, Flur 3, Flurstück 159/18, 609 m²).
Der Kaufpreis der Baugrundstücke des Neubaugebiets „Sandfeld II“ beträgt 99,00 Euro/m².
Er enthält die Grundstücks- und Vermessungskosten. Nicht enthalten sind der Erschließungs-, Abwasser- und Wasserbeitrag sowie der Kostenerstattungsbetrag. Diese werden getrennt vom Kaufpreis von der Gemeinde Petersberg erhoben.
Nicht enthalten sind ferner die Kosten für die Hausanschlussleitungen (Abwasser, Wasser, Strom, ...). Diese werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten von den Ver- und Entsorgungsträgern erhoben.
Während der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet wurden vom Abwasserverband Fulda bereits Teilkanalhausanschlusse mit Übergabeschacht auf den einzelnen Baugrundstücken verlegt. Für diese Maßnahme ist die Gemeinde Petersberg in Vorleistung getreten. Aus diesem Grund haben die Käufer die entstandenen Kosten nach der Beurkundung des Kaufvertrags zu erstatten.
Die Grundstücke des Neubaugebiets „Sandfeld II“ sind sofort bebaubar.
Den hierbei einzuhaltenden Bebauungsplan Nr. 6, OT Almendorf, "Flurlage - Sandfeld II" mit der dazugehörigen Begründung können Sie in den Angebotsunterlagen abrufen.
Mit der Errichtung eines Neubaus auf einem Baugrundstück der Gemeinde Petersberg ist innerhalb von zwei Jahren nach der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags zu beginnen. Nach Ablauf von zwei weiteren Jahren, somit spätestens vier Jahre nach der Beurkundung des Kaufvertrags, ist das Gebäude bezugsfertig fertigzustellen.
Der Neubau ist für den eigenen Wohnbedarf und / oder den der Kinder / Eltern zu nutzen und selbst zu beziehen. Die Pflicht zur Eigennutzung gilt für eine Dauer von insgesamt sechs Jahren ab Bezugsfertigkeit des Neubaus.
Das Baugrundstück darf darüber hinaus unbebaut nicht an Dritte weiterveräußert werden.
Die vorgenannten Bau- und Eigennutzungsverpflichtungen werden Bestandteil des Grundstückskaufvertrags sein.
Ein allgemeines Muster des Grundstückskaufvertrags der Gemeinde Petersberg können Sie in den Angebotsunterlagen abrufen.
Das Bewerbungs- und Vergabeverfahren wird umfassend in der Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Petersberg vom 18.12.2025 beschrieben.
Ihre Bewerbung um ein Baugrundstück des Neubaugebiets „Sandfeld II“ können Sie bis zum Ablauf des 01.03.2026 einreichen. An diesem Tag endet der Bewerbungszeitraum.
Die Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke der Gemeinde Petersberg und die zusätzlichen Formulare zur Grundstücksbewerbung können Sie in den Angebotsunterlagen abrufen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Petersberg