
| Grundstück: | Amselweg 04 |
| Status: | verfügbar |
| Größe: | 666 m2 |
| Preis: | 82.696,89 € |
| Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Vergabe eines Baugrundstücks im Neubaugebiet "Oberer Himmelsacker", OT Marbach
Im Neubaugebiet „Oberer Himmelsacker“ wurden von der Gemeinde Petersberg insgesamt 52 Baugrundstücke in den Straßen „Amselweg“ und „Hummelskuppe“ erschlossen und in der Zwischenzeit in mehreren Abschnitten verkauft.
Allerdings wurde ein Baugrundstück nach dem Erwerb von den Käufern zurückgegeben, sodass dieses nun erneut zum Kauf angeboten werden kann. Hierbei handelt es sich um das Baugrundstück „Amselweg 4“ (Gemarkung Marbach, Flur 1, Flurstück 123, 666 m²).
Der Kaufpreis der Baugrundstücke des Neubaugebiets „Oberer Himmelsacker“ beträgt 115,00 Euro/m².
Er enthält neben den Grundstücks- und Vermessungskosten alle Kosten für den Bau der Straße (inkl. Straßenbeleuchtung und Endausbau), den Bau des Abwasser- und Regenwasserkanals sowie der Wasserleitung.
Nicht enthalten sind die Kosten für die Hausanschlussleitungen (Abwasser, Wasser, Strom, ...). Diese werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten von den Ver- und Entsorgungsträgern erhoben.
Während der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet wurden vom Abwasserverband Fulda bereits Teilkanalhausanschlusse mit Übergabeschacht auf den einzelnen Baugrundstücken verlegt. Für diese Maßnahme ist die Gemeinde Petersberg in Vorleistung getreten. Aus diesem Grund haben die Käufer die entstandenen Kosten nach der Beurkundung des Kaufvertrags zu erstatten.
Die Grundstücke des Neubaugebiets „Oberer Himmelsacker“ sind sofort bebaubar.
Den hierbei einzuhaltenden Bebauungsplan Nr. 17, OT Marbach, "Oberer Himmelsacker" mit der dazugehörigen Begründung können Sie in den Angebotsunterlagen abrufen.
Mit der Errichtung eines Neubaus auf einem Baugrundstück der Gemeinde Petersberg ist innerhalb von zwei Jahren nach der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags zu beginnen. Nach Ablauf von zwei weiteren Jahren, somit spätestens vier Jahre nach der Beurkundung des Kaufvertrags, ist das Gebäude bezugsfertig fertigzustellen.
Der Neubau ist für den eigenen Wohnbedarf und / oder den der Kinder / Eltern zu nutzen und selbst zu beziehen. Die Pflicht zur Eigennutzung gilt für eine Dauer von insgesamt sechs Jahren ab Bezugsfertigkeit des Neubaus.
Das Baugrundstück darf darüber hinaus unbebaut nicht an Dritte weiterveräußert werden.
Die vorgenannten Bau- und Eigennutzungsverpflichtungen werden Bestandteil des Grundstückskaufvertrags sein.
Ein allgemeines Muster des Grundstückskaufvertrags der Gemeinde Petersberg können Sie in den Angebotsunterlagen abrufen.
Das Bewerbungs- und Vergabeverfahren wird umfassend in der Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Petersberg vom 18.12.2025 beschrieben.
Ihre Bewerbung um ein Baugrundstück des Neubaugebiets "Oberer Himmelsacker" können Sie bis zum Ablauf des 01.03.2026 einreichen. An diesem Tag endet der Bewerbungszeitraum.
Die Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke der Gemeinde Petersberg und die zusätzlichen Formulare zur Grundstücksbewerbung können Sie in den Angebotsunterlagen abrufen.
Lage
Das Neubaugebiet „Oberer Himmelsacker“ befindet sich am westlichen Rand des Ortsteils Marbach.
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Zurück zum Stadtportal von PetersbergFolgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.
Amselweg 04Oberer Himmelsacker in Marbach, Petersberg Größe: 666 qm |
666 qm |
Kaufpreis 82.696,89 € Preis je Quadratmeter 115,00 €/m2 Verkauf |
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Petersberg
Dokumente |
|---|
| Pläne |
| Richtlinien und Vorschriften |
| Formulare und Vorlagen |
| Sonstige Dokumente |
Fakten |
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|---|---|
| Stadt / Gemeinde: | Petersberg |
| Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotstyp: | Verkauf |
| Preis: | ab 115,00 €/m2 |
| Grundstücksgrößen: ab 543 m2 bis 1033 m2 | |
| Grundstücke in Baugebiet: | 1 |
| Freie Grundstücke: | 1 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 30.08.2017 |
| Baugebiets-Id: | BG2411 |
| Bauzwang: | |
| Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
| Einheimischenklausel: | |
Infrastruktur |
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| Nah- oder Fernwärme | |
| Energieversorgung | |
| Wasserversorgung | |
| Gas | |
Kommunikation |
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