DHH-Platz 4047 (BPl. Nr. 55) - Baugebiet 'Ströhlerweg'

Grundstücks-Info

Beschreibung

DHH-Platz 4047 (BPl. Nr. 55) - Baugebiet 'Ströhlerweg'

Beim Grundstück Flurstück Nr. 4047 handelt es sich um das Grundstück der östlichen Hälfte eines Doppelhauses am Ströhlerweg / Ecke Wildrosenweg in Leutkirch im Allgäu mit 323 m² Fläche. Damit das Doppelhaus Flurstück Nr. 4046 und 4047 architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Zum Austausch der Kontaktdaten ist die schriftliche Zustimmung der zukünftigen Käufer erforderlich. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. 

Der Platz ist im Bebauungsplan mit der Ziffer "55" bezeichnet.

Fernwärmeanschluss

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Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 20 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:

  • Grundstücksanschluss (Baukostenzuschuss): 6.206,00 € brutto, zahlungsfällig zusammen mit dem Kaufpreis
  • Hausanschluss, Anbindung an die Fernwärme:
    • Bau Wärmeleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude: Die Stadtwerke Leutkirch rechnen die Kosten für den Rohrleitungsbau der Wärmeleitung mit dem Grundstückseigentümer ab. Die Leistungen für den Tiefbau (Erdarbeiten) und Kernbohrungen sind bauseits auf Kosten des Wärmekunden (Käufers) zu erbringen.
    • Einbau Übergabestation durch die Firma KWA: 12.435,50 € brutto 

(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 323 qm
Quadratmeterpreis 280,00 €/m2
Kaufpreis 90.440,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 4046
Straße / Hausnummer Ströhlerweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 18.11.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.10.2023
Bauzwang Beginn Hausbau: 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags; Bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses: innerhalb weiterer 2 Jahre; Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz
Haustypen Doppelhaus
Dachformen frei wählbar
Dachneigung 0° - 30°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 9,5 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Einschränkungen

  1. Passive Lärmschutzmaßnahmen /  Lärmschutzbereich 5 (Im Bebauungsplan mit "LS5" gekennzeichnet)  
    1. Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. Zur Bestimmung der o.g. baulichen Schallschutzanforderungen ist von einem nach DIN 4109 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel an der den Verkehrsachsen nächstgelegenen Gebäudeseite von max. 62 dB(A) auszugehen. / 
    2. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sind die zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) auf der Bahnlinie "Aulendorf - Leutkirch" abgewandten Gebäudeseiten (nach Norden, Osten, Westen) zu orientieren. /
    3. Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen entsprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen.  / 
    4. Die geplanten Wohnnutzungen sind erst nach der Errichtung und Funktionsfähigkeit der aktiven Lärmschutz-Maßnahme LSM zulässig. Bis zum Eintritt des o.g. Umstandes sind ausschließlich Nutzungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
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  2. Naturnahe Gartengestaltung:  Verbot von sogenannten Schottergärten, Verbot von Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja oder Zypressen. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan.

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Ströhlerweg'

Ströhlerweg

Baugebiet und Umgebung

Derzeit läuft das Vergabeverfahren (2. Runde) für 3 städtische Einzelhaus- (EFH-) und 2 Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze. Bewerbungen sind vom 24. Februar bis 30. März 2026 möglich.

 

Das neue Wohnbaugebiet liegt am westlichen Rand der Kernstadt von Leutkirch im Allgäu. Der Bebauungsplan "Ströhlerweg" ist rechtskräftig. Die Planzeichnung und der Textteil sind hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.

Die Grundstückspreise für die städtischen Einzelhaus- (EFH-) und Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze wurden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wie folgt festgesetzt:

295,00 Euro/m² für EFH-Bauplätze
280,00 Euro/m²
für DHH-Bauplätze

Diese Preise gelten jeweils für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die Kosten der privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten.

Hinzu kommen noch die die Anschlusskosten für Fernwärme - siehe unten, die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (Strom, Telefon, Breitband) sowie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchamtskosten.

   

Städtische Grundstücke für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH) zum Selbstbezug - BEWERBUNGSVERFAHREN

Das Bewerbungsverfahren, 2. Vergaberunde, beginnt am Dienstag, den 24. Februar 2026 und läuft bis einschließlich Montag, den 30. März 2026 hier auf BAUPILOT.

Vermarktet werden diese 5 Bauplätze:

  • EFH-Platz Nr. 3995 (Kornblumenweg) mit 500 m²
  • EFH-Platz Nr. 4023 (Roggenweg) mit 551 m²
  • EFH-Platz Nr. 4052 (Wildrosenweg) mit 451 m²
  • DHH-Platz Nr. 4056 (Ströhlerweg) mit 279 m² und
  • DHH-Platz Nr. 4047 (Ströhlerweg) mit 323 m²

Das Bewerbungsverfahren und die Vergabe für alle städtischen Wohnbauplätze erfolgt nach den „Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken“ (siehe hier unter Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘).

Ablauf Bewerbungsverfahren:

a) Bewerbungsphase:

Jeder Bewerber gibt in einem ersten Schritt zwischen dem 24.02. und 30.03.2026 eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet ab. Sie wird erfasst und nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Gemeinderat voraussichtlich am 20.04.2026 beschlossen wird. 

b) Prioritätenabgabe:
Im zweiten Schritt werden dann für die 5 ausgeschriebenen Bauplätze die 5 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 usw.. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase.

c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt (voraussichtlich Ende April / Anfang Mai).

d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt (voraussichtlich Anfang Mai). Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

e) Nachrückverfahren:
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 6 (voraussichtlich Mai/Juni 2026). Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Es ist sehr wichtig, den Bewerbungsbogen vollständig und richtig auszufüllen – auch für eventuelle Mitbewerber / Lebenspartner – und erforderliche Nachweise wie z.B. eine aktuelle Finanzierungsbestätigung sowie die Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt beizufügen. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Bewerbungen verringern die Chancen auf Zuteilung eines Bauplatzes. Nachweisliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

Bewerber um Doppelhaus-Bauplätze werden beim Ausfüllen des Bewerberfragebogens gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

Alle Unterlagen zum Baugebiet sowie zum Vergabeverfahren (z.B. Nachweise, Einwilligungserklärung), die hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden sind und dort zum Herunterladen bereitstehen, können auch im Stadtbauamt Leutkirch, Spitalgasse 1, Zimmer 24 eingesehen bzw. abgeholt werden. Wir bitten um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07561/87-117 (Frau Natterer).

Bewerbungen mit allen erforderlichen Nachweisen sind vorzugsweise elektronisch hier über die Plattform BAUPILOT einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden sein, ist auch eine Bewerbung in schriftlicher Form auf dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular bei der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, Fachbereich Flächen- und Gebäudemanagement, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu möglich.

  • Erforderliche Nachweise/Einwilligungen für alle Bewerber:
    • Finanzierungsnachweis
    • Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt
  • Nachweise, falls Punkte erzielt werden können:
    • siehe Anlage zu den Vergaberichtlinien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Bitte beachten Sie, dass Stichtag für das Alter der Kinder, Dauer des Wohnsitzes, Arbeitsverhältnisses oder Ehrenamts das Ende der Bewerbungsfrist, also der 30.03.2026 ist. Wenn Ihr Kind z.B. am 30.03.2020 geboren ist (beim Ausfüllen des Fragebogens zu Beginn des Bewerbungsverfahrens also noch 5 Jahre alt ist), muss bei der Bewerbung das Alter am Stichtag, also 6 Jahre angegeben werden.

Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

  • Es gilt folgende Baufrist: Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
  • Es gibt ein Eigennutzungsgebot (Selbstbewohnung mit Erstwohnsitz für die Dauer von 5 Jahren ab Fertigstellung). Bei einem Verstoß ist eine Nachzahlung in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu leisten.
  • Nach der Fernwärmesatzung besteht eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung für die Fernwärme (siehe unten nächster Punkt).
  • Nach dem Bebauungsplan haben die Bauherren passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude (z.B. Grundrissorientierung) umzusetzen (siehe örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ströhlerweg“, Ziffer 1.16 sowie Hinweis bei jedem einzelnen Bauplatz auf BAUPILOT unter dem Punkt ‚Auflagen/Einschränkungen‘).
  • Naturnahe Gartengestaltung: Verbot von sogenannten Schottergärten, Verbot von Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja oder Zypressen. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan.

Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen.

Fernwärmeanschluss


Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 25 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:

  • Grundstücksanschluss (Baukostenzuschuss): 6.206,00 € brutto, zahlungsfällig zusammen mit dem Kaufpreis
  • Hausanschluss, Anbindung an die Fernwärme:
    • Bau Wärmeleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude: Die Stadtwerke Leutkirch rechnen die Kosten für den Rohrleitungsbau der Wärmeleitung mit dem Grundstückseigentümer ab. Die Leistungen für den Tiefbau (Erdarbeiten) und Kernbohrungen sind bauseits auf Kosten des Wärmekunden (Käufers) zu erbringen.
    • Einbau Übergabestation durch die Firma KWA: 12.435,50 € brutto 

(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").

Weitere Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg“

Die südlich angrenzenden Gewerbebauplätze sind bereits alle verkauft und größtenteils auch bebaut. 

Ein am östlichen Rand liegender städtischer Mischgebietsplatz wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Er wird nicht über BAUPILOT vermarktet. Im Mischgebiet sollen Gebäude mit einer Kombination aus nicht störendem Gewerbe und einem Wohnteil errichtet werden. Interessenten für den städtischen Bauplatz können sich direkt per E-Mail bei der Stadt Leutkirch melden (Kontakt: marion.natterer@leutkirch.de) und ihr Gewerbe und ihr Bauvorhaben kurz beschreiben. Dort werden gesonderte Vormerklisten für Mischgebietsflächen geführt.

Die im Baugebiet liegenden EFH-, DHH- und RH-Plätze sowie ein Mischgebietsplatz, die im Eigentum der Volksbank Allgäu-Oberschwaben stehen, werden von dieser selbst vermarktet. 

Die im Baugebiet geplanten Mehrfamilienhäuser werden von der Volksbank Allgäu-Oberschwaben gebaut. Es entstehen ca. 110 neue Mietwohnungen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14481
Grundstücksgröße: 323 qm
Kaufpreis : 90.440,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

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Bewerbungsfrist: 30.03.2026


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.



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Ansprechpartner

Marion Natterer
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Roland Braun
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561 / 87-15707561 / 87-157
E-Mail: roland.braun@leutkirch.de



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