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Das neue Wohnbaugebiet liegt am westlichen Rand der Kernstadt von Leutkirch im Allgäu. Der Bebauungsplan "Ströhlerweg" ist rechtskräftig. Die Planzeichnung und der Textteil sind hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.
Die Grundstückspreise für die städtischen Einzelhaus- (EFH-) und Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze wurden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wie folgt festgesetzt:
295,00 Euro/m² für EFH-Bauplätze
280,00 Euro/m² für DHH-Bauplätze
Diese Preise gelten jeweils für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die Kosten der privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten.
Hinzu kommen noch die die Anschlusskosten für Fernwärme - siehe unten, die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (z.B. Netze BW, Telekom Internetanbieter) sowie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchamtskosten.
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Städtische Grundstücke für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH) zum Selbstbezug - BEWERBUNGSVERFAHREN
Die 1. Vergaberunde lief Anfang 2024 hier auf BAUPILOT. Eine 2. Vergaberunde mit 3 EFH- und 2 DHH-Bauplätzen beginnt voraussichtlich Ende Februar 2026. Derzeit sind noch keine Bewerbungen möglich. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Kernstadt Leutkirch“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail informiert, sobald der genaue Beginn des neuen Bewerbungsverfahren bekannt ist.
Das Bewerbungsverfahren und die Vergabe für alle städtischen Wohnbauplätze erfolgt nach den „Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken“ (siehe hier unter Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘).
a) Bewerbungsphase:
Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die nach Durchführung des Losverfahrens für Bewerbungen mit Punktgleichheit vom Gemeinderat beschlossen wird.
Im zweiten Schritt werden für die ausgeschriebenen Bauplätze die Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 usw.. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit.
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
Falls jetzt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten gewählt oder ihre Bewerbung zurückgezogen haben, gibt es anschließend ein oder mehrere Nachrückverfahren mit den weiteren Bewerbern, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.
Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.
Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.
Bewerber um Doppelhaus-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer von DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.
Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:
Fernwärmeanschluss
Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 20 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:
(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").
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Weitere Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg“
Die im Baugebiet liegenden EFH-, DHH- und RH-Plätze, die im Eigentum der Volksbank Allgäu-Oberschwaben stehen, werden von dieser selbst vermarktet.
Die im Baugebiet geplanten Mehrfamilienhäuser werden von der Volksbank Allgäu-Oberschwaben gebaut. Es entstehen ca. 110 neue Mietwohnungen.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 279 qm |
| Quadratmeterpreis | 280,00 €/m2 |
| Hausanschlusskosten | 6.206,00 € |
| Kaufpreis |
84.326,00 € Kaufpreis |
| Flurstücknummer | 4046 |
| Straße / Hausnummer | Ströhlerweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 18.11.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.10.2023 |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | frei wählbar |
| Dachneigung | 0° - 30° |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 9,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Leutkirch im Allgäu |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die erste Vergaberunde lief Anfang 2024. Eine 2. Bewerbungsrunde mit 3 EFH- und 2 DHH-Plätzen wird voraussichtlich Ende Februar 2026 beginnen. AKTUELL SIND NOCH KEINE BEWERBUNGEN MÖGLICH.
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Das neue Wohnbaugebiet liegt am westlichen Rand der Kernstadt von Leutkirch im Allgäu. Der Bebauungsplan "Ströhlerweg" ist rechtskräftig. Die Planzeichnung und der Textteil sind hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.
Die Grundstückspreise für die städtischen Einzelhaus- (EFH-) und Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze wurden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wie folgt festgesetzt:
295,00 Euro/m² für EFH-Bauplätze
280,00 Euro/m² für DHH-Bauplätze
Diese Preise gelten jeweils für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die Kosten der privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten.
Hinzu kommen noch die die Anschlusskosten für Fernwärme - siehe unten, die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (z.B. Netze BW, Telekom Internetanbieter) sowie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchamtskosten.
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Städtische Grundstücke für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH) zum Selbstbezug - BEWERBUNGSVERFAHREN
Die 1. Vergaberunde lief Anfang 2024 hier auf BAUPILOT. Eine 2. Vergaberunde mit 3 EFH-Plätzen zwischen 451 und 551 m² und 2 DHH-Bauplätzen (279 m² und 323 m²) beginnt voraussichtlich Ende Februar 2026. Derzeit sind noch keine Bewerbungen möglich. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Kernstadt Leutkirch“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail informiert, sobald der genaue Beginn des neuen Bewerbungsverfahren bekannt ist.
Das Bewerbungsverfahren und die Vergabe für alle städtischen Wohnbauplätze erfolgt nach den „Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken“ (siehe hier unter Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘).
a) Bewerbungsphase:
Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die nach Durchführung des Losverfahrens für Bewerbungen mit Punktgleichheit vom Gemeinderat beschlossen wird.
Im zweiten Schritt werden für die ausgeschriebenen Bauplätze die Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 usw.. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit.
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
Falls jetzt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten gewählt oder ihre Bewerbung zurückgezogen haben, gibt es anschließend ein oder mehrere Nachrückverfahren mit den weiteren Bewerbern, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.
Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.
Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.
Bewerber um Doppelhaus-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer von DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.
Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:
Fernwärmeanschluss
Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 20 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:
(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" in Kürze hier unter dem Punkt "Dokumente").
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Weitere Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg“
Die im Baugebiet liegenden EFH-, DHH- und RH-Plätze, die im Eigentum der Volksbank Allgäu-Oberschwaben stehen, werden von dieser selbst vermarktet.
Die im Baugebiet geplanten Mehrfamilienhäuser werden von der Volksbank Allgäu-Oberschwaben gebaut. Es entstehen ca. 110 neue Mietwohnungen.
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