Beim Grundstück Flurstück Nr. 4046 handelt es sich um das Grundstück der westlichen Hälfte eines Doppelhauses am Ströhlerweg in Leutkirch im Allgäu mit 279 m² Fläche. Damit das Doppelhaus Flurstück Nr. 4046 und 4047 architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Zum Austausch der Kontaktdaten ist die schriftliche Zustimmung der zukünftigen Käufer erforderlich. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden.
Der Platz ist im Bebauungsplan mit der Ziffer "54" bezeichnet.
Fernwärmeanschluss
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Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 20 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:
(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 279 qm |
| Quadratmeterpreis | 280,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
78.120,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 4046 |
| Straße / Hausnummer | Ströhlerweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 18.11.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.10.2023 |
| Bauzwang | Beginn Hausbau: 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags; Bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses: innerhalb weiterer 2 Jahre; Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | frei wählbar |
| Dachneigung | 0° - 30° |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 9,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Leutkirch im Allgäu |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Derzeit läuft das Vergabeverfahren (2. Runde) für 3 städtische Einzelhaus- (EFH-) und 2 Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze. Bewerbungen sind vom 24. Februar bis 30. März 2026 möglich.
Das neue Wohnbaugebiet liegt am westlichen Rand der Kernstadt von Leutkirch im Allgäu. Der Bebauungsplan "Ströhlerweg" ist rechtskräftig. Die Planzeichnung und der Textteil sind hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.
Die Grundstückspreise für die städtischen Einzelhaus- (EFH-) und Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze wurden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wie folgt festgesetzt:
295,00 Euro/m² für EFH-Bauplätze
280,00 Euro/m² für DHH-Bauplätze
Diese Preise gelten jeweils für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die Kosten der privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten.
Hinzu kommen noch die die Anschlusskosten für Fernwärme - siehe unten, die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (Strom, Telefon, Breitband) sowie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchamtskosten.
Städtische Grundstücke für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH) zum Selbstbezug - BEWERBUNGSVERFAHREN
Das Bewerbungsverfahren, 2. Vergaberunde, beginnt am Dienstag, den 24. Februar 2026 und läuft bis einschließlich Montag, den 30. März 2026 hier auf BAUPILOT.
Vermarktet werden diese 5 Bauplätze:
Das Bewerbungsverfahren und die Vergabe für alle städtischen Wohnbauplätze erfolgt nach den „Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken“ (siehe hier unter Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘).
a) Bewerbungsphase:
Jeder Bewerber gibt in einem ersten Schritt zwischen dem 24.02. und 30.03.2026 eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet ab. Sie wird erfasst und nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Gemeinderat voraussichtlich am 20.04.2026 beschlossen wird.
Im zweiten Schritt werden dann für die 5 ausgeschriebenen Bauplätze die 5 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 usw.. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase.
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt (voraussichtlich Ende April / Anfang Mai).
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt (voraussichtlich Anfang Mai). Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 6 (voraussichtlich Mai/Juni 2026). Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.
Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.
Es ist sehr wichtig, den Bewerbungsbogen vollständig und richtig auszufüllen – auch für eventuelle Mitbewerber / Lebenspartner – und erforderliche Nachweise wie z.B. eine aktuelle Finanzierungsbestätigung sowie die Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt beizufügen. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Bewerbungen verringern die Chancen auf Zuteilung eines Bauplatzes. Nachweisliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.
Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.
Bewerber um Doppelhaus-Bauplätze werden beim Ausfüllen des Bewerberfragebogens gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.
Fernwärmeanschluss
Das Baugebiet "Ströhlerweg“ ist an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 25 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:
(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").
Weitere Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg“
Die im Baugebiet liegenden EFH-, DHH- und RH-Plätze sowie ein Mischgebietsplatz, die im Eigentum der Volksbank Allgäu-Oberschwaben stehen, werden von dieser selbst vermarktet.
Die im Baugebiet geplanten Mehrfamilienhäuser werden von der Volksbank Allgäu-Oberschwaben gebaut. Es entstehen ca. 110 neue Mietwohnungen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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