Die Hausgärten (Entwicklungsfläche) sind gemäß des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baugebiet-Panoramablick“ struktur- und artenreich innerhalb von fünf Jahren nach Bezug des Gebäudes anzulegen. Die Entwicklungsfläche beträgt 47 % der Grundstücksgröße.
Dafür ist ein Betrag in Höhe von 8,92 €/qm an die Gemeinde Habichtswald im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung zu zahlen.
Eine Rückerstattung erfolgt durch die Gemeinde Habichtswald nach ordnungsgemäßer Herstellung.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 500 qm |
| Quadratmeterpreis | 197,00 €/m2 |
| Hausanschlusskosten | 9.000,00 € |
| Kaufpreis |
107.500,00 € Kaufpreis |
| Flurstücknummer | 213 |
| Straße / Hausnummer | Aschenputtelweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 28.10.2024 |
| Erschließungsdatum | seit dem 20.08.2025 |
| Bauzwang | innerhalb von 2 Jahren nach dem Kaufabschluss Baubeginn, innerhalb von 5 Jahren Bezugsfertigstellung mit Außenanlagen. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Zweifamilienhaus, Tinyhaus |
| Dachformen | frei wählbar |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | 0,35 |
| Vollgeschosse | II + UG + OG |
| Maximale Gebäudehöhe | 6,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Habichtswald |
Siehe Baugrundgutachten.
Altlasten oder ähnliche Vorbelastungen sind nicht bekannt.
Die Hausgärten (Entwicklungsfläche) sind gemäß des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baugebiet-Panoramablick“ struktur- und artenreich innerhalb von fünf Jahren nach Bezug des Gebäudes anzulegen. Die Entwicklungsfläche beträgt 47 % der Grundstücksgröße. Dafür ist ein Betrag in Höhe von 8,92 €/qm an die Gemeinde Habichtswald im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung zu zahlen. Eine Rückerstattung erfolgt durch die Gemeinde Habichtswald nach ordnungsgemäßer Herstellung.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wird das Baugebiet "Panoramablick" entwickelt. Es entstehen 51 Wohnbauplätze.
BEWERBUNGSPHASE VOM 12.12.2025 - 05.02.2026
Das Baugebiet "Panoramablick" wurde in einem Abschnitt erschlossen.
Das Bewerberverfahren wird ab Winter 2025 ausgeschrieben.
Der Kaufpreis bis zum 31.12.2026 beträgt ab 197 €/m² zuzüglich 9.000 € Erschließungskosten.
Auf den Grundstücken sind gem. B-Plan Entwicklungsflächen vorgesehen (bis zu 47 % der Grundstücksgrößen). Damit diese struktur- und artengerecht entwickelt werden, ist ein Betrag in Höhe von 8,62 €/qm Entwicklungsfläche zusätzlich zu zahlen. Wird innerhalb von fünf Jahren der Nachweis der Struktur- und Artenvielfalt gem. den Vorgaben des B-Plans erbracht, wird der Betrag erstatten. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, verwendet die Gemeinde das Geld, um an einer anderen Stelle entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Für das Wohngebiet werden unter anderem folgende Zielvorstellungen definiert:
Schaffung einer Vielfalt an Gebäude- und Wohnungstypologien sowie Grundstücksgrößen für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse (z.B. Geschosswohnungsbau, freistehende Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser); Angebote für sozialen Wohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau; identitätsstiftender Städtebau mit einer hohen Wohn- und Wohnumfeldqualität; Definition von Bereichen mit unterschiedlich hohen Gestaltungsansprüchen; Attraktive Vernetzung mit der Innenstadt und der Kreisklinik sowie und der freien Landschaft.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Habichtswald