Auf dem Bauplatz wurden noch keine Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation verlegt.
Lage
Der Bauplatz liegt im Fliederweg, einer wenig frequentierten Wohnstraße in der Giengener Nordstadt.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 997 qm |
Quadratmeterpreis | 251,00 €/m2 |
Hausanschlusskosten | 2.163,00 € |
Kaufpreis |
252.410,00 € Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, |
Flurstücknummer | 1906/3 |
Straße / Hausnummer | Fliederweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Das auf dem Grundstück zu erstellende Gebäude muss spätestens drei Jahre nach Beurkundung des Kaufvertrags bezugsfertig erstellt sein. |
Haustypen | |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Giengen an der Brenz |
Informationen zum Untergrund liegen nicht vor.
Altlasten sind keine bekannt.
Bitte beachten Sie, dass der Bauplatz aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates Giengen ausschließlich mit mindestens zwei selbstständigen Wohneinheiten bebaut werden darf, auch wenn der Bebauungsplan die Errichtung eines Einfamilienhauses zulassen würde. Aufgrund der Bauplatzgröße mit 997 qm ist eine Bebauung mit mindestens zwei selbstständigen Wohneinheiten ausdrücklich vorgeschrieben.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Stadt Giengen bietet in der Kernstadt einen Bauplatz für die Bebauung mit mindestens zwei selbstständigen Wohneinheiten zur Vermarktung an. Eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus ist aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderates auf diesem Bauplatz nicht möglich, jedoch beispielsweise ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Der Bauplatz hat eine Größe von 997 qm.
Die Art der baulichen Nutzung wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgelegt. Für das Grundstück wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Stadt Giengen eine zwingende Bebauung mit mindestens zwei selbstständigen Wohneinheiten festgelegt.
Kosten:
Im Kaufpreis von 251,00 Euro/qm sind die Vermessungskosten (für das Grundstück), die Abwasserbeiträge sowie der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Erschließung der Bauplätze bereits enthalten. Hinzu kommen die Kosten für die Ver- und Entsorgung des Grundstücks (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Breitband etc.), die bei den jeweiligen Versorgungsbetrieben in Auftrag gegeben werden müssen und von diesen in Rechnung gestellt werden.
Der Kanal-Hausanschluss ist auf dem Bauplatz bereits verlegt worden. Die Kosten in Höhe von 2.163 Euro kommen zusätzlich zum Kaufpreis hinzu. Die üblichen Grunderwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer) sind ebenfalls vom Erwerber zu tragen.
Bewerbungen/Reservierungsanfragen können ab Freitag, 6. Dezember 2024, 9.30 Uhr, abgegeben werden. Über den Button „Reservierung anfragen“ können Sie über das jeweilige Grundstück eine Reservierungsanfrage starten.
Nach Reservierungszusage ist innerhalb von 7 Tagen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten. Die Stadt Giengen behält sich vor, eine aktuelle Finanzierungsbestätigung für das Gesamtvorhaben (Grunderwerb + Baukosten) anzufordern. Ein entsprechendes Formular finden Sie bei Bedarf unter "Dokumente" im Bereich des Reservierungsverfahrens.
Die Reservierung erfolgt jeweils für einen Monat und kann für maximal 6 Monate verlängert werden. Bei einer Verlängerung ist jeweils erneut eine Reservierungsgebühr von 100,00 Euro zu entrichten. Spätestens innerhalb der ersten vier Monate der Reservierung muss die verbindliche Kaufabsicht geäußert werden. Bei Vertragsabschluss wird die Reservierungsgebühr angerechnet, ansonsten erfolgt keine Erstattung.
Sollte das angefragte Baugrundstück bereits reserviert sein, erhalten Sie einen Eintrag auf der Warteliste. Alle Details zum Reservierungsverfahren können Sie der Bauplatzvergaberichtlinie Reservierungsverfahren entnehmen, welche Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE abrufen können. Bitte lesen Sie die vorgenannte Richtlinie vor einem Reservierungsantrag unbedingt durch!
In den genannten Kaufpreisen sind die Anliegerbeiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) sowie die Hausanschlusskosten. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Hinweis: Für dieses Grundstück existieren bereits Reservierungsanfragen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Giengen an der Brenz