BP Schlehenstraße (Ecke Rotkleeweg) - Baugebiet 'Flst. 1633, Wittlensweiler Riedgasse Ost - KRITERIENVERFAHREN'

Grundstücks-Info

Beschreibung

BP Schlehenstraße (Ecke Rotkleeweg) - Baugebiet 'Flst. 1633, Wittlensweiler Riedgasse Ost - KRITERIENVERFAHREN'

Im Kaufpreis in Höhe von 210,00 €/m² sind inklusive :

  • Abwasserbeitrag Nutzungsfaktor 1,3 für II Vollgeschosse mit 6.297,29 €
  • Baukostenzuschuss für das Leitungsnetz der Wasserversorgung mit 2.522,02 €
  • Erschließungsbeitrag für Schlehenstraße und Kirschblütenweg 25.751,97 €
  • Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen mit 4.886,01 €

Zusätzlich zu den 210,00 €/m² kommen einmalig 1.965,07 € für das Gesamtgrundstück für den Anschluss an den Schmutz- und an den Regenwasserkanal hinzu.

Insgesamt kann das Grundstück mit 699 m² also für 148.755,07 € erworben werden.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 699 qm
Quadratmeterpreis 210,00 €/m2
Hausanschlusskosten 1.965,07 €
Kaufpreis 148.755,07 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 1633
Straße / Hausnummer Schlehenstraße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 09.03.2018
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 30 - 40
GFZ
GRZ 0,3
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Freudenstadt

Einschränkungen

Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung (Bauverpflichtung). In diesem Zusammenhang ist von einer fristgerechten Bebauung auszugehen, sobald das Bauwerk zumindest im Rohbau mit Dacheindeckung erstellt ist.

Der Käufer hat das auf dem erworbenen Bauplatzgrundstück errichtete Wohngebäude bzw. die Hauptwohnung in diesem Gebäude während der Dauer von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes, selbst zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Er muss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht bestellt werden.

Der Käufer darf das erworbene Grundstück nicht ganz oder teilweise ohne die Erlaubnis der Stadt Freudenstadt verkaufen, ehe die Verpflichtungen aus a) und b) erfüllt sind (Weiterveräußerungsverbot). Ein Anspruch auf die vorzeitige Verkaufserlaubnis durch die Stadt Freudenstadt besteht nicht.

Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für die Stadt Freudenstadt (Versorgungseinrichtungen und Wassergraben mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung)


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Flst. 1633, Wittlensweiler Riedgasse Ost - KRITERIENVERFAHREN'

Flst. 1633, Wittlensweiler Riedgasse Ost - KRITERIENVERFAHREN

Baugebiet und Umgebung

Vermarktung des voraussichtlich letzten Restgrundstückes, welches nach Ablauf der Bebauungsfrist an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen ist.

Bewerbungszeitraum: 07.09.2026 bis 06.10.2026 - Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen und Nachweis vollständig in der geforderten Form bis 06.10.2026 um 24 Uhr vorliegen, da Ihre Bewerbung andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.

Die Grundlage für das Baugebiet bildet der Bebauungsplan „Riedgasse Ost“ aus dem Jahr 2018. Hier wurden zahlreiche Baugrundstücke zur Bebauung mit Dauerwohneinheiten geschaffen. Die Flurstücke sind bereits vermessen. Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Ortschaft. Das Plangebiet ist teilweise als Allgemeines Wohngebiet (WA) und teilweise alt Mischgebiet (MI) vorgesehen. Die betreffenden Grundstücke befinden sich alle im WA, sodass eine starke Fokussierung auf Wohnen und unmittelbare Wohnfolgeeinrichtungen sowie wenig verkehrsintensive Nutzung besteht. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke sind daher ausgeschlossen. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ebenfalls nicht zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Anweisung der einzelnen Baugrenzen, die Festlegung der Traufhöhe, der Dachneigung sowie durch Festsetzung der Grundflächenzahl und in Teilbereichen der Geschoßflächenzahl festgesetzt.

Im Quadratmeterpreis in Höhe von 210,00 €/m² sind Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge und der Kostenerstattungsbetrag Bundesnaturschutz nach dem KAG BW enthalten. Auch der Baukostenzuschuss Wasser in Höhe von 2.522,02 € ist enthalten. Lediglich die Kosten für die Hausanschlüsse Schmutz- und Regenwasser in Höhe von 1.965,07 € müssen zusätzlich aufgerechnet werden.

Die Angaben zur Bebaubarkeit des Grundstücks erfolgen nachrichtlich und ohne Gewähr. Eine verbindliche Beurteilung der konkreten Bebauungsmöglichkeiten kann durch die Stadt als Grundstücksverkäuferin nicht erfolgen. Bei konkreten Fragen zur Bebaubarkeit wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Sachbearbeiterin vom Baurechts- und Ordnungsamt.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15743
Grundstücksgröße: 699 qm
Kaufpreis : 148.755,07 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Für dieses Baugebiet ist derzeit kein Verkaufsstatus bekannt. Anfragen sind daher momentan nicht möglich.


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Ansprechpartner

Lisa Schuler
Sachgebietsleitung Liegenschaften
Stadt Freudenstadt

Telefon: 07441 / 890-94107441 / 890-941
Telefax: 07441 / 890-205
E-Mail: lisa.schuler@freudenstadt.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Julia Müller
Sachbearbeiterin Sachgebiet IV
Stadt Freudenstadt

Telefon: +49 7441 / 890-862+49 7441 / 890-862
Telefax: +49 7441 / 890-99-862
E-Mail: julia.mueller@freudenstadt.de



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