Im Kaufpreis in Höhe von 210,00 €/m² sind inklusive :
Zusätzlich zu den 210,00 €/m² kommen einmalig 1.965,07 € für das Gesamtgrundstück für den Anschluss an den Schmutz- und an den Regenwasserkanal hinzu.
Insgesamt kann das Grundstück mit 699 m² also für 148.755,07 € erworben werden.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 699 qm |
| Quadratmeterpreis | 210,00 €/m2 |
| Hausanschlusskosten | 1.965,07 € |
| Kaufpreis |
148.755,07 €
Kaufpreis |
| Flurstücknummer | 1633 |
| Straße / Hausnummer | Schlehenstraße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 09.03.2018 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung. |
| Haustypen | Einfamilienhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 30 - 40 |
| GFZ | |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Freudenstadt |
Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung (Bauverpflichtung). In diesem Zusammenhang ist von einer fristgerechten Bebauung auszugehen, sobald das Bauwerk zumindest im Rohbau mit Dacheindeckung erstellt ist.
Der Käufer hat das auf dem erworbenen Bauplatzgrundstück errichtete Wohngebäude bzw. die Hauptwohnung in diesem Gebäude während der Dauer von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes, selbst zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Er muss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht bestellt werden.
Der Käufer darf das erworbene Grundstück nicht ganz oder teilweise ohne die Erlaubnis der Stadt Freudenstadt verkaufen, ehe die Verpflichtungen aus a) und b) erfüllt sind (Weiterveräußerungsverbot). Ein Anspruch auf die vorzeitige Verkaufserlaubnis durch die Stadt Freudenstadt besteht nicht.
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für die Stadt Freudenstadt (Versorgungseinrichtungen und Wassergraben mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung)
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vermarktung des voraussichtlich letzten Restgrundstückes, welches nach Ablauf der Bebauungsfrist an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen ist.
Bewerbungszeitraum: 07.09.2026 bis 06.10.2026 - Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen und Nachweis vollständig in der geforderten Form bis 06.10.2026 um 24 Uhr vorliegen, da Ihre Bewerbung andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.
Die Grundlage für das Baugebiet bildet der Bebauungsplan „Riedgasse Ost“ aus dem Jahr 2018. Hier wurden zahlreiche Baugrundstücke zur Bebauung mit Dauerwohneinheiten geschaffen. Die Flurstücke sind bereits vermessen. Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Ortschaft. Das Plangebiet ist teilweise als Allgemeines Wohngebiet (WA) und teilweise alt Mischgebiet (MI) vorgesehen. Die betreffenden Grundstücke befinden sich alle im WA, sodass eine starke Fokussierung auf Wohnen und unmittelbare Wohnfolgeeinrichtungen sowie wenig verkehrsintensive Nutzung besteht. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke sind daher ausgeschlossen. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ebenfalls nicht zulässig.
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Anweisung der einzelnen Baugrenzen, die Festlegung der Traufhöhe, der Dachneigung sowie durch Festsetzung der Grundflächenzahl und in Teilbereichen der Geschoßflächenzahl festgesetzt.
Im Quadratmeterpreis in Höhe von 210,00 €/m² sind Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge und der Kostenerstattungsbetrag Bundesnaturschutz nach dem KAG BW enthalten. Auch der Baukostenzuschuss Wasser in Höhe von 2.522,02 € ist enthalten. Lediglich die Kosten für die Hausanschlüsse Schmutz- und Regenwasser in Höhe von 1.965,07 € müssen zusätzlich aufgerechnet werden.
Die Angaben zur Bebaubarkeit des Grundstücks erfolgen nachrichtlich und ohne Gewähr. Eine verbindliche Beurteilung der konkreten Bebauungsmöglichkeiten kann durch die Stadt als Grundstücksverkäuferin nicht erfolgen. Bei konkreten Fragen zur Bebaubarkeit wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Sachbearbeiterin vom Baurechts- und Ordnungsamt.
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