Baugebiet 'Flst. 1633, Wittlensweiler Riedgasse Ost - KRITERIENVERFAHREN' 72250 Freudenstadt

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Grundstück: BP Schlehenstraße (Ecke Rotkleeweg)
Status:
Größe: 699 m2
Preis: 148.755,07 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Flst. 1633, Wittlensweiler Riedgasse Ost - KRITERIENVERFAHREN

Vermarktung des voraussichtlich letzten Restgrundstückes, welches nach Ablauf der Bebauungsfrist an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen ist.

Bewerbungszeitraum: 07.09.2026 bis 06.10.2026 - Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen und Nachweis vollständig in der geforderten Form bis 06.10.2026 um 24 Uhr vorliegen, da Ihre Bewerbung andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.

Die Grundlage für das Baugebiet bildet der Bebauungsplan „Riedgasse Ost“ aus dem Jahr 2018. Hier wurden zahlreiche Baugrundstücke zur Bebauung mit Dauerwohneinheiten geschaffen. Die Flurstücke sind bereits vermessen. Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Ortschaft. Das Plangebiet ist teilweise als Allgemeines Wohngebiet (WA) und teilweise alt Mischgebiet (MI) vorgesehen. Die betreffenden Grundstücke befinden sich alle im WA, sodass eine starke Fokussierung auf Wohnen und unmittelbare Wohnfolgeeinrichtungen sowie wenig verkehrsintensive Nutzung besteht. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke sind daher ausgeschlossen. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ebenfalls nicht zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Anweisung der einzelnen Baugrenzen, die Festlegung der Traufhöhe, der Dachneigung sowie durch Festsetzung der Grundflächenzahl und in Teilbereichen der Geschoßflächenzahl festgesetzt.

Im Quadratmeterpreis in Höhe von 210,00 €/m² sind Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge und der Kostenerstattungsbetrag Bundesnaturschutz nach dem KAG BW enthalten. Auch der Baukostenzuschuss Wasser in Höhe von 2.522,02 € ist enthalten. Lediglich die Kosten für die Hausanschlüsse Schmutz- und Regenwasser in Höhe von 1.965,07 € müssen zusätzlich aufgerechnet werden.

Die Angaben zur Bebaubarkeit des Grundstücks erfolgen nachrichtlich und ohne Gewähr. Eine verbindliche Beurteilung der konkreten Bebauungsmöglichkeiten kann durch die Stadt als Grundstücksverkäuferin nicht erfolgen. Bei konkreten Fragen zur Bebaubarkeit wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Sachbearbeiterin vom Baurechts- und Ordnungsamt.

Weitere Angaben

Lage

Südosten von Wittlensweiler am Ortsrand

Einschränkungen

Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung (Bauverpflichtung). In diesem Zusammenhang ist von einer fristgerechten Bebauung auszugehen, sobald das Bauwerk zumindest im Rohbau mit Dacheindeckung erstellt ist.

Der Käufer hat das auf dem erworbenen Bauplatzgrundstück errichtete Wohngebäude bzw. die Hauptwohnung in diesem Gebäude während der Dauer von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes, selbst zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Er muss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nichtveräußert oder ein Erbbaurecht bestellt werden.

Der Käufer darf das erworbene Grundstück nicht ganz oder teilweise ohne die Erlaubnis der Stadt Freudenstadt verkaufen, ehe die Verpflichtungen aus a) und b) erfüllt sind (Weiterveräußerungsverbot). Ein Anspruch auf die vorzeitigeVerkaufserlaubnis durch die Stadt Freudenstadt besteht nicht.

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Grundstücke

Folgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.

Für dieses Baugebiet ist derzeit kein Verkaufsstatus bekannt. Anfragen sind daher momentan nicht möglich.

Ansprechpartner

Lisa Schuler
Sachgebietsleitung Liegenschaften
Stadt Freudenstadt

Telefon: 07441 / 890-94107441 / 890-941
Telefax: 07441 / 890-205
E-Mail: lisa.schuler@freudenstadt.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Julia Müller
Sachbearbeiterin Sachgebiet IV
Stadt Freudenstadt

Telefon: +49 7441 / 890-862+49 7441 / 890-862
Telefax: +49 7441 / 890-99-862
E-Mail: julia.mueller@freudenstadt.de

Anbieterinformationen

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Dokumente

Pläne
Richtlinien und Vorschriften
Sonstige Dokumente

Fakten

Stadt / Gemeinde: Freudenstadt
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 210,00 €/m2
Hausanschlusskosten: 1965,07 €
Grundstücksgrößen: ab 699 m2 bis 699 m2
Grundstücke in Baugebiet: 1
Freie Grundstücke: 0
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 09.03.2018
Baugebiets-Id: BG2759
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Wasserversorgung
Nah- oder Fernwärme

Kommunikation

DSL
VDSL
Kabelanschluss
Glasfaseranschluss

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