Das Baugrundstück liegt im Baugebiet „Sandbuckel–Schwanklingen” und befindet sich in der Kerngemeinde Birkenau. Im Baugebiet Sandbuckel-Schwanklingen sind ca. 40 Baugrundstücke entstanden. Die Gemeinde Birkenau verfügt derzeit noch über 2 Baugrundstücke. Die Grundstücke können mit Wohnhäuser (bis zu zwei Wohnungen) bebaut werden.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 649 qm |
| Quadratmeterpreis | 460,00 €/m2 |
| Mindestgebot |
298.540,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Flurstücknummer | 491/1 |
| Straße / Hausnummer | Kurzenbergstraße 8 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 09.03.2018 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Eine Bebauung der Grundstücke ist ausschließlich gemäß den Vorgaben des für den Bereich gültigen Bebauungsplan möglich. Das Vorhaben muss innerhalb von 5 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages realisiert werden, d. h. bezugsfertig gebaut und mindestens eine Wohnung selbst bezogen sein. Innerhalb dieser Frist ist auch die Außenanlage herzustellen. Bei Verstoß gegen die Bauverpflichtung kann die Gemeinde Birkenau ein Wiederkaufsrecht geltend machen |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach |
| Dachneigung | 40° |
| GFZ | 0,7 |
| GRZ | 0,35 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Birkenau |
Nachfolgend werden einige allgemeine Einschränkungen/Auflagen dargestellt. Für eine vollständige Übersicht über alle allgemeinen Einschränkungen/Auflagen verweisen wir u.a. auf den schriftlichen u. zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sowie auf die Begründung. Nicht im Kaufpreis enthalten sind Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten der Versorgungsträger (z.B. für Wasser, Energie, Wärme, Telekommunikation).Dem Bewerber ist bekannt, dass er je nach Anschlussart (Strom, Gas, Wasser) noch mit (privatrechtlichen) Forderungen durch die zuständigen Versorgungsunternehmen rechnen muss. Die Gemeinde Birkenau übernimmt keine Haftung für inhaltliche, formelle, juristische oder sonstige Fehler, die mit der Veröffentlichung im Zusammenhang stehen.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet „Sandbuckel–Schwanklingen” befindet sich in der Kerngemeinde Birkenau. Im Baugebiet Sandbuckel-Schwanklingen sind ca. 40 Baugrundstücke entstanden. Die Gemeinde Birkenau verfügt derzeit noch über 2 Baugrundstücke. Die Grundstücke können mit Wohnhäuser (bis zu zwei Wohnungen) bebaut werden.
Zeitraum für eine Gebotsabgabe: 29.06.2026 bis 09.08.2026
Die hier angebotenen zwei Grundstücke werden im Rahmen eines Höchstpreisverfahrens vergeben. Das Mindestgebot beträgt 460 €/m² Grundstücksfläche. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraums ein verbindliches Gebot abgeben. Die Vergabe erfolgt an die Bieterinnen und Bieter mit dem höchsten Gebot, sofern alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Eine Bewerbung ist für dieses Grundstück noch nicht möglich. Das Bewerbungsverfahren startet am 29.06.2026.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Birkenau