Grundstück Gemarkung Birkenau Flur 7 Nr. 491/1 - Baugebiet '"Sandbuckel - Im Schwanklingen" - Höchstgebotsverfahren'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Grundstück Gemarkung Birkenau Flur 7 Nr. 491/1 - Baugebiet '"Sandbuckel - Im Schwanklingen" - Höchstgebotsverfahren'

Das Baugrundstück liegt im Baugebiet „Sandbuckel–Schwanklingen” und befindet sich in der Kerngemeinde Birkenau. Im Baugebiet Sandbuckel-Schwanklingen sind ca. 40 Baugrundstücke entstanden. Die Gemeinde Birkenau verfügt derzeit noch über 2 Baugrundstücke. Die Grundstücke können mit Wohnhäuser (bis zu zwei Wohnungen) bebaut werden.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 649 qm
Quadratmeterpreis 460,00 €/m2
Mindestgebot 298.540,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 491/1
Straße / Hausnummer Kurzenbergstraße 8
Bebauungsplan rechtskräftig seit 09.03.2018
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Eine Bebauung der Grundstücke ist ausschließlich gemäß den Vorgaben des für den Bereich gültigen Bebauungsplan möglich. Das Vorhaben muss innerhalb von 5 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages realisiert werden, d. h. bezugsfertig gebaut und mindestens eine Wohnung selbst bezogen sein. Innerhalb dieser Frist ist auch die Außenanlage herzustellen. Bei Verstoß gegen die Bauverpflichtung kann die Gemeinde Birkenau ein Wiederkaufsrecht geltend machen
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus
Dachformen Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach
Dachneigung 40°
GFZ 0,7
GRZ 0,35
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Birkenau

Einschränkungen

Nachfolgend werden einige allgemeine Einschränkungen/Auflagen dargestellt. Für eine vollständige Übersicht über alle allgemeinen Einschränkungen/Auflagen verweisen wir u.a. auf den schriftlichen u. zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sowie auf die Begründung. Nicht im Kaufpreis enthalten sind Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten der Versorgungsträger (z.B. für Wasser, Energie, Wärme, Telekommunikation).Dem Bewerber ist bekannt, dass er je nach Anschlussart (Strom, Gas, Wasser) noch mit (privatrechtlichen) Forderungen durch die zuständigen Versorgungsunternehmen rechnen muss. Die Gemeinde Birkenau übernimmt keine Haftung für inhaltliche, formelle, juristische oder sonstige Fehler, die mit der Veröffentlichung im Zusammenhang stehen.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet '"Sandbuckel - Im Schwanklingen" - Höchstgebotsverfahren'

"Sandbuckel - Im Schwanklingen" - Höchstgebotsverfahren

Baugebiet und Umgebung

Das Baugebiet „Sandbuckel–Schwanklingen” befindet sich in der Kerngemeinde Birkenau. Im Baugebiet Sandbuckel-Schwanklingen sind ca. 40 Baugrundstücke entstanden. Die Gemeinde Birkenau verfügt derzeit noch über 2 Baugrundstücke. Die Grundstücke können mit Wohnhäuser (bis zu zwei Wohnungen) bebaut werden.

Zeitraum für eine Gebotsabgabe: 29.06.2026 bis 09.08.2026

Die hier angebotenen zwei Grundstücke werden im Rahmen eines Höchstpreisverfahrens vergeben. Das Mindestgebot beträgt 460 €/m² Grundstücksfläche. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraums ein verbindliches Gebot abgeben. Die Vergabe erfolgt an die Bieterinnen und Bieter mit dem höchsten Gebot, sofern alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15534
Grundstücksgröße: 649 qm
Mindestgebot : 298.540,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Grundstück noch nicht möglich. Das Bewerbungsverfahren startet am 29.06.2026.



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Ansprechpartner

Tina Meyer
Fachbereichsleitung
Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau

Telefon: 06201397480620139748
E-Mail: t.meyer@gemeinde-birkenau.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Sabina Weber
Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau

Telefon: 06201397610620139761
E-Mail: s.weber@gemeinde-birkenau.de



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