| Nutzung | Gewerbegebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 1 qm |
| Quadratmeterpreis | nicht bekannt |
| Kaufpreis | nicht bekannt |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | c) Die Gemeinde Wilhelmsdorf erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass der Käufer innerhalb von 2 Jahren ab Kaufvertragsdatum mit dem Bau des Gewerbebauwerks nicht begonnen, bzw. innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsdatum dieses nicht bezugsfertig hergestellt hat. |
| Haustypen | |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Wilhelmsdorf |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Gemeinde Wilhelmsdorf bietet im Gewerbegebiet Rotäcker III Gewerbeflächen an. Die Größe der Flächen können auf individuellen Bedarf angepasst werden.
Die Gemeinde Wilhelmsdorf bietet im Gewerbegebiet „Rotäcker III“ weitere attraktive Gewerbebauplätze zur Vergabe an. Es stehen noch mehrere Flächen zur Verfügung, auf die nun erneut öffentlich hingewiesen wird. Aktuell sollen ca 6.000 qm angeboten werden.
Dabei handelt es sich um folgende Gewerbeflächen:
Bauplatz 7 mit 2.386 qm
Bauplatz 9 mit 3.600 qm
Die Grundstücke eignen sich insbesondere für Handwerks-, sowie produzierende Gewerbebetriebe. Die jeweiligen Grundstücksgrößen können – soweit möglich – auf den individuellen Bedarf angepasst werden.
Der Bauplatzpreis liegt bei 110 € / qm.
Interessierte Unternehmen und Gewerbetreibende können weiterhin ihr Interesse bzw. ihre Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung anmelden.
Die Vergabe der Gewerbebauplätze erfolgt durch jeweilige Einzelfallentscheidungen des Gemeinderats. Maßgebliche Kriterien sind hierbei insbesondere:
- die Anzahl der entstehenden Arbeits- und Ausbildungsplätze
- die zu erwartende Gewerbesteuerleistung
- die Flächenausnutzung
- städtebauliche Aspekte
- die Gemeinbedarfsorientierung des Vorhabens
Wir bitten daher darum, bei einer Bewerbung auf die vorgenannten Kriterien näher einzugehen. Insbesondere die gewünschte Gewerbeplatzgröße sowie die geplante bauliche Nutzung sind für die Beratung und Entscheidung des Gemeinderats von besonderem Interesse. Darüber hinaus erbitten wir auch um Aussagenn zu etwaigen geplanten Umwelt- und Naturschutzkomponenten bei der Umsetzung des Bauvorhabens.
Die nächste Vergabeentscheidung des Gemeinderats ist für die Gemeinderatssitzung am 21.07.2026 vorgesehen. Somit können alle bis einschließlich 08.07.2026 eingegangenen Bewerbungen in die Beratung einbezogen werden.
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