Das Baugebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteils Haunshofen und schließt an das bereits bestehende Neubaugebiet Gallusstraße mit klassischer Einfamilienhausbebauung an.
BEWERBUNGSZEITRAUM: 16.03.2026 - 17.05.2026
Für das Baugebiet befindet sich ein Bebauungsplan "Haunshofen Ost II" in der finalen Aufstellungsphase. Die Parzellierung der Grundstücke erfolgt erst nach dem Vergabeverfahren um auf die Nachfrage angepasste Grundstücke anbieten zu können (EFH, DHH, RH, MFH).
Ziel dabei ist, mit einem möglichst geringen Flächenverbrauch möglichst viele Interessenten bedienen zu können.
Zum Verkauf stehen rd. 4.500 m² Nettobauland im nördlichen Bereich des B-Plans östlich und westlich der Erschließungsstraße. Die Erschließungsmaßnahmen (Straßenbau) erfolgt umgehend nach der Vergabe der Grundstücke.
Lage
Die Gallusstraße befindet sich im Ortsteil Haunshofen der Gemeinde Wielenbach im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau. Haunshofen liegt eingebettet in ländlicher Umgebung mit traditionellem Dorfcharakter, umgeben von Wohngebieten, landwirtschaftlichen Flächen und naturnaher Landschaft.
Die Gallusstraße selbst ist eine ruhige Anliegerstraße mit bestehender Wohnbebauung, Gewerbe und einzelnen Dienstleistungsbetrieben.
Die Erschließung des Baugebiets erfolgt über die Gallusstraße im Norden sowie weitere Ortsstraßen und ist an das bestehende Verkehrs- und Versorgungsnetz angebunden.
Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser- und sonstige Versorgungseinrichtungen sowie Verkehrserschließung sind je nach Baugebiet teilweise bereits vorhanden oder werden entsprechend den Bebauungsplänen hergestellt.
Die Baugrundstücke in und um die Gallusstraße zeichnen sich durch einen ländlich-wohnbetonten Charakter aus; sie liegen in einem kleinen Dorf mit regionaler Identität und guter Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden. Die Nähe zu Naturflächen, Feldern und Grünbereichen macht den Standort für Familien, Ruhesuchende und alle attraktiv, die ein ruhiges Wohnumfeld bevorzugen.
Haunshofen ist im Stundentakt an 7 Tagen die Woche von früh bis spät über den MVV an den DB-Bahnhof und den S-Bahnhof Tutzing angebunden.
Baugrund
Ein Baugrundgutachten liegt vor.
Altlasten
keine Altlasten bekannt
Einschränkungen
Die Grundstücke werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in Abstimmung mit den Bewerbern und unter Bezug auf die in der Bewerbung gemachten Angaben zugeschnitten und die Parzellierung vorgenommen. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Parzelle bzw. auf einen bestimmten Grundstücksteil. Die auf dem Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen für private Grünflächen und Entwässerungsmulden sind mit zu erwerben, können rein privat genutzt werden und werden für die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) herangezogen. Die Entwässerungsmulden müssen von den Eigentümern unterhalten und gepflegt werden. Eine Bepflanzung oder Überbauung ist nicht zulässig.
Es ist eine Bauverpflichtung einzugehen, d. h. innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss eines Kaufvertrags ist ein entsprechendes Wohngebäude gemäß Angaben auf dem Bewerbungsbogen bezugsfertig herzustellen.
Ebenso muss das Wohngebäude, soweit entsprechende Angaben gemacht wurden, auch für einen Zeitraum von mindesten 5 Jahren selbst genutzt werden.
Die Verpflichtungen (z. B. Bauverpflichtung, Eigennutzung, Unterhalt Entwässerungsmulden usw.) werden Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und grundbuchlich gesichert.
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Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Wielenbach
Dokumente |
|---|
| Pläne |
| Richtlinien und Vorschriften |
Fakten |
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|---|---|
| Stadt / Gemeinde: | Wielenbach |
| Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotstyp: | Verkauf |
| Preis: | ab 500,00 €/m2 |
| Grundstücksgrößen: ab 350 m2 bis 1200 m2 | |
| Grundstücke in Baugebiet: | 0 |
| Freie Grundstücke: | 0 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit: | n/a |
| Baugebiets-Id: | BG2513 |
| Bauzwang: | |
| Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
| Einheimischenklausel: | |
| Maximale Gebäudehöhe: | 6,5 m |
Infrastruktur |
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| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Energieversorgung | |
| Wasserversorgung | |
Kommunikation |
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| VDSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| DSL | |
Umgebung |
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| Schulen | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Kindergarten | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Sozialstationen | |
| Sporteinrichtungen | |
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| Mobiler Pflegedienst | |
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