Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 489 qm |
Flurstücknummer | 1136 |
Straße / Hausnummer | Leinweg 19 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe des Grundstücks mit dem Bau des Gebäudes beginnen und das Gebäude muss innerhalb von vier Jahren bezugsfertig sein. Das Gebäude muss den Bestimmungen des maßgeblichen Bebauungsplans und gemäß der noch zu erteilenden Baugenehmigung entsprechen, samt baurechtlich notwendiger Stellplätze. Der Käufer verpflichtet sich hiermit gegenüber der Stadt Ulm, das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude auf die Dauer von mindestens zehn Jahren ab. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 38° - 45° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Ulm |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Stadt Ulm hat die Baugebiete "Dornstadter Straße / Tobelweg" und "Kreuzsteig - Dornstadter Weg" in Ulm-Mähringen entwickelt.
Es handelt sich um insgesamt 12 verfügbare Baugrundstücke. 3 Baugrundstücke im Baugebiet "Dornstadter Straße / Tobelweg" mit einer Größe von 609 m² - 638 m² für freistehende Einzelhäuser und 9 Baugrundstücke im Baugebiet "Kreuzsteig - Dornstadter Weg" mit einer Größe von 428 m² - 654 m² für freistehende Einzel- oder Doppelhäuser.
In der Zeit von Dienstag, 30.04.2024 bis einschl. Dienstag, 04.06.2024, 12:00 Uhr, ist eine Bewerbung um ein Baugrundstück in den Baugebieten "Dornstadter Straße / Tobelweg" bzw. "Kreuzsteig - Dornstadter Weg" in Ulm-Mähringen möglich.
Die Bewerbungen sind vorzugsweise elektronisch über die Internetplattform www.baupilot.com/ulm einzureichen. Sollte bei Ihnen keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden sein, ist es möglich den Bewerberbogen bei der Abt. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Wichernstr. 10, 89073 Ulm zu den bestehenden Öffnungszeiten oder unter der e-Mail bauplaetze@ulm.de anzufordern.
Die erforderlichen Nachweise sind entsprechend der "Leitlinien zur Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime in den Baugebieten "Dornstadter Straße / Tobelweg" und "Kreuzsteig - Dornstadter Weg" in Ulm Mähringen" (VergLL Ulm-Mähringen) innerhalb des Bewerbungszeitraums online unter www.baupilot.com hochzuladen. Bei Abgabe einer schriftlichen Bewerbung müssen die Nachweise innerhalb des Bewerbungszeitraums bei der Abt. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung mit dem Bewerberbogen eingereicht werden.
Der Hauptausschuss des Gemeinderats der Stadt Ulm hat den Kaufpreis auf 160,00 €/m² für freistehende Bauweise festgesetzt. Zu diesem Kaufpreis kommen noch die anfallenden Erschließungs- und Entwässerungsbeiträge, Hauskanalanschlusskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten (~53,00 €/m²), sowie die Vertragsnebenkosten (Notarkosten und Grunderwerbsteuer) hinzu.
Der Kaufpreis stellt den Verkehrswert dar.
Die Vergabe erfolgt nach den "Leitlinien zur Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime in den Baugebieten "Dornstadter Straße / Tobelweg" und "Kreuzsteig - Dornstadter Weg", in Ulm-Mähringen (VergLL Ulm-Mähringen).
Die Zuteilung erfolgt im Reißverschlussverfahren im Verhältnis 3:1
("Bewerber mit Kinder unter 18 Jahren" : "Bewerber ohne Kinder"). (§ 8 - VergLL Ulm-Mähringen)
Die "Leitlinien zur Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime in den Baugebieten "Dornstadter Straße / Tobelweg" bzw. "Kreuzsteig - Dornstadter Weg", in Ulm-Mähringen" (VergLL Ulm-Mähringen) sind unter www.baupilot.com/ulm/dornstadt..., Dokumente, Rubrik "Richtlinien und Vorschriften" abrufbar. Der Lageplan sowie der Musterkaufvertrag sind unter Dokumente "Pläne" bzw. "sonstige Dokumente" abrufbar. Einen Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers ist unter www.baupilot.com/ulm/dornstadt.... Dokumente, Rubrik "Formulare und Vorlagen" zu finden.
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Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Käufer u.a. wesentliche Pflichten einzuhalten:
Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Grundstücks mit dem Bau des Gebäudes beginnen und das Gebäude muss innerhalb von vier Jahren nach der Auflassung (Eigentumsübertragung) bezugsfertig sein. Das Gebäude muss den Bestimmungen des maßgeblichen Bebauungsplans und gemäß der noch zu erteilenden Baugenehmigung entsprechen, samt baurechtlich notwendiger Stellplätze.
Der Käufer verpflichtet sich hiermit gegenüber der Stadt Ulm, das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude auf die Dauer von mindestens zehn Jahren ab Einzug ununterbrochen mit dem Hauptwohnsitz selbst zu nutzen.
Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt Ulm
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Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, wurde mit Start des Vergabeverfahrens eine Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen erstellt. Hintergrund ist, dass die Bewerbenden wichtige Informationen auf "einen Blick" zusammengefasst bekommen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Ulm