Im Heinzengrund 10 - Baugebiet 'Heinzengrund'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Im Heinzengrund 10 - Baugebiet 'Heinzengrund'

Das Baugrundstück ist voll erschlossen und sofort bebaubar. Die Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wurden bis zur Grundstücksgrenze verlegt. 

Der Quadratmeterpreis liegt bei 330,00 € (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge). Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren kann pro Quadratmeter eine Ermäßigung pro Kind, jedoch für maximal drei Kinder, in Höhe von 10,00 € (max. 30,00 €) auf den Kaufpreis gewährt werden.

Bei Bebauung des Grundstücks ist ein Einfamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan "Heinzengrund". 

Ein Erwerb ist nur für private Bauvorhaben als selbstgenutztes Eigenheim möglich. Es gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer verbleiben.

Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.

Lage

Ehrstädt liegt im hügeligen Kraichgau eingebettet in das Mühlbachtal. Über das öffentliche Verkehrsnetz erreichen Sie Geschäfte für den täglichen Bedarf, die Kernstadt Sinsheim sowie die Anschlussstellen der Bundesautobahn A6.


Fakten

Nutzung Reines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 478 qm
Quadratmeterpreis 330,00 €/m2
Kaufpreis 157.740,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 2149/11
Straße / Hausnummer Im Heinzengrund
Bebauungsplan rechtskräftig seit 02.12.2021
Erschließungsdatum seit dem 08.11.2023
Bauzwang Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung, d.h. das Grundstück muss mindestens 10 Jahre im Eigentum des Käufers bleiben.
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus
Dachformen frei wählbar
Dachneigung
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Sinsheim

Einschränkungen

Es gilt eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer bleiben.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Heinzengrund'

Heinzengrund

Baugebiet und Umgebung

In Sinsheim-Ehrstädt wurde das Neubaugebiet "Heinzengrund" in Ortsrandlage erschlossen. Die Stadt Sinsheim bietet 14 Bauplätze zum Verkauf an. Die Baugrundstücke sind sofort bebaubar.

Ehrstädt liegt im hügeligen Kraichgau eingebettet in das Mühlbachtal. In Ehrstädt selbst gibt es das städtische Montessori Kinderhaus. Weitere Freizeitangebote in Ehrstädt und der großen Kreisstadt Sinsheim sind besonders für Familien mit Kindern interessant. Über das öffentliche Verkehrsnetz erreichen Sie Geschäfte für den täglichen Bedarf, die Kernstadt Sinsheim sowie die Anschlussstellen der Bundesautobahn A6.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15590
Grundstücksgröße: 478 qm
Kaufpreis : 157.740,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Susanne Pfeil
Abteilungsleiterin
Stadtverwaltung Sinsheim

Telefon: 07261/404-22507261/404-225
E-Mail: flm@sinsheim.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Frau Schumacher
Stadt Sinsheim

Telefon: 07261 404-14707261 404-147
E-Mail: baurecht@sinsheim.de



Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Sinsheim

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters