Am Heckacker 09 - Baugebiet 'Bründel'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Am Heckacker 09 - Baugebiet 'Bründel'

Die Stadt Sinsheim veräußert das Grundstück Flst.Nr. 4798/14 Gemarkung Dühren "Am Heckacker 9", in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Eschelbach). Das Grundstück ist mit einer Größe von 452 m² voll erschlossen und sofort bebaubar. Die Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wurden bis zur Grundstücksgrenze verlegt. 

Der Quadratmeterpreis liegt bei 440,00 € (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge). Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren kann pro Quadratmeter eine Ermäßigung pro Kind, jedoch für maximal drei Kinder, in Höhe von 10,00 € (max. 30,00 €) auf den Kaufpreis gewährt werden. 

Bei Bebauung des Grundstücks ist ein Einfamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan "Bründel".

Ein Erwerb ist nur für private Bauvorhaben als selbstgenutztes Eigenheim möglich. Es gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer verbleiben.

Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 13.09.2026.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 452 qm
Quadratmeterpreis 440,00 €/m2
Kaufpreis 198.880,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 4798/14
Straße / Hausnummer Am Heckacker
Bebauungsplan rechtskräftig seit 16.12.2021
Erschließungsdatum seit dem 20.06.2024
Bauzwang Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung, d.h. das Grundstück muss mindestens 10 Jahre im Eigentum des Käufers bleiben.
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus, Zweifamilienhaus, Tinyhaus
Dachformen Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Zeltdach
Dachneigung SD, WD, KwD 20-42°; PD 5-15°; ZD 20-25°
GFZ
GRZ 0,3
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 9,5 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Sinsheim

Einschränkungen

Es gilt eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer bleiben.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Bründel'

Bründel

Baugebiet und Umgebung

In Sinsheim-Dühren wurde das Neubaugebiet "Bründel" in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Eschelbach) erschlossen. Die Stadt Sinsheim bietet acht Bauplätze zum Verkauf an. Die Baugrundstücke sind sofort bebaubar. Die Erschließung ist bereits fertiggestellt.

Dühren ist ein Stadtteil der Großen Kreisstadt Sinsheim und bietet einen Kindergarten, Grundschule und Geschäfte für den täglichen Bedarf. Für Familien mit Kindern sind die vielfältigen Freizeitangebote in Dühren und der Großen Kreisstadt Sinsheim besonders interessant.

Dühren liegt westlich der Kernstadt in einem Seitental der Elsenz. Der Stadtbus bietet eine optimale Anbindung an die Kernstadt Sinsheim und das Umland an. In Sinsheim steht die S-Bahn zur Verfügung. Die Autobahn A6 ist in wenigen Minuten erreichbar.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR13777
Grundstücksgröße: 452 qm
Kaufpreis : 198.880,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Susanne Pfeil
Abteilungsleiterin
Stadtverwaltung Sinsheim

Telefon: 07261/404-22507261/404-225
E-Mail: flm@sinsheim.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

René Huber
Stadt Sinsheim

Telefon: 07261 - 404 14207261 - 404 142
Telefax: 07261 - 404 4563
E-Mail: baurecht@sinsheim.de



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