In Sinsheim-Dühren wurde das Neubaugebiet „Bründel“ in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Eschelbach) erschlossen. Zwei Grundstücke eignen sich für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern. Beide Grundstücke können auch von einem Projektentwickler erworben werden.
Die Stadt Sinsheim veräußert hier das Grundstück Flst.Nr. 4798/2, Am Heckacker 20 mit einer Größe von
815 m². Die Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Das Grundstück eignet sich für eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen.
Die Erschließung ist bereits fertig gestellt und ist sofort bebaubar. Der Quadratmeterpreis liegt bei 530,00 € (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge) somit 431.950,00 €.
Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser, nach Ablauf der Bewerbungsfrist, nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14.06.2026.
Lage
Dühren ist ein Ortsteil der Großen Kreisstadt Sinsheim und liegt westlich der Kernstadt in einem Seitental der Elsenz. Dühren bietet einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und Geschäfte für den täglichen Bedarf. Die vielfältigen Freizeitangebote von Dühren und der Großen Kreisstadt sind besonders für Familien mit Kindern interessant. Die Kernstadt Sinsheim ist über das öffentliche Verkehrsnetz (B292) in wenigen Minuten erreichbar, in nur wenigen Kilometern Entfernung gibt es einen Autobahnanschluss zur A6.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 815 qm |
| Quadratmeterpreis | 530,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
431.950,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 4798/2 |
| Straße / Hausnummer | Am Heckacker |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 16.12.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 20.06.2024 |
| Bauzwang | Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages. Eine Weiterveräußerung des Grundstücks im unbebauten Zustand ist ausgeschlossen. |
| Haustypen | Mehrfamilienhaus |
| Dachformen | versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach |
| Dachneigung | SD, 30-42°; vPD 20-42°; FD 0-5° |
| GFZ | |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | III |
| Maximale Gebäudehöhe | 11 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Sinsheim |
Es gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages. Eine Weiterveräußerung der Grundstücke in unbebauten Zustand ist ausgeschlossen.
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
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