Stromleitung entlang der westlichen Grundstücksgrenze.
Bestehender Strommast in der südwestlichen Grundstücksecke.
Eventuell wird an der südlichen Grundstücksgrenze eine Verlegung von Nahwärme- und Glasfaserleitungen erforderlich.
Bauweise:
offene und abweichende Bauweise
(§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 700 qm |
Quadratmeterpreis | 64,00 €/m2 |
Kaufpreis |
44.800,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 1120/56 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 06.04.2017 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Der Käufer verpflichtet sich, binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss auf dem Kaufgrundstück ein Wohnhaus bezugsfertig herzustellen, welches den Bestimmungen des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften entspricht. |
Haustypen | |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | SD/WD/ZD 22°-45° / PD 7°-45° |
GFZ | 0,6 |
GRZ | 0,3 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Sigmaringen |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Baugebiet Herrschaftsäcker in Jungnau steht 1 Baugrundstück zur Vermarktung. Das Grundstück ist erschlossen.
Bewerbungszeitraum: 20.11.2024 - 18.12.2024
Im Kaufpreis sind die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (Straßenerschließung, Kanal, Wasser und Klärwerk) und die erstmaligen Vermessungskosten enthalten.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für den Kanalkontrollschacht, den Strom- und den Wasseranschluss (für diese beiden wird dem Käufer ggf. jeweils ein Baukostenzuschuss durch den Versorger in Rechnung gestellt), die Kosten für die Verbindungsleitungen für Kanal, Wasser und Strom auf dem Grundstück, sowie die Kosten für die Telekommunikation, den Glasfaseranschluss und die spätere Gebäudeeinmessung, die Kosten für etwaige künftige Maßnahmen nach der Ersterschließung des betroffenen Baugebiets sowie die Kosten und Steuern des Erwerbs (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten). Diese sind vom Käufer zu tragen.
Auf das Förderprogramm Familien mit Kindern wird verwiesen. Die Stadt gewährt pro Kind unter 14 Jahren einen Zuschuss von 2.500 €, max. jedoch 10.000 € pro Förderfall. Wichtiger Hinweis: Im Jahr 2025 stehen voraussichtlich keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Zuschuss nach dem Förderprogramm Familien mit Kindern ist deshalb derzeit nicht möglich.
Auf die Energieeffizienz-Förderung der Stadt Sigmaringen wird verwiesen. Die Stadt gewährt bei Einhaltung der Kriterien eine Förderung von 5 € je m² Bauplatzfläche.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden Sie auf der städtischen Homepage unter:
https://www.sigmaringen.de/de/...
Ansprechpartner im Fachbereich Liegenschaften:
Manfred Riedißer
Tel. 07571 / 106-135
Alexandra Sieger
Tel. 07571 / 106-131
Laura Deschler
Tel. 07571 / 106-153
Daniela Bauser
Tel. 07571 / 106-149
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo.& Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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