Wohnbaugrundstück zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus (max. 6 WE zulässig).
Weitere Bauvorgaben sind den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 426 "Waldsiedlung-Ost" zu entnehmen.
Lage
Ortsteil Lintel
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 1239 qm |
| Quadratmeterpreis | 192,00 €/m2 |
| Mindestgebot |
237.888,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Flurstücknummer | 212 |
| Straße / Hausnummer | Bienenstraße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 26.06.2023 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | max. 2,5 Jahre nach Erwerb ist ein bezugsfertiges Gebäude zu errichten |
| Haustypen | Mehrfamilienhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 30-45 Grad |
| GFZ | |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
keine Bekannt
Das MFH-Grundstück wird gegen Höchstgebot verkaft.
Gebotsverfahren
Es dürfen natürliche Personen (volljährig/geschäftsfähig) sowie juristische Personen (Bauträger, Investoren, Genossenschaften etc.) am Gebotsverfahren teilnehmen. Auf dem Grundstück kann ein Mehrfamilienhaus mit maximal 6 Wohneinheiten errichtet werden. Es steht dem jeweiligen Erwerber frei, die Wohneinheiten als Mietwohnungen und/oder als Eigentumswohnungen an den Markt zu bringen.
Das jeweilige Gebot muss in Euro pro m² abgegeben werden.
Das Mindestgebot beträgt 192,- €/m².
Im Gebotspreis enthalten sind der Kaufpreisanteil für Grund- und Boden sowie die Vermessungskosten, der Ablösebetrag für den einmaligen Kanalanschlussbetrag nach KAG sowie eine anteilige Vorausleistung auf die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 10,- €/m². Die abschließenden Erschließungskosten werden erst nach endgültigem Ausbau der Erschließungsstraße ermittelt und mittels Beitragsbescheid und Berücksichtigung der Vorausleistung abgerechnet.
Die Erschließungskosten sind aktuell noch nicht in der voraussichtlichen Höhe bekannt. Sollten zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrages die Erschließungskosten kalkulierbar sein, kann dann alternativ bereits eine vollständige Ablösung der Erschließungskosten in der dann gegebenen Höhe vereinbart werden.
Der Gebotspreis der einzelnen Bewerber ist für andere Bewerber und die Verkäuferin während der laufenden Bewerbungsfrist nicht einsehbar. Gebote unterhalb des Mindestgebotes werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf der Bewerbungs- bzw. Gebotsfrist, erhält das höchste Gebot den Zuschlag für das MFH-Grundstück. Bei gleichen Höchstgeboten entscheidet grundsätzlich das Los über die Rangfolge der Gebote bzw. der Bewerber.
Auflagen/Vertragspflichten
Der Erwerber des MFH-Grundstücks hat folgende Vertragsgrundlagen zu erfüllen:
1. Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bauantrag bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab.
2. Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein bezugsfertiges Mehrfamilienhaus auf dem Kaufgrundstück.
3. Dem Erwerber ist es durch privatrechtliche Vereinbarung untersagt, die zu errichtenden Wohnungen zu gewerblichen Zwecken zu vermieten; ausgeschlossen sind somit
o Ferienwohnungen (auch dauerhaft vermietet)
o Boardinghouses / Serviced Apartments
o Monteursunterkünfte
o Sonstige Beherbergungsbetriebe
Die in diesem Fall Anwendung findenden Vertragspflichten (1-3) bilden die Vertragsgrundlage des Kaufvertrages und sind verbindlich durch den Erwerber einzuhalten. Sie werden durch Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten der Stadt Rheda-Wiedenbrück abgesichert. Verstößt der Erwerber gegen eine oder mehrere dieser Auflagen, ist die Stadt berechtigt, das Grundstück zurück zu nehmen. Details hierzu ergeben sich aus dem Kaufvertragsentwurf, welcher dem Erwerber zu gegebener Zeit vom Notar zur Verfügung gestellt wird.
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
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