BPL426-MFH04 - Baugrundstück Mehrfamilienhaus Bienenstraße

Grundstücks-Info

Beschreibung

BPL426-MFH04 - Baugrundstück Mehrfamilienhaus Bienenstraße

Wohnbaugrundstück zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus (max. 6 WE zulässig).
Weitere Bauvorgaben sind den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 426 "Waldsiedlung-Ost" zu entnehmen.

Lage

Ortsteil Lintel


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 1239 qm
Quadratmeterpreis 192,00 €/m2
Mindestgebot 237.888,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 212
Straße / Hausnummer Bienenstraße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 26.06.2023
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang max. 2,5 Jahre nach Erwerb ist ein bezugsfertiges Gebäude zu errichten
Haustypen Mehrfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 30-45 Grad
GFZ
GRZ 0,3
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Rheda-Wiedenbrück

Altlasten

keine Bekannt


Einschränkungen

Das MFH-Grundstück wird gegen Höchstgebot verkaft.

Gebotsverfahren

Es dürfen natürliche Personen (volljährig/geschäftsfähig) sowie juristische Personen (Bauträger, Investoren, Genossenschaften etc.) am Gebotsverfahren teilnehmen. Auf dem Grundstück kann ein Mehrfamilienhaus mit maximal 6 Wohneinheiten errichtet werden. Es steht dem jeweiligen Erwerber frei, die Wohneinheiten als Mietwohnungen und/oder als Eigentumswohnungen an den Markt zu bringen.

Das jeweilige Gebot muss in Euro pro m² abgegeben werden.
Das Mindestgebot beträgt 192,- €/m².


Im Gebotspreis enthalten sind der Kaufpreisanteil für Grund- und Boden sowie die Vermessungskosten, der Ablösebetrag für den einmaligen Kanalanschlussbetrag nach KAG sowie eine anteilige Vorausleistung auf die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 10,- €/m². Die abschließenden Erschließungskosten werden erst nach endgültigem Ausbau der Erschließungsstraße ermittelt und mittels Beitragsbescheid und Berücksichtigung der Vorausleistung abgerechnet.

Die Erschließungskosten sind aktuell noch nicht in der voraussichtlichen Höhe bekannt. Sollten zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrages die Erschließungskosten kalkulierbar sein, kann dann alternativ bereits eine vollständige Ablösung der Erschließungskosten in der dann gegebenen Höhe vereinbart werden.

Der Gebotspreis der einzelnen Bewerber ist für andere Bewerber und die Verkäuferin während der laufenden Bewerbungsfrist nicht einsehbar. Gebote unterhalb des Mindestgebotes werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.

Nach Ablauf der Bewerbungs- bzw. Gebotsfrist, erhält das höchste Gebot den Zuschlag für das MFH-Grundstück. Bei gleichen Höchstgeboten entscheidet grundsätzlich das Los über die Rangfolge der Gebote bzw. der Bewerber.

Auflagen/Vertragspflichten


Der Erwerber des MFH-Grundstücks hat folgende Vertragsgrundlagen zu erfüllen:

1. Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bauantrag bzw.  gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab.

2. Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein bezugsfertiges Mehrfamilienhaus auf dem Kaufgrundstück.

3. Dem Erwerber ist es durch privatrechtliche Vereinbarung untersagt, die zu errichtenden Wohnungen zu gewerblichen Zwecken zu vermieten; ausgeschlossen sind somit
o Ferienwohnungen (auch dauerhaft vermietet)
o Boardinghouses / Serviced Apartments
o Monteursunterkünfte
o Sonstige Beherbergungsbetriebe

Die in diesem Fall Anwendung findenden Vertragspflichten (1-3) bilden die Vertragsgrundlage des Kaufvertrages und sind verbindlich durch den Erwerber einzuhalten. Sie werden durch Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten der Stadt Rheda-Wiedenbrück abgesichert. Verstößt der Erwerber gegen eine oder mehrere dieser Auflagen, ist die Stadt berechtigt, das Grundstück zurück zu nehmen. Details hierzu ergeben sich aus dem Kaufvertragsentwurf, welcher dem Erwerber zu gegebener Zeit vom Notar zur Verfügung gestellt wird.


Infrastruktur

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung



Stadtplan von Rheda-Wiedenbrück
Objekt-Nr.: GR15142
Grundstücksgröße: 1239 qm
Mindestgebot : 237.888,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Celine Meier
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 0524296338605242963386
E-Mail: celine.meier@rh-wd.de



Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Rheda-Wiedenbrück

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters