Baugebiet 'Gewerbefläche Gebiet "Lachenhau"' 72766 Reutlingen

Bewegen Sie die Maus über die Grundstücke, um Details zu den einzelnen Grundstücken zu erfahren.


Grundstück: Gewerbegrundstück Flst. 1360/1, Mittelstadt
Status: reserviert
Größe: 3690 m2
Preis: 553.500,00 €
Vollgeschosse: III
GFZ: 1,6
GRZ: 0,8
Dachform:
Bauweise: Bürogebäude, Lager- und Werkhalle
Nutzungsart: Gewerbegebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen

Gewerbefläche Gebiet "Lachenhau"

Das Gewerbegebiet "Lachenhau" befindet sich im Osten der Reutlinger Bezirksgemeinde Mittelstadt und wurde sukzessive über Jahrzehnte aufgesiedelt. Am Ende der Gotenstraße ist eine Teilfläche des Gewerbegrundstücks Flst. 1360/1, Gemarkung Mittelstadt, bisher keiner Entwicklung zugeführt worden. Hier soll nun eine gewerbliche Nutzung erfolgen. Die Teilfläche ist aus dem hier befindlichen Lageplan ersichtlich.

Sollten Sie Interesse an diesem gewerblichen Grundstück im Gebiet "Lachenhau" haben und Ihr Unternehmen zu den Verkaufskriterien passen, dann bewerben Sie sich bitte ab Donnerstag, den 05.12.2024 bis spätestens Mittwoch, den 15.01.2025, direkt hier. Wir werden anschließend ab Ende Januar 2025 mit allen zu den Suchkriterien passenden Unternehmen persönliche Einzelgespräche führen, um die Vergabe der Gewerbegrundstücke vorzunehmen. In diesem Fall kommen wir mit einem Terminvorschlag auf Sie zu.

Das hier ausgeschriebene Grundstück ist eine Teilfläche des Stammgrundstücks Flst. 1360/1, Gemarkung Mittelstadt. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Teilung des Grundstück (bei entsprechendem Konzept und Bewerbungslage).
Die Vermessung der Fläche wird im Rahmen eines abzuschließenden Kaufvertrages in Auftrag gegeben.

Sollten Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, dann können Sie sich gerne per E-Mail unter gewerbeflaechen@reutlingen.de an uns wenden. Wir nehmen dann anschließend Kontakt zu Ihnen auf.

Beachten Sie bitte zusätzlich die Bestimmungen des Bebauungsplans in Bezug auf Ihr konkretes Bauvorhaben. Der geltende Bebauungsplan (Textteil, Begründung, Planteil mit Legende) sowie weitere Informationen sind im Flächenprofil hinterlegt.

Wichtig: Im Verkaufsprozess muss der Umgang mit der planungsrechtlich festgesetzten, aber nicht ausgebauten Straßenfläche geklärt werden. Denkbar ist der Verkauf der Fläche, aber auf absehbare Zeit wird die öffentliche Verkehrsfläche nicht realisiert. Die Stadt Reutlingen möchte sich für die Zukunft trotzdem die Option freihalten, eine öffentliche Verkehrsfläche erstellen zu können. Daher wird eine grundbuchrechtliche Rückerwerbsvormerkung bzgl. der Straßenfläche für die Teilfläche eingetragen. Der Rückerwerb erfolgt zu den selben Konditionen wie im Rahmen der Veräußerung.

Nähere Informationen zur Lage und zum Grundstück, sowie dem geltenden Bebauungsplan, können über den digitalen Stadtplan eingesehen werden unter: Stadtplan Reutlingen. Hier kann im Suchfeld die Flurstücksnummer 1360/1, Gemarkung Mittelstadt, eingegeben werden.

Weitere Angaben

Lage

Das Grundstück liegt am östlichen Rand der Reutlinger
Bezirksgemeinde Mittelstadt, im bestehenden Gewerbegebiet
"Lachenhau".

Das gesamte Gewerbegebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 20 ha.

Die Anbindung des Gewerbegebiets an das überörtliche Straßennetz erfolgt über die Straße "Lachenhauweg" hin zur Landstraße 374. Eine nahe Anbindung an die Bundesstraße Richtung Reutlingen/Tübingen oder Stuttgart ist dadurch gegeben. Die nächste Bushaltestelle „Metzinger Straße“ der Linien 6 und 61 sind in fußläufiger Entfernung erreichbar. Dort verkehren auch überörtliche Buslinien in benachbarte Gemeinden.

Baugrund

Ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebiet.

Altlasten

Für das Grundstück im Gebiet "Lachenhau" liegen keine öffentlich-rechtlichen Altlasten vor.

Einschränkungen

  • Es wird lediglich eine Teilfläche des Stammgrundstücks Flst. 1360/1, Gemarkung Mittelstadt, veräußert. Die genaue Flächengröße und der Zuschnitt sind noch zu klären. Die Vermessung der Teilfläche hat noch nicht stattgefunden und wird im Zuge des Kaufvertrages durchgeführt. Die Kosten der Vermessung und Teilung des Grundstücks trägt der Erwerber.
  • Das Grundstück Flst. 1360/36, Gemarkung Mittelstadt, ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
  • Im östlichen und südlichen Bereich liegt eine Leitung zugunsten der FairNetz GmbH mit zugehöriger Umspannstation. Die Leitung wird im Zuge einer Veräußerung grundbuchrechtlich gesichert.
  • Im östlichen und westlichen Bereich liegen Entwässerungskanäle der Stadt Reutlingen. Die Leitungen werden im Zuge einer Veräußerung grundbuchrechtlich gesichert.
  • Im südlichen Bereich liegt ein grundbuchrechtliches Leitungsrecht zugunsten der Stadt Reutlingen betreffend einer Wasserleitung.
  • Über das Grundstück verläuft eine Hochspannungsleitung der TransnetBW. Bauvorhaben sind eng mit dem Leitungsträger abzustimmen, eine Bebauung kann aber unter Einhaltung der Vorgaben genehmigt werden.
  • Der Erwerber verpflichtet sich, sein Bauvorhaben entsprechend den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans zu erstellen. Der textliche Teil des geltenden Bebauungsplans nebst Lageplan finden Sie in der Anlage.
  • Bei städtischen Gewerbeflächenveräußerungen werden standardmäßig folgende Bedingungen aufgenommen:
    • Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung (Bezugsfertig)
    • Wiederkaufsrecht bzgl. Fristeinhaltung der Bauverpflichtung und unbebauter Weiterveräußerung
    • Nachzahlungsverpflichtung für den Einbau von Wohnraum
  • Folgende Verkaufskriterien werden auf Basis der geltenden Bebauungspläne Stand heute angenommen:
    • Ansiedlung kleinerer und mittlerer Gewerbe- und Handwerksbetriebe
    • Betriebe, die an ihrem jetzigen Standort nicht genügend Entwicklungsmöglichkeiten besitzen und aus der Ortslage aussiedeln
    • Existenz- und Neugründer
    • Einhaltung der laut Bebauungsplan zulässigen Nutzung und Rahmenbedingungen

Nicht gefunden was Sie suchen?

Zurück zum Stadtportal von Reutlingen


Grundstücke

Folgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.


Ansprechpartner

Hr. Fabian Schäufele / Hr. Stefan Peterhansl
Stadt Reutlingen

Telefon: 07121 303 - 2543 / -420407121 303 - 2543 / -4204
E-Mail: stefan.peterhansl@reutlingen.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Bürgerbüro Bauen
Bereich: Bau- und Planungsberatung

Telefon: 07121/303-560007121/303-5600
Telefax: 07121/303-5505
E-Mail: buergerbuerobauen@reutlingen.de

Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Reutlingen

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters


Dokumente

Pläne
Richtlinien und Vorschriften

Fakten

Stadt / Gemeinde: Reutlingen
Nutzungsart: Gewerbegebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 150,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 3690 m2 bis 3690 m2
Grundstücke in Baugebiet: 1
Freie Grundstücke: 0
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 16.10.1998
Baugebiets-Id: BG2290
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

VDSL
DSL
Kabelanschluss
Glasfaseranschluss

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Schwimmbäder / Badeseen
Ärzte
Kindergarten
Mobiler Pflegedienst
Krankenhäuser / Kliniken
Kinderkrippe
Einkaufsmöglichkeiten
Schulen
Sozialstationen
Kitas
Öffentlicher Personennahverkehr
Sporteinrichtungen
Spielplätze