Neben Familieneigenheimen in Form von Einzel-, Doppel-, Reihen- undKettenhäusern, sollen hier im Baugebiet in verträglicher Mischung Möglichkeiten fürkostengünstige, barrierefreie Geschosswohnungen geschaffen werden.
Ziel ist, dass ein neues Wohngebiet mit einer kinder- undfamilienfreundlichen Bau- und Freiraumstruktur und einem einprägsamenund unverwechselbaren Charakter entsteht.
Auf dem Bauplatz 002 kann man ein Einzelfamilienhaus oder ein Doppelfamilienhaus bauen.
Weitere Informationen zur Bebauungsform wie zum Beispiel Dachneigung oder Gebäudehöhe können Sie dem Bebauungsplan entnehmen.
Lage
Der Bauplatz 02 (Flurstück 4452/0) befindet sich am Anfang der Baugebietes und zwar in dem schon bestehenden Hölderlinweg.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 407 qm |
| Quadratmeterpreis | 620,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
252.340,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 4452 |
| Straße / Hausnummer | Hölderlinweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 26.03.2026 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Mit Abschluss des Kaufvertrags verpflichten sich die Erwerber auf dem Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der Gemeinde über die Bebaubarkeit ein bezugsfertiges Wohngebäude (Bauverpflichtung) zu errichten. Das Baugrundstück darf nicht vor Bezugsfertigkeit verkauft werden. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach, Walmdach |
| Dachneigung | s. Bebauungsplan |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Plüderhausen |
Es liegt ein geotechnisches Erschließungsgutachten vor, welches als Anlage eingesehen werden kann.
siehe Kampfmittelvoruntersuchung
Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das erstellte Wohngebäude bzw. mindestens die Hauptwohnung nach Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von 5 Jahre selbst zu beziehen und zu bewohnen. Wohnungs- und Teileigentumseinheiten dürfen nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Bezugsfertigstellung veräußert werden.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet Hohrain Gländ I liegt nordöstlich zwischen der Gemeinde Plüderhausen und der Gemeinde Urbach. Besonders die Nähe zu den Naherholungsgebieten macht es zu einem besonders anziehenden Wohnraum und steigert die Lebensqualität. Neben Familieneigenheimen in Form von Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern, sollen hier in verträglicher Mischung Möglichkeiten für kostengünstige, barrierefreie Geschosswohnungen geschaffen werden.
Bewerbungszeitraum: 01.05.2026 - 21.06.2026
Die positive Bevölkerungsentwicklung in der Region Stuttgart führt auch in der Gemeinde Plüderhausen zu einer regen Nachfrage nach Wohnraum.
Durch die Entstehung des Baugebiets Hohrain Gländ I wird dieser zusätzliche, dringend nachgefragte Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen und des Ortszentrums geschaffen, was zu einer langfristigen Stabilisierung und Stärkung dieser Einrichtungen beiträgt.
Neben Familieneigenheimen in Form von Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern, sollen hier in verträglicher Mischung Möglichkeiten für kostengünstige, barrierefreie Geschosswohnungen geschaffen werden.
Ziel ist, dass ein neues Wohngebiet mit einer kinder- und familienfreundlichen Bau- und Freiraumstruktur und einem einprägsamen und unverwechselbaren Charakter entsteht. Durch barrierefreie öffentliche Räume und ein Angebot an behinderten- und seniorengerechtem Wohnraum in Form von kleinteiligem Geschosswohnungsbau, soll darüber hinaus ein Wohnort für unterschiedliche Lebensphasen und Lebensentwürfe geschaffen werden.
Die Entwicklung des Baugebietes Hohrain Gländ I bildet einen wichtigen städtebaulichen Baustein für die Ausformung des nordöstlichen Siedlungsrandes der Gemeinde Plüderhausen.
Es umfasst eine Fläche von ca. 8,49 ha.
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