Baugrundstück liegt am nordwestlichen Ortsrand von Mögglingen und kann mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden.
Lage
Das Baugrundstück liegt im Baugebiet „Im Hardt“ am nordwestlichen
Ende von Mögglingen in bester Südhanglage mit einer wunderbaren Aussicht
auf den Rosenstein und den Albtrauf. Das Gebiet ist eingeschlossen
von Wohngebieten im Süden und Westen und landwirtschaftlichen Flächen im
Norden und Osten. In der Nähe befinden sich die Vereinsanlagen der
Kleintierzüchter und des Schützenvereins. Der Mögglinger Bahnhof mit
Halbstundentakt zwischen Aalen und Stuttgart ist fußläufig in etwa 10
Minuten, der Mögglinger Ortskern in etwa 15 Minuten erreichbar. Der
Kindergarten mit Kinderkrippe St. Maria ist nur etwa 5 Gehminuten entfernt.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 642 qm |
| Quadratmeterpreis | 280,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
179.760,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 2715 |
| Straße / Hausnummer | Am Limes |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Der Baubeginn muss innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss bzw. Baufreigabe erfolgen; innerhalb von vier Jahren ist das Gebäude bezugsfertig zu erstellen. |
| Haustypen | Einfamilienhaus |
| Dachformen | frei wählbar |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | |
| Maximale Gebäudehöhe | 8 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Mögglingen |
Es gelten die Bauvorschriften des Bebauungsplans "Im Hardt".
Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich die Erwerber auf
dem Baugrundstück innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss mit dem
Bau eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen
Wohngebäudes zu beginnen und dieses innerhalb von 4 Jahren ab
Vertragsabschluss bezugsfertig herzustellen (Bauverpflichtung).
Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das auf dem
Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude innerhalb von 12 Monaten nach
Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens bis
zum Ablauf von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu
bewohnen (Wohnverpflichtung). Der Erwerber verpflichtet sich dazu, das
ihm zugeteilte Baugrundstück für die Dauer von 4 Jahren ab
Vertragsabschluss nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde
Mögglingen entgeltlich an einen Dritten zu veräußern. Die schriftliche
Zustimmung der Gemeinde Mögglingen ist auch für den Fall eines
Grundstücktausches, der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder
durch den Insolvenzverwalter, sowie für die Belastung des
Baugrundstücks mit einem Erbbaurecht einzuholen
(Veräußerungs-/Belastungsbeschränkung).
Weitere Details entnehmen Sie dem Bebauungsplan in seinem Textteil.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
In der Gemeinde Mögglingen gibt es viele verschiedene Baugebiete, welche zum Teil schon fertig bebaut sind. Es gibt aber auch noch einige schöne Grundstücke, die noch darauf warten bebaut zu werden. Es sind derzeit 6 Bauplätze in Wohngebieten zu erwerben.
BEWERBUNGSPHASE VON 10.07.2026 BIS 04.09.2026
In der schönen Gemeinde Mögglingen gibt es einzelne Baugrundstücke, welche noch zu erwerben sind. Diese sind an verschiedenen Stellen im Ort verteilt.
Die Bauplätze sind zur Wohnbebauung und Eigennutzung vorgesehen. Die einzelnen Voraussetzungen der Baugrundstücke wie Ausrichtung des Hauses, Dachneigung, Standort etc. ergeben sich aus dem Bebauungsplan. Dieser kann direkt beim Grundstück eingesehen werden.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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