GS 19 Verkauf - Baugebiet 'Schwesternareal'

Grundstücks-Info

Beschreibung

GS 19 Verkauf - Baugebiet 'Schwesternareal'

Das Grundstück GS 19 wird von der Stadt Lindenberg zu einem Preis von 455 €/m² verkauft.

Die Vergabe erfolgt über die geltenden Vergaberichtlinien.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 695 qm
Quadratmeterpreis 455,00 €/m2
Kaufpreis 316.225,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten,
Bebauungsplan rechtskräftig seit 16.12.2024
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Verpflichtungen: 1. Einreichung Genehmigungsunterlagen 24 Monate ab Kaufvertragsabschluss 2. Baubeginn 18 Monate ab Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird 3. Fertigstellung und Bezug 36 Monate ab Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird
Haustypen Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 17°-35°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Lindenberg i. Allgäu

Baugrund

Bodengutachten

Zur Beurteilung des Untergrundes erfolgte die Erstellung von Bodengutachten. Diese stehen als Unterlagen zur Verfügung. Mit Ihrer Bewerbung auf Grundstücke bestätigen Sie, dass Sie die Gutachten zur Kenntnis genommen haben.


Einschränkungen

Kaufpreis

Die genannten Grundstückspreise gelten als „erschlossen“, d.h. Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten.Kosten
für andere Erschließungsmaßnahmen, insbesondere Abwasser, Wasser, Gas, Strom, Telekommunikation sowie Kosten für Vermessung des Grundstücks sind nicht enthalten. Das gilt ebenso für Notarkosten und Grunderwerbssteuer.

Fristen

Der Käufer hat innerhalb von längstens 24 Monaten ab Kaufvertragsabschluss vollständige und genehmigungsfähige Genehmigungsunterlagen für sein Bauvorhaben bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Der Käufer hat innerhalb von längstens 18 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.

Der Käufer hat innerhalb von längstens 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird, das Wohngebäude fertigzustellen und das Wohngebäude mit gemeldetem und tatsächlichem Hauptwohnsitz zu beziehen.

Der Käufer muss seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz bis zum Ablauf von fünf Jahren ab gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitznahme in dem auf dem Grundstück errichteten Wohngebäude haben.

Der Käufer darf das unbebaute oder bebaute Grundstück vor Ablauf der 5 Jahresfrist nicht ganz oder teilweise an Dritte veräußern.

Die Stadt Lindenberg behält sich ausdrücklich vor, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Inhalt des Grundstückskaufvertrages abweichend von den vorgenannten Bedingungen zu gestalten.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Schwesternareal'

Schwesternareal

Baugebiet und Umgebung

Verkauf von 5 Grundstücken am Nadenberg

Als Mittelzentrum im Westallgäu ist die Stadt Lindenberg i. Allgäu ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Damit einher geht ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum, das die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erfordert, um die Funktion der Stadt Lindenberg i. Allgäu, den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität zu erhalten. 

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu beabsichtigt, zur Schaffung von Wohnflächen die städtebauliche Entwicklung der zentrumsnahen und bislang untergenutzten Flächen des Schwesternareals zwischen dem Wohngebiet „Am Feriendorf Süd“ und der Nadenbergstraße umzusetzen.

Am 18.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Lindenberg i. Allgäu den Bebauungsplan „Schwesternareal“ und der 4. Änderung des Bebauungsplans „Mittlerer Nadenberg“ als Satzung beschlossen. MIt der ortüblichen Bekanntmachung am trat der Bebaungsplan Inkraft.

Die Stadt veräußert 5 Baugrundstücke.

Ein andere Eigentümerin in dem Baugebiet vergibt 10 Baugrundstücke im Rahmen von Erbbaurechten.

Auf die 5 städtischen Baugrundstücke und die 10 Baugrundstücke der anderen Eigentümerin kann sich hier im Baupilot beworben werden. Aktuell stehen hier nun die 5 städtischen Baugrundstück zur Vergabe bereit.

Verfahren

Grundlage für die Vergabe der 5 städtischen Grundstücke bilden die Vergaberichtlinien, die hier zur Verfügung gestellt werden. Mit Ihrer Bewerbung auf Grundstücke bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinien zur Kenntnis genommen haben, und diese als Grundlage anerkennen. Falsche oder unvollständige Angaben oder verschwiegene Tatsachen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder - nach der Vergabeentscheidung - zu einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes führen. Zudem können falsche oder unvollständige Angaben oder verschwiegene Tatsachen von strafrechtlicher Relevanz sein.

Sie können sich auf alle 5 Grundstücke bewerben. Dabei geben Sie dann auch eine Priorisierung der Grundstücke ab. Anhand dieser erfolgt dann eine Beschlussfassung der Zuteilung der Grundstücke im Stadtrat der Stadt Lindenberg.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14757
Grundstücksgröße: 695 qm
Kaufpreis : 316.225,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Dieses Baugebiet ist derzeit noch in der Planungsphase. Anfragen sind daher momentan nicht möglich.


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Ansprechpartner

Jan-Michael Schmiz
Stadtbaumeister
Stadt Lindenberg

Telefon: 08381/803-3008381/803-30
Telefax: 08381/803-84
E-Mail: jan-miachel.schmiz@lindenberg.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Andreas Sutter
Baurecht
Stadt Lindenberg i. Allgäu

Telefon: 08381/803-3808381/803-38
E-Mail: andreas.sutter@lindenberg.de



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