Das Grundstück GS 18 wird von der Stadt Lindenberg zu einem Preis von 455 €/m² verkauft.
Die Vergabe erfolgt über die geltenden Vergaberichtlinien.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 680 qm |
| Quadratmeterpreis | 455,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
309.400,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 16.12.2024 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Verpflichtungen: 1. Einreichung Genehmigungsunterlagen 24 Monate ab Kaufvertragsabschluss 2. Baubeginn 18 Monate ab Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird 3. Fertigstellung und Bezug 36 Monate ab Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 17°-35° |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Lindenberg i. Allgäu |
Bodengutachten
Zur Beurteilung des Untergrundes erfolgte die Erstellung von Bodengutachten. Diese stehen als Unterlagen zur Verfügung. Mit Ihrer Bewerbung auf Grundstücke bestätigen Sie, dass Sie die Gutachten zur Kenntnis genommen haben.
Kaufpreis
Die genannten Grundstückspreise gelten als „erschlossen“, d.h. Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten.Kosten
für andere Erschließungsmaßnahmen, insbesondere Abwasser, Wasser, Gas, Strom, Telekommunikation sowie Kosten für Vermessung des Grundstücks sind nicht enthalten. Das gilt ebenso für Notarkosten und Grunderwerbssteuer.
Fristen
Der Käufer hat innerhalb von längstens 24 Monaten ab Kaufvertragsabschluss vollständige und genehmigungsfähige Genehmigungsunterlagen für sein Bauvorhaben bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Der Käufer hat innerhalb von längstens 18 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.
Der Käufer hat innerhalb von längstens 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Ausstellung einer Erklärung, dass auf das Genehmigungsverfahren verzichtet wird, das Wohngebäude fertigzustellen und das Wohngebäude mit gemeldetem und tatsächlichem Hauptwohnsitz zu beziehen.
Der Käufer muss seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz bis zum Ablauf von fünf Jahren ab gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitznahme in dem auf dem Grundstück errichteten Wohngebäude haben.
Der Käufer darf das unbebaute oder bebaute Grundstück vor Ablauf der 5 Jahresfrist nicht ganz oder teilweise an Dritte veräußern.
Die Stadt Lindenberg behält sich ausdrücklich vor, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Inhalt des Grundstückskaufvertrages abweichend von den vorgenannten Bedingungen zu gestalten.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Verkauf von 5 Grundstücken am Nadenberg
Als Mittelzentrum im Westallgäu ist die Stadt Lindenberg i. Allgäu ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Damit einher geht ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum, das die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erfordert, um die Funktion der Stadt Lindenberg i. Allgäu, den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität zu erhalten.
Die Stadt Lindenberg i. Allgäu beabsichtigt, zur Schaffung von Wohnflächen die städtebauliche Entwicklung der zentrumsnahen und bislang untergenutzten Flächen des Schwesternareals zwischen dem Wohngebiet „Am Feriendorf Süd“ und der Nadenbergstraße umzusetzen.
Am 18.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Lindenberg i. Allgäu den Bebauungsplan „Schwesternareal“ und der 4. Änderung des Bebauungsplans „Mittlerer Nadenberg“ als Satzung beschlossen. MIt der ortüblichen Bekanntmachung am trat der Bebaungsplan Inkraft.
Die Stadt veräußert 5 Baugrundstücke.
Ein andere Eigentümerin in dem Baugebiet vergibt 10 Baugrundstücke im Rahmen von Erbbaurechten.
Auf die 5 städtischen Baugrundstücke und die 10 Baugrundstücke der anderen Eigentümerin kann sich hier im Baupilot beworben werden. Aktuell stehen hier nun die 5 städtischen Baugrundstück zur Vergabe bereit.
Verfahren
Grundlage für die Vergabe der 5 städtischen Grundstücke bilden die Vergaberichtlinien, die hier zur Verfügung gestellt werden. Mit Ihrer Bewerbung auf Grundstücke bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinien zur Kenntnis genommen haben, und diese als Grundlage anerkennen. Falsche oder unvollständige Angaben oder verschwiegene Tatsachen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder - nach der Vergabeentscheidung - zu einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes führen. Zudem können falsche oder unvollständige Angaben oder verschwiegene Tatsachen von strafrechtlicher Relevanz sein.
Sie können sich auf alle 5 Grundstücke bewerben. Dabei geben Sie dann auch eine Priorisierung der Grundstücke ab. Anhand dieser erfolgt dann eine Beschlussfassung der Zuteilung der Grundstücke im Stadtrat der Stadt Lindenberg.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Lindenberg i. Allgäu