Flurstück 934 - Baugebiet 'Baugrundstücke Buschhütten - Am Hofgut - 2. Vergabeverfahren'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück 934 - Baugebiet 'Baugrundstücke Buschhütten - Am Hofgut - 2. Vergabeverfahren'


Fakten

Nutzung Mischgebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 537 qm
Flurstücknummer 934
Straße / Hausnummer Am Hofgut
Bebauungsplan rechtskräftig seit 23.06.1994
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Die Bauplatzbewerber:innen verpflichten sich vertraglich innerhalb von 18 Monaten nach Erwerb mit dem Bau zu beginnen. Das Baugrundstück ist innerhalb eines Zeitraumes von 3 (drei) Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bezugsfertig zu bebauen (Bauverpflichtung).
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen
Dachneigung
GFZ 1,2
GRZ 0,6
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Kreuztal

Kosten

Kaufpreis 80.550,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Quadratmeterpreis 150,00 €/m2

Altlasten

Es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass die Baugrundstücke durch Kampfmittel belastet sind. Bei Ausschachtungsarbeiten muss daher entsprechend vorsichtig gearbeitet werden.


Einschränkungen

  • Alle Neubauvorhaben müssen mit dem Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbands Westfalen Lippe abgestimmt werden.
      
  • Eigennutzungsverpflichtung: Die Bauplatzbewerber:innen haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 5 (fünf) Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.
      
  • Sollten beim Straßenendausbau Restflächen entstehen, sind die Erwerber der Baugrundstücke entweder verpflichtet, diese Restflächen zu erwerben oder sie an die Stadt Kreuztal als Baulastträger zu verkaufen. 
      
  • Sofern dies erforderlich ist, haben es die Käufer der Baugrundstücke entschädigungslos zu dulden, dass die Rückenstütze der Bordanlagen sowie Böschungsflächen auf den Kaufgrundstücken liegen.
      
  • Sollten Beleuchtungsmasten der Straßenbeleuchtung im Grenzbereich der Kaufgrundstücke liegen, haben die Käufer dies entschädigungslos zu dulden.
      
  • Für das Flurstück 935 ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich. Diese ist mit den beteiligten Stellen bereits vorab abgestimmt und wird Ihnen ohne Zusatzkosten mit der Baugenehmigung positiv beschieden.

Weiteres finden Sie in den angehängten Dokumenten.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Baugrundstücke Buschhütten - Am Hofgut - 2. Vergabeverfahren'

Baugrundstücke Buschhütten - Am Hofgut - 2. Vergabeverfahren

Baugebiet und Umgebung

Die Stadt Kreuztal verkauft vier Wohnbugrundstücke im Stadtteil Buschhütten Langenau - Am Hofgut.

Bewerbungszeitraum: 15.10.2026 bis 20.12.2026 inkl. erforderlicher Nachweise!

Das Baugebiet liegt auf dem ca. 21.500 m² geschichtsträchtigen Areal  "Hofgut Langenau" im Buschhüttener Ortsteil Langenau. In Kombination mit den vorhandenen denkmalgeschützten Gebäuden sollen auf dem Gelände des früheren Adelssitzes von Langenau weitere vier Einfamilienhäuser errichtet werden. Eine fünfgruppige Kindertagesstätte hat ihren Betrieb bereits aufgenommen. 

Mit dem Förderprogramm "Junge Familien/Junges Leben und Wohnen" fördert die Stadt Kreuztal den Erwerb eines städtischen Grundstückes mit bis zu 7.500 €, wenn die im Programm genannten Voraussetzungen erfüllt sind: https://www.kreuztal-familie.d...

Zur allgemeinen Verfahrensweise beachten Sie die beigefügten Vergabekriterien- bzw. Richtlinien.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15975
Grundstücksgröße: 537 qm
Kaufpreis : 80.550,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Nadine Becker
Sachbearbeiterin
Stadt Kreuztal

Telefon: 02732514350273251435
E-Mail: n.becker@kreuztal.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Sarah Celik
Sachbearbeiterin
Stadt Kreuztal

Telefon: 02732/51-47302732/51-473
E-Mail: s.celik@kreuztal.de



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