Bauplatz Nr. 5 - Baugebiet 'Baugebiet Moos I - TRANCHE 1'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz Nr. 5 - Baugebiet 'Baugebiet Moos I - TRANCHE 1'

Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00€/m² festgelegt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 1 werden die Bauplätze Nr. 2 bis 7 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die sechs Grundstücke werden im Einheimischenmodell vergeben.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Dezember 2025 und endet am 26. Januar 2026.

Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Bachtobel" finden. 

Hinweise zur Bewerbung:

Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum Einheimischenmodell vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im Einheimischenmodell (Wohnbauflächenvergaberichtlinien I). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.

Es können nur Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Bewerber/Die Bewerberin bzw. die Paarbewerbung darf maximal über ein Vermögen von 234.175 € (Durchschnitt der zu vergebenden Grundstückswerte) verfügen.
  2. Der Bewerber/Die Bewerberin darf nicht bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Kressbronn a. B. sein.
  3. Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Bewerbers/der Bewerberin pro Jahr darf 61.416 € (aktuellster Wert des durchschnittliches Jahreseinkommen vom Statistischen Landesamt) nicht überschreiten. Liegt eine Paarbewerbung vor, darf der addierte Gesamtbetrag der Einkünfte beider Bewerber/Bewerberinnen den Betrag von 122.832 € nicht übersteigen. Die Obergrenze wird je unterhaltspflichtigem Kind um 9.400 € angehoben. Dieser Erhöhungsbetrag gilt auch bei Paarbewerbungen nur in einfacher Höhe.

Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.

Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (271.150,00 €) beizufügen.

Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur Nachweispflicht im Rahmen des Einheimischenmodells zur Vergabe von Wohnbauplätzen. 

Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.

Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen gleichzeitig eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die sechs Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 374 qm
Quadratmeterpreis 725,00 €/m2
Kaufpreis 271.150,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 8387
Straße / Hausnummer Im Kirschgarten
Bebauungsplan rechtskräftig seit 20.03.2025
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang
Haustypen Doppelhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 25-35 Grad
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II + UG + OG
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Kressbronn am Bodensee

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Baugebiet Moos I - TRANCHE 1'

Baugebiet Moos I - TRANCHE 1

Baugebiet und Umgebung

Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Moos I“ nach dem Vergabeverfahren im Einheimischenmodell

Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00€/m² festgelegt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 1 werden die Bauplätze Nr. 2 bis 7 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die sechs Grundstücke werden im Einheimischenmodell vergeben.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Dezember 2025 und endet am 26. Januar 2026.

Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Bachtobel" finden. 

Hinweise zur Bewerbung:

Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum Einheimischenmodell vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im Einheimischenmodell (Wohnbauflächenvergaberichtlinien I). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.

Es können nur Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Bewerber/Die Bewerberin bzw. die Paarbewerbung darf maximal über ein Vermögen von 234.175 € (Durchschnitt der zu vergebenden Grundstückswerte) verfügen.
  2. Der Bewerber/Die Bewerberin darf nicht bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Kressbronn a. B. sein.
  3. Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Bewerbers/der Bewerberin pro Jahr darf 61.416 € (aktuellster Wert des durchschnittliches Jahreseinkommen vom Statistischen Landesamt) nicht überschreiten. Liegt eine Paarbewerbung vor, darf der addierte Gesamtbetrag der Einkünfte beider Bewerber/Bewerberinnen den Betrag von 122.832 € nicht übersteigen. Die Obergrenze wird je unterhaltspflichtigem Kind um 9.400 € angehoben. Dieser Erhöhungsbetrag gilt auch bei Paarbewerbungen nur in einfacher Höhe.

Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.

Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (271.150,00 €) beizufügen.

Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur Nachweispflicht im Rahmen des Einheimischenmodells zur Vergabe von Wohnbauplätzen. 

Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.

Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen gleichzeitig eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die sechs Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14102
Grundstücksgröße: 374 qm
Kaufpreis: 271.150,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


Exposé downloaden
auf Merkliste setzen


Ansprechpartner

Magdalena Sauter
Sachgebietsleitung Bau- und Umweltverwaltung
Gemeinde Kressbronn a. B.

Telefon: 07543/9662-3707543/9662-37
E-Mail: baupilot@kressbronn.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Magdalena Sauter
Sachgebietsleitung Bau- und Umweltverwaltung
Gemeinde Kressbronn a. B.

Telefon: 07543/9662-3707543/9662-37
E-Mail: baupilot@kressbronn.de



Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Kressbronn am Bodensee

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters