Zum Verkauf steht folgender Bauplatz im Baugebiet Krützboomweg in bester Lage in Krefeld im Stadtteil Fischeln, welcher gegen Höchstgebot veräußert wird.
Gemarkung Fischeln, Flur 14, Flurstück 4757, 294 m² groß;
erschließungsbeitragsfrei, kanalanschlussbetragspflichtig.
Mindestgebot 167.580,00 EUR.
Unter dem Reiter „Dokumente“ finden Sie detaillierte Informationen wie Bebauungsvorgaben, den Ausschnitt aus dem Bebauungsplan, Gestaltungsvorgaben, Verpflichtungen sowie weitere relevante Unterlagen.
Lage
Anschrift: Krützboomweg 45
Gemarkung Fischeln, Flur 14, Flurstück 4757
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 294 qm |
| Quadratmeterpreis | 570,00 €/m2 |
| Mindestgebot |
167.580,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 4757 |
| Straße / Hausnummer | Krützboomweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 25.05.2017 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Pultdach, Flachdach |
| Dachneigung | |
| GFZ | 0,6 |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Krefeld |
Vorgaben für die Entwässerung:
Die Regenwasserentwässerung der privaten Grundstücke ist durch Anschluss an offene und geschlossene Rinnen in der öffentlichen Verkehrsfläche zur Ableitung in Versickerungsmulden in den angrenzenden Grünflächen vorgesehen. Für die jeweiligen Grundstücke werden die Anschlusshöhen für das Regenwasser im sog. Pflichtenheft, das zwingend einzuhalten ist, vorgegeben (siehe Anlage B). Das Niederschlagswasser eventuell rückwärtig liegender Terrassen u. ä. ist auf den Grundstücken zu versickern.
Kampfmittel und Altlasten:
In Vorbereitung auf die Bereitstellung der Baugrundstücke wurde im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zur Erschließung eine Kampfmittelsondierung durchgeführt. Das Ergebnis der Kampfmitteluntersuchung und weitere Empfehlungen dazu finden Sie in der Anlage D. Diese ist bei Angebotsabgabe zu beachten. Ein Teil des Bebauungsplan-Gebietes Nr. 784 wird als sanierte Altablagerung unter der Nummer "KF-2768" – aufgefülltes Gelände, Tragschichten eines Tennisplatzes“ im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld geführt. Die Stadt Krefeld hat die Tennisplatzasche sowie den Unterbau ausgehoben und zu entsorgt. Im Rahmen von Boden- und Bodenluftuntersuchungen konnte gutachterlich nachgewiesen werden, dass gegen eine Umnutzung des Geländes zu einem Wohngebiet keine Bedenken bestehen. Darüber hinaus sind keine Altlasten bekannt.
Sollten widererwartend weitere unvorhergesehene Hemmnisse auftreten, trägt die Mehrkosten der Bauherr.
Die Grundstückstücke werden veräußert wie diese stehen und liegen.
Wärmeversorgung des Baugebietes:
In Anlehnung an den noch zu fassenden Beschluss am 03.06.2026 zur Erstaufstellung der Wärmeplanung für die Stadt Krefeld empfiehlt die Verwaltung für das Baugebiet eine Dezentrale Wärmeversorgung.
Weitere Empfehlungen der Stadt Krefeld, siehe Link zur Erstaufstellung Wärmeplanung der Stadt Krefeld https://www.krefeld.de/waermeplanung
Abfall:
Die Abfallentsorgung der jeweiligen Baugrundstücke erfolgt über die öffentliche Straße. Die Abfallbehälter müssen in eigener Verantwortung entsprechend des Entsorgungskalender der GSAK an die Straße gestellt werden.
Bauverpflichtung:
Beabsichtigt ist eine Verpflichtung zur Herstellung der Gebäude innerhalb von 3 Jahren vorzugeben; Nach der Eintragung im Grundbuch als Eigentümer sowie der Herstellung der Baustraßen soll innerhalb von 2 Jahren mit dem Bau begonnen und die Baufertigstellung innerhalb von 3 Jahren erfolgt sein.
Die Grundstücke werden ausschließlich durch die Stadt Krefeld angeboten. Eine Vermittlungsprovision fällt nicht an.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Einfamilienhaus-Baugrundstücke am Krützboomweg - Vergabe im Höchstgebot
Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet am Krützboomweg, Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg –
Die Stadt Krefeld bietet in dem Neubaugebiet für die Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern (E) mit Einzelhäusern bzw. Doppelhaushälften (ED) an.
Die Baugrundstücke werden im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens angeboten.
Die folgenden 37 Grundstücke stehen zur Vergabe:
a) zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern (E):
Gemarkung Fischeln, Flur 14,
Flurstück 4728, groß 558 m²
Flurstück 4729, groß 611 m²
Flurstück 4730, groß 655 m²
Flurstück 4738, groß 608 m²
Flurstück 4739, groß 533 m²
Flurstück 4740, groß 533 m²
Flurstück 4741, groß 533 m²
Flurstück 4754, groß 434 m²
Flurstück 4747, groß 430 m²
Flurstück 4753, groß 445 m²
Zu den Flurstücken 4747 und 4753 gehört jeweils ½ Miteigentumsanteil an der privaten Erschließungsfläche (Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, GFL) des Flurstücks 4755, groß 57 m²
b) zur Bebauung mit Einzelhäusern oder Doppelhaushälften (ED):
Gemarkung Fischeln, Flur 14,
Flurstück 4731, groß 398 m²
Flurstück 4732, groß 385 m²
Flurstück 4733, groß 367 m²
Flurstück 4734, groß 349 m²
Flurstück 4735, groß 322 m²
Flurstück 4736, groß 314 m²
Flurstück 4742, groß 378 m²
Flurstück 4743, groß 378 m²
Flurstück 4744, groß 378 m²
Flurstück 4745, groß 378 m²
Flurstück 4746, groß 334 m²
Flurstück 4748, groß 555 m²
Flurstück 4749, groß 398 m²
Flurstück 4750, groß 398 m²
Flurstück 4751, groß 398 m²
Flurstück 4752, groß 398 m²
Flurstück 4756, groß 294 m²
Flurstück 4757, groß 294 m²
Flurstück 4758, groß 294 m²
Flurstück 4768, groß 283 m²
Flurstück 4769, groß 283 m²
Flurstück 4770, groß 283 m²
Flurstück 4771, groß 375 m²
Flurstück 4763, groß 332 m²
Flurstück 4764, groß 332 m²
Flurstück 4765, groß 332 m²
Flurstück 4766, groß 381 m²
Zu den Flurstücken 4763, 4764, 4765 und 4766 gehört jeweils ¼ Miteigentumsanteil an der privaten Erschließungsfläche (GFL) des Flurstücks 4763, groß 103 m²
BEWERBUNGSZEITRAUM: ab 05.05.2026
Das Neubaugebiet liegt im schönen Krefelder Süden im Ortsteil Fischeln. Die Nähe zu Parks und Erholungsgebieten in Fischeln bietet ideale Bedingungen für Freizeitaktivitäten im Freien und sorgt für eine hohe Lebensqualität. Die städtische Kindertageseinrichtung „Krützboomweg“ befindet sich in direkter Nachbarschaft, Grundschulen und weiterführende Schulen befinden sich in der Nähe. Fischeln besticht durch ein gewachsenes und lebendiges Zentrum mit Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs, einem Wochenmarkt und durch die großen Märkte an der Untergath/Hafelstraße.
Der Krefelder Stadtteil Fischeln wird immer beliebter, und das nicht nur bei den zugereisten Pendlern, die Fischeln wegen seiner Lage „zwischen den Autobahnen A 44 und A 57“ wählen – die Landeshauptstadt Düsseldorf ist nur 20 Kilometer entfernt. Es sind nur wenige Kilometer ins Ruhrgebiet, in den Kölner Raum und in die Niederlande.
Da die Toplagen in den vergangenen Jahren in Fischeln gewachsen sind, ziehen auch Krefelder verstärkt in den Süden der Stadt. Die Lage dieser neuen Wohnsiedlung ist ideal für Familien, die eine ruhige und dennoch gut angebundene Umgebung suchen. Der Freizeit- und Erholungswert in Fischeln ist groß; sportliche Aktivitäten sind vielfältig und ohne große Anfahrtswege möglich.
Erschließungszustand:
Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragsfrei und kanalanschlussbeitragspflichtig. Der private Hausanschluss obliegt den Bauherren.
Besonderheiten:
Die im vorgenannten Bebauungsplan Nr. 874 festgesetzte Lärmschutzwand im nordöstlichen Bereich dient dem Lärmschutz vor der geplanten Südwestumgehungsstraße. Kosten für die sich zukünftig in die Freifläche einfügende Wand-Wall-Kombination entstehen dem Erwerber dieser Grundstücke hierfür nicht.
Zeitlicher Ablauf:
Die temporäre Baustraße für die Errichtungsphase der Baukörper wird bis Ende Mai 2026 westlich entlang des Baugebietes hergestellt. Der Ausbau des Krützboomwegs mit den erforderlichen Leitungen (Wasser, Abwasser, Strom etc.) erfolgt ab Juli 2026. Somit kann mit der Errichtung der Gebäude unmittelbar im Anschluss begonnen werden.
Für den reibungslosen Bauablauf ist es förderlich, dass die Einfamilienhäuser - schrittweise und jeweils abschnittsweise durch einen Bauträger - unmittelbar am Krützboomweg im Osten liegend zuerst gebaut werden.
Optionale Vergabe im Erbbaurecht
Zur Unterstützung der Vermarktung/Vergabe der Grundstücke am Krützboomweg an Endverbraucher nimmt die Stadt Krefeld gerne Interessenbekundungen für die Vergabe im Wege eines Erbbaurechtes entgegen, bspw. wenn die Finanzierung des Grundstückspreises erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein sollte.
Zu weiteren Fragen senden Sie bitte unter Angabe des Stichwortes "Einfamilienhaus am Krützboomweg " eine E-Mail mit Ihren Daten (Name/Anschrift) an flächenmanagement@krefeld.de.
Unter "Dokumente" finden Sie folgende Detailangaben:
A) Bebauungsplan, Gestaltungsvorgaben, Vorgaben zur Bebauung
B) Grundstücksbezogene Einzelangaben und Verpflichtungen
C) Sonstiges (Stellplatzsatzung und Datenschutzrichtlinien der Stadt Krefeld)
D) Bericht - Kampfmittelsondierung und Leitfaden
Für weitere Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Rufnummer 02151-86-3885 oder über die Funktions-E-Mail-Adresse Bebauungsplanauskunft@krefeld.de ein Ansprechpartner des Fachbereiches zur Verfügung.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase
auf bis zu Grundstücke bewerben.
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